Die Tat des Anderen

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Film
Titel Die Tat des Anderen
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1951
Länge 84 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Helmut Weiss
Drehbuch Wolf Neumeister[1]
Produktion Condor-Film, München
Musik Lothar Brühne
Kamera Erich Claunigk
Besetzung

und Hans Magel, Curt Ackermann, Friedrich Domin, Alfred Rasser, Ernst Stahl-Nachbaur, Lotte Stein, Georg Vogelsang, Wolfgang Eichberger, Margarete Haagen, Paul Harding, Wolf Harro, Nikolai Kolin, Ernst Schmucker, Helga Marold, Udo Loeptin

Die Tat des Anderen ist ein deutscher Kriminalfilm aus dem Jahre 1951 von Helmut Weiss mit Hans Nielsen, Ilse Steppat und Rolf von Nauckhoff in dem Hauptrollen. Die Geschichte basiert auf dem Roman „Die unheimliche Schachpartie“ von Paul van der Hurk.

Handlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schriftsteller Monk ist in eine gefährliche Situation hineingeraten. Er hat einen im Kriminellenmilieu spielenden, exzellenten Sensationsroman verfasst, der derart pointiert ist und detailgetreue Inneneinsichten vermittelt, dass sich dadurch eine Geldfälscherbande in ihrem Treiben empfindlich gestört fühlt. Der Bandenchef will Monk deshalb schnellstmöglich aus dem Verkehr ziehen und wendet dabei eine teuflische Methode an: Er verübt einen Mord und versucht Mittels Hypnose an Monk diesen glauben zu machen, er selbst wäre der Täter, genannt „Der Unheimliche“.

Tatsächlich verhält sich Monk fortan sehr auffällig, sodass bald auch die Polizei auf seine Spur kommt und den Verdacht hegt, der Autor könne etwas mit dem Gewaltverbrechen zu tun haben. Und man ist sich ebenfalls rasch sicher, dass Monk die Bluttat allenfalls unter Hypnose begangen haben könne. Ein mit Monk befreundeter Journalist sieht nur einen Weg, dessen Unschuld zu beweisen. Er bringt ihn in eine Nervenheilanstalt, wo man mittels Experimenten bald seine Unschuld feststellen kann. Mithilfe seiner Freundin kann die Polizei die Banknotenfälscherbande auffliegen lassen und den wahren Täter überführen.

Produktionsnotizen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Tat des Anderen entstand 1950 in München (Innen- und Außenaufnahmen) und wurde am 18. Januar 1951 im Stuttgarter Metropol-Kino uraufgeführt. Am 8. Mai 1953 war Berliner Premiere. Der Film wurde in Österreich unter dem Titel Der Unheimliche gezeigt.

Kurt Hartmann übernahm die Produktionsleitung, Botho Höfer und Franz Bi gestalteten die Filmbauten.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Lexikon des Internationalen Films heißt es: „Überkonstruierter, aber dank ausgewogener Gestaltung und angemessener Besetzung ein spannender Kriminalfilm im Stil eines psychologischen Kammerspiels.“[2]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Johanna Sibelius, Eberhard Keindorff und Vorlageautor Paul van der Hurk arbeiteten am Drehbuch mit.
  2. Die Tat des Anderen. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 9. Dezember 2022.