Dies fastus

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Als Dies fasti (abgekürzt F, dt. „Gerichtstage“, fāstus Adjektiv zu fas, göttl. Gebot, das sittlich Gute, Erlaubte) wurden im römischen Kalender Tage bezeichnet, an denen neue Rechtsfälle an den Prätor eingereicht und verhandelt werden konnten (im Gegensatz zu den diebus nefastis).

Ein dies fastus konnte mit einem diei comitiali zusammenfallen, da parallel verlaufende Aktivitäten sich nicht ausschlossen. Ebenso besaßen die QRCF den Charakter eines F- oder C-Tages.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit. Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom (= Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten. Bd. 40). de Gruyter, Berlin u. a. 1995, ISBN 3-11-014514-6 (Zugleich: Tübingen, Universität, Habilitations-Schrift, 1994).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit. 1995, S. 250.