Diskussion:Übereinkommen über psychotrope Stoffe

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Verschiedene Fragen[Quelltext bearbeiten]

  1. Wie lauten die nationalen Gesetze auf deutsch? Z.b. "Misuse of Drugs Act 1971": Dazu finde ich "Gesetz gegen den Drogenmissbrauch von 1971" oder "Gesetz über den Mißbrauch von Suchtstoffen von 1971". Eine offizielle deutsche Bezeichnung scheint es dafür aber anscheinend nicht zu geben. Wichtig finde ich die Frage weil es sich bei den noch roten Links ja auch gleichzeitig um eine Lemmavorgabe handelt.
  2. Wie werden wörtliche Zitate übersetzt?
  3. Sind Quellenangaben auf englische Originaldokumente in der deutschen Wikipedia sinnvoll?

---Nicor 03:24, 19. Aug 2006 (CEST)

  1. Die Gesetze lauten so, wie sie im Original lauten, ich würde sie nicht eindeutschen. Der Misuse of Drugs Act ist der Misuse of Drugs Act und nicht etwa ein "Betäubungsmittelmissbrauchsgesetz". Man kann die Übersetzung allenfalls zum besseren Verständnis in Klammern angeben.
  2. Wörtliche Zitate am besten wörtlich zitieren und nicht übersetzen. Bei derartigen Übereinkommen gelten die Fassungen in den offiziellen UN-Sprachen, nur sie sind authentisch (siehe z. B. Artikel 33 der Psychotropen-Konvention). Deutsch ist keine Amtssprache der UNO ([1]). Hinzu kommt, dass solche Übereinkommen in verschiedenen deutschsprachigen Ländern meist unterschiedlich übersetzt werden (z. B. "Suchtgift" vs. "Betäubungsmittel" in der Single Convention). Da alle deutschsprachigen Versionen nicht authentisch sind, gibt es keinen Grund, eine bestimmte Ländervariante (etwa die deutsche vor der österreichischen) zu bevorzugen.
  3. Ich denke ja, manchmal sind fremdsprachige Quellenangaben notwendig, weil es keine Alternative gibt, z. B. bei UN-Abkommen, bei denen nur fremdsprachige Versionen als authentisch gelten.
--El Cazangero 21:03, 22. Aug 2006 (CEST)

Internationale Abkommen in deutscher Sprache[Quelltext bearbeiten]

Ein Verzeichnis der internationalen Abkommen befindet sich auf den Seiten von www.eve-rave.net: http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp#5 Jeder der dort aufgeführten Links führt zu einem Verzeichnis der verfügbaren Texte in deutscher, französischer und englischer Sprache. In deutscher Sprache ist sowohl die Deutsche wie auch die Schweizer amtliche Übersetzung verfügbar. Beispielsweise: „Einheits-Übereinkommen (Single Convention on Narcotic Drugs) von 1961 über die Betäubungsmittel, abgeschlossen in New York am 30. März 1961“: http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=112&cat=5&page=0 Oder beispielsweise: „Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe (mit Anhang), abgeschlossen in Wien am 21. Februar 1971http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=113&cat=5&page=0

Mit internetten Grüssen, Cousto 11:14, 28. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

In der deutschsprachigen Wikipedia würde ich die Texte auf Deutsch zitieren (mit einem Hinweis, das es sich um landesamtliche, aber nicht um UNO-amtliche Fassungen handelt, wie auch mit Angabe zur Quelle des Originaltextes).

Mit internetten Grüssen, Cousto 11:19, 28. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Psychotrop versus psychoaktiv[Quelltext bearbeiten]

In amtlichen Publikationen wird der Begriff psychotrop gebraucht, in vielen anderen Publikationen (vor allem in Publikationen aus den Konsumentenszenen oder konsumentennahen Szenen) jedoch auch der Begriff psychoaktiv. Seit einigen Jahren gebrauche ich vornehmlich nur noch den Begriff psychotrop und nicht mehr wie früher den Begriff psychoaktiv, da manche psychotrope Substanzen eher mehr psychopassiv als psychoaktiv wirken. Der Begriff psychotrop ist für mich treffender als der Begriff psychoaktiv.

Deshalb schlage ich auch vor, nicht mehr eine Weiterleitung (redirect) von Psychotrope Substanz zu Psychoaktive Substanz zu schalten, sondern umgekehrt, von Psychoaktive Substanz zu Psychotrope Substanz.

Mit internetten Grüssen, Cousto 11:37, 28. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten und Lücken füllen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe vor längerer Zeit angefangen den Artikel aus der englischsprachigen Wikipedia zu übersetzen. Seit beinahe einem Jahr lag er nun verwaist in meinem Benutzernamensraum rum. Ich selber bin zur Zeit nicht sehr aktiv. Daher verschiebe ich ihn nun in den Hauptnamensraum in der Hoffnung dass sich dort mehr Autoren finden die daran weiterarbeiten möchten. Es muss noch viel Inhalt übersetzt bzw. ergänzt und der Artikel sprachlich wie inhaltlich etwas geglättet werden. ---Nicor 21:09, 27. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es fehlt eine Beschreibung des eigentlichen Inhalts der Konvention. Der Artikel liest sich so, als wäre ein Mietvertrag beschrieben, in dem der Gegenstand des Vertrages (die Wohnung) in allen Details besprochen wird, die Vertragsparteien auch, aber nicht, dass es darum geht, die Wohnung zu mieten bzw. zu vermieten. --Slartibartfass 14:12, 21. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

"Tabelle I enthält als besonders gefährlich eingestufte Drogen, deren Konsum ein erhebliches Gesundheitsrisiko birgt und deren therapeutische Bedeutung als gering bis nutzlos betrachtet wird." Soetwas unsachliches muss man bei Wikipedia sonst lange suchen. Jeder, der naturwissenschaftlich etwas gebildet ist, sollte wissen, dass die Einteilung in legale und illegale Drogen durch das Btmg das tatsächliche Gefahrenpotenzial der Substanzen in keinster Weise wiederspiegelt. Das gilt nicht nur für Alkohol und Cannabis: Aus der Gruppe der Opioide wird z.B. Diamorphin (Heroin) als illegal eingestuft während andere Substanzen mit dem gleichen Gefährdungspotenzial wie Oxycodon und Buprenorphin als Substitute und noch gefährlichere Substanzen wie Fentanyl als Schmerzmittel genutzt werden dürfen. Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen.

"Cannabis, dessen therapeutischer Nutzen bei einigen Erkrankungen heute als erwiesen gilt, war ursprünglich auch in dieser Kategorie aufgeführt." Der medizinische Nutzen von Hanf ist nicht erst seit gestern bekannt sondern seit tausenden Jahren. Es gibt über 250 Erkrankungen, die sich mit Cannabis behandeln lassen. Dass diese Wunderpflanzen international verboten wurde, ist das Ergebnis einer bis heute andauernden politischen Propaganda.


"Tabelle II beinhaltet Stimulanzien mit eingeschränktem therapeutischen Nutzen wie Amphetamine und Phencyclidin." Phencyclidin ist kein Stimulanz sondern ein dissosiatives Anästhetikum. Dieser Abschnitt macht deutlich, dass der Autor dieses Artikels, offensichtlich nicht wusste, wovon er eigentlich redet. Die Bezeichnung der "Konvention über Psychotrope Substanzen" als "Meilenstein" werde ich freundlicher Weise nicht komentiere.

FAZIT: Dieser Artikel wurde anscheinend von einem ultrarechten Prohibitionisten verfasst, der nichts von Drogenpolitik und noch weniger von Wissenschaft versteht. In einem neutralem Lexikon hat so etwas nichts zu suchen! (nicht signierter Beitrag von 87.123.106.36 (Diskussion) 22:34, 20. Mär. 2014 (CET))[Beantworten]