Digitaler Verwaltungsakt

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Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) ist ein Verfahren, mit dem die deutsche Finanzverwaltung seit 2017 Einkommensteuerbescheide elektronisch bekanntgeben kann. Rechtsgrundlage ist § 122a der Abgabenordnung.[1]

Name[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

DIVA ist ein Mischkurzwort aus den beiden ersten Buchstaben der Wörter digitaler Verwaltungsakt.[2]

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bund und Länder wirken nach Art. 108 Abs. 4a des Grundgesetzes (GG) beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen (§ 1, § 2 Nr. 1 KONSENS-Gesetz).[3] Die Digitalisierung der Prozesse innerhalb der Steuerverwaltung soll das Besteuerungsverfahren vereinfachen.[4]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Catrin Stockhausen: Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens ‒ Rechtsgrundlagen, Status Quo und Ausblick. IWW, 15. Februar 2019.
  2. Teresa Stiens: Elster und Co.: Die Vögel beim Finanzamt – Von den Hobbys kreativer Steuerbeamter. Handelsblatt, 29. Dezember 2022.
  3. Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3129).
  4. Sachstand zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. BT-Drs. 19/19733 vom 3. Juni 2020.