Diskussion:Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Opihuck in Abschnitt Reichsbürger betrachten sich als staatenlos?
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Reichsbürger betrachten sich als staatenlos?[Quelltext bearbeiten]

Aktueller Stand: Warum wurde die Änderung Rückgängig gemacht? Die Quelle (= Gesetz) ist im Text erwähnt worden und so wie es aktuell steht, ist es schlichtweg falsch.

"Dabei wird allerdings vergessen, dass in welchem Umfang dieses Übereinkommen jedoch in deutsches Recht übertragen wird, das „Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen“ (Gesetz vom 12. April 1976, BGBl. II 473) festlegt." --Falkenauge (Diskussion) 14:04, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Darum geht es. Die Behauptung, Reichsbürger sähen sich als staatenlos an, ist weder glaubhaft noch belegt. Vielmehr beantragen sie andauernd deutsche Staatsangehörigkeitsausweise, und am liebsten hätten sie einen mit dem Reichsadler. Damit erübrigt sich auch deine private „Problemlösung“. --Opihuck 15:01, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten