Diskussion:Abfall (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Conspiration in Abschnitt Besitz
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Abfall von Nachbarn[Quelltext bearbeiten]

Hier wäre es meiner Meinung nach angebracht auch rechtlich darauf einzugehen, ob Abfall von Nachbarn durchsucht werden darf!

Da es dabei (allenfalls) um Persönlichkeitsrechte, Geheimnisschutz und vielleicht ein paar Straftatbestände geht, würde ich diese Frage auch eher dort aufhängen, und nicht bei den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Regelung der Abfallwirtschaft (um die es hier geht). - Atn 15:14, 23. Jan 2006 (CET)

Abfallverwertung Abfallentsorgung[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es hier interessant die Begriffe Abfallverwertung, Abfallentsorgung, etc. zu klären. Leider kann ich das auch nicht und würde es gerne wissen ;-) Ist die Stromerzeugung durch Müllverbrennung eine Abfallverwertung? Oder eine Abfallentsorgung? Oder eine Abfallbehandlung? Oder...oder....? -84.191.251.70 20:29, 26. Apr 2006 (CEST)

Hi, ich sehe überhaupt keinen Unterschied in der Bedeutung von Abfall (Recht) und Abfallrecht. Ich wäre also für eine Zusammenfassung unter Abfallrecht. --Krischan111 16:58, 15. Jun 2006 (CEST)

Besitz[Quelltext bearbeiten]

Wem gehlrt Abfall? Dem Staat, der Gemeinde, dem Verarbeiter, dem letzten Besitzer? --Gruß, Constructor 02:41, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

--TiHa