Diskussion:Überlastungsanzeige

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 46.115.23.31 in Abschnitt Entlastungsanzeige
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Der Begriff Überlastungsanzeige ist kein Begriff des deutschen Arbeitsrechts, sondern eine neue Begriffsprägung derjenigen, die sich mit damit auseinandergesetzt haben, wie man die Überforderung eines Arbeitnehmers begrifflich auf einen Punkt bringen kann. Durch die Bemerkung, "Begriff des deutschen Arbeitsrechts" entsteht hier ein falscher Eindruck, der aber möglicherweise von denjenigen, die den Begriff benutzen, gewollt ist. Wikipedia sollte aber nicht mißbraucht werden, um sozialpolitische Auseinandersetzungen mit Mitteln der Begriffsprägungen zu treiben, wenn dabei der Eindruck vermittelt wird, man verwende eingeführte Begriffe, die es in Wirklichkeit noch nicht gibt. --Luckycharly 12:19, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Entlastungsanzeige[Quelltext bearbeiten]

Ist ein anderer oft verwendeter Name, der aber das selbe meint: die Entlastung des Arbeitnehmers vor den negativen zivilrechtlichen Folgen eines überlastungsbedingten Schadens (strafrechtliche Folgen können dadurch nicht ausgeschlossen werden). Entlastungsanzeigen werden übrigens keineswegs nur in Deutschland eingesetzt, sondern z.B. auch in der Schweiz. Insofern muss der bisher auf deutsches Recht fokussierte Artikel korrigiert und ergänzt werden. (nicht signierter Beitrag von 46.115.23.31 (Diskussion) 13:28, 2. Sep. 2014 (CEST))Beantworten