Diskussion:Öffentlich-rechtliches Kreditinstitut

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Liste der öffentlich rechtlichen Kreditinstitute[Quelltext bearbeiten]

Unter der Überschrift Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in Deutschland, Unterüberschrift Überblick, werden die bekannten öffentlich-rechtlichen Kreditinsitute aufgezählt. Ist diese Liste als abschließende Aufzählung gedacht?

Ich meine, dass zumindest auch noch folgende Kreditinstitute öffentlich-rechtliche sind:

Überprüft habe ich's noch nicht. Wer kennt sich aus und ist da sattelfest?

Quelle/Beleg bspw. § 2 Rn. 17a BDSG, Gola/Schomerus, 9. Auflage, C.H. Beck Verlag

Der Überblick basiert auf dem Bundesbank-Verzeichnis. Ich habe den Text im Artikel auf den aktuellen Stand gebracht. Die Deutsche Girozentrale hat gefehlt. Danke für diesen Hinweis. Die DG-Bank ist eine Aktiengesellschaft. Die Deutsche Ausgleichsbank heißt laut Artikel jetzt „KfW Mittelstandsbank“ und ist Teil der KfW Bankengruppe. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 16:02, 18. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Definition ist Falsch, oder?[Quelltext bearbeiten]

"Ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist ein ganz oder überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen, das alle oder nur bestimmte Bankgeschäfte betreibt."

Es kann auch in privater Hand sein, es kommt darauf an, dass es aufgrund eines Gesetzes entstanden ist (Bankrechtshandbuch § 124 Rn. 18). (nicht signierter Beitrag von 77.87.228.65 (Diskussion) 10:11, 7. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

Ich bin skeptisch. Dass es unterschiedliche Rechtsformen gibt, steht im Artikel ja drin. Doch ich kenne die Fundstelle nicht, was steht da genau? Und gibt es dort ein Beispiel? --Aloiswuest 17:41, 7. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]