Diskussion:A.D.L. 122

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Hao Xi in Abschnitt Strafrechtlich relevante Inhalte der Website
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Strafrechtlich relevante Inhalte der Website[Quelltext bearbeiten]

Gemäß WP:WWNI Punkt 3 (Wikipedia ist keine Propagandaplattform) und WP:WEB (7. Keine Links zu rechtswidrigen Websites, solange deren Inhalte nicht selbst Gegenstand des Artikels sind) habe ich die Verlinkung der Bandwebsite herausgenommen. Die Website ist nicht Gegenstand des Artikels, sondern die Band selbst. Zudem werden in Deutschland strafrechtlich relevante Inhalte dort dargestellt:

  • Auf einem CD-Cover ist das gleichschenklige Keltenkreuz (in Deutschland strafbar) dargestellt (§86a - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
  • Es werden Plakate, die den Auftritt der Band verkünden, gezeigt, auf denen im Hintergrund ein historisches Bild mit einer Marschkolonne zu sehen ist, die Bannern tragen, aus denen zwar das Hakenkreuz retouchiert wurde, aber auf denen deutlich NSDAP zu lesen ist (ebenfalls Verstoss gegen §86a und § 130 Volksverhetzung)
  • Im Gästeforum finden sich zahlreiche "Sieg heil!" Einträge (in Deutschland ist die Verwendung unter Berufung auf §86a ebenfalls verboten) und andere Abscheulichkeiten
  • Auf deren Website sind schemenhaft Menschen zu sehen, bei denen sich nur schwer bestreiten lässt, dass sie ihren Arm zum Hitlergruß gestreckt, bei einem Konzert der Band in die Höhe reißen.
  • Ich möchte gar nicht wissen, was dort sonst noch auf italienisch geäußert wird und was sich für Inhalte auf den Websiten der dort angegeben URL's noch alles findet.

Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 18:00, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten