Diskussion:Öffentlicher Auftrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von MiethLW in Abschnitt Abrenzung zur Inhousevergabe
Zur Navigation springen Zur Suche springen

englische Version[Quelltext bearbeiten]

ein öffentlicher Auftrag ist KEINE öffentliche Auktion (public auction) ! --House1630 (Diskussion) 12:40, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Stimmt. Englisches Pendant sollte sein: Public Procurement. Keine Ahnung wie man das ändert. (nicht signierter Beitrag von 158.169.40.9 (Diskussion) 13:57, 26. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Abrenzung zur Inhousevergabe[Quelltext bearbeiten]

M.E. wäre die Abrenzung zur Inhousevergabe zu streichen oder zu präzisieren. Derzeit formuliert der Artikel:

"Nicht zu den öffentlichen Aufträgen gehören zudem Aufgaben, die die öffentliche Hand in eigener Regie ausführt (so genannte In-House-Vergaben)."

§108 Abs. 1 S. 1 GWB, die die Inhousevergabe dem Teil 4 des GWB entzieht, indes formuliert:

"Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts vergeben werden, wenn [...]" (Hervorhebung: Bearbeiter)


Hier sind die Inhousevergaben Teil der Menge der öffentlichen Aufträge.

--MiethLW (Diskussion) 12:04, 13. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Insgesamt knüpft der Abschnitt an die Rechtslage vor 2016 an. Es wäre zu prüfen und zu belegen, ob und inwieweit die Aussagen auch mit der Vergaberechtsreform von 2016 noch aktuell sind. --MiethLW (Diskussion) 12:08, 13. Okt. 2022 (CEST)Beantworten