Diskussion:Öffentliche Einrichtung

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@ Pietz Ich hatte schon in der Diskussion zum Kindergarten angemerkt, dass dein Gesetzesbezug unklar ist: Welche Gemeindeordnung welchen Landes meinst du? Alle Flächen-Länder haben eine eigene. Es wäre hilfreich, den Artikel in Kommunalrecht einzugliedern. Hier steht er etwas verloren und ist nicht so richtig informativ. Disko 21:39, 18. Sep 2005 (CEST)

Wir können den letzen Satz mit dem Verweis auf GemO auch wieder rausnehmen. Hab nur im Internet was drüber gelsen, dass dort festgeschrieben ist, was eine öffentliche Einrichtung ist. Den Artikel als solchen finde ich schon wichtig, denn ich hab den Artikel vermisst. Oder wie meinst du das mit deinem Vorschlag der Eingliederung? --Pietz 22:03, 18. Sep 2005 (CEST)
Beim Gesetzeshinweis müsstest du angeben, um welche Gemeindeordnung welchen Landes es sich handelt - und besser wär´s noch darauf zu verweisen, dass dies in mehreren Gemeindeordnungen steht (das wäre dann allerdings zuerst zu verifizieren).
Mit der Eingliederung meinte ich, dass sich der Charakter einer öffentlichen Einrichtung erst im Zusammenhang mit dem Artikel zum Kommunalrecht erschließt. Dann müsste dort an geeigneter Stelle ein Link mit einer Erläuterung, was eine öffentlich Einrichtung im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten einer Kommune ist, platziert werden. GrußDisko 13:00, 19. Sep 2005 (CEST)
Besser so? --Pietz 13:41, 20. Sep 2005 (CEST)
Findest du´s auch? Disko 23:03, 20. Sep 2005 (CEST)
Keine Gegenfragen bitte ;-) Ich habe gefragt weil ich es so OK finde und deinen Kommentar dazu schätze. --Pietz 11:39, 26. Sep 2005 (CEST)
Du hast recht ;-) und es ist besser so. GrußDisko 17:16, 20. Nov 2005 (CET)

Bei der Definition der öffentlichen Einrichtung fehlt denke ich noch was.Ich würde es so schreiben,weiß aber nicht,ob alle damit einverstanden sind."Unter einer öffentlichen Einrichtung versteht man nur eine solche Einrichtung,die von der Gemeinde 1)im öffentlichen Interesse unterhalten, 2)durch einen behördlichen Widmungsakt 3)den Gemeindeangehörigen und ortsansässigen Vereinen zugänglich gemacht wird und 4)über die die Gemeinde die Verfügungsgewalt hat." (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.54.18.235 (DiskussionBeiträge) 20:14, 2. Dez. 2006)