Diskussion:Üble Nachrede (Österreich und Liechtenstein)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gnom in Abschnitt Guter Glauben
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Zusammenlegung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Urgelein, kannst du erklären, was du da zusammengeführt hast und warum? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 6. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Gnom, siehe dazu Wikipedia:Redundanz/Februar 2013#12. Februar. Grüße, --Urgelein (Diskussion) 10:38, 6. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Interessant. Juristisch zumindest zweifelhaft ("fast das identische Strafrecht")... Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:45, 6. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Guter Glauben[Quelltext bearbeiten]

@Urgelein: "Die Tat ist straffrei, wenn ... der Täter im guten Glauben gehandelt hat (§ 111 Abs. 3)." Die Formulierung dort lautet "... wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten." Unsicher Rückfrage als juristischer Laie: Sind die beiden Formulierungen gleichbedeutend? --KnightMove (Diskussion) 22:20, 25. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo KnightMove, das kann eine zulässige juristische Umschreibung sein, ich kenne mich aber im österreichischen Recht nicht aus. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:31, 26. Jun. 2016 (CEST)Beantworten