Diskussion:Abfallverzeichnis-Verordnung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rechtswirksamer in Abschnitt Überarbeitungsbedarf
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Bitte nach "Abfallverzeichnis-Verordnung" (mit Bindestrich, Verordnung groß) verschieben. So heißt die Verodnung nämlich laut Gesetzestext. Als noob kann ich das leider nicht selbst machen :(

Verweis: https://www.umwelt-online.de/recht/abfall/krwabfg/kreis.vo/avv1.htm

-- Ayrbuzz 14:18, 20. Sep 2005 (CEST)

Stimmt, ist aber jetzt per REDIRECT geregelt. Ich finde das (noch) adäquat. --AHK 21:44, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Überarbeitungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Die AVV kennt keinen Anhänge, schon gar nicht deren 2, sondern lediglich eine Anlage mit den Abfallschlüsselnummern. Der Begriff des "Spiegeleintrags" bleibt vor diesem Hintergrund unklar. Das sollte konkretisiert werden. --Rechtswirksamer (Diskussion) 12:46, 2. Feb. 2020 (CET)Beantworten