Diskussion:Abgeordneteneid

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Karsten11 in Abschnitt Der Ostler
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Amts-, Dienst- und Abgeordneteneid[Quelltext bearbeiten]

Hat ein Abgeordneter kein Amt inne? So schön der Artikel auch sein mag, frage ich mich, ob er sich thematisch nicht mit dem Artikel Amtseid überschneidet; das war mal Thema bei Diensteid... Außerdem steht bei den Amtseiden ein Beispiel für Eide der ukrainischen Parlamentsabgeordneten. Allerdings möchte ich keinen Textbaustein setzen, sondern hier nachfragen... Sollte der Artikel nicht mit dem Artikel über den Amtseid zusammengefaßt werden? --Iovialis (Diskussion) 19:11, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Nein, der Abgeordnete hat kein Öffentliches Amt sondern ein Mandat (Politik). Rein sprachlich ist daher der Satz "Der Abgeordnete legte seinen Amtseid ab" einer, bei dem sich bei mir die Fußnägel kräuseln. Natürlich gibt es inhaltliche Überschneidungen (wie die Vereidigung auf das Gemeinwohl). Der zentrale Punkt aus meiner Sicht ist jedoch der Konflikt zwischen der Vereidigung des Abgeordneten auf Gesetz, Verfassung und Herscher und der Freiheit Gesetz, Verfassung und Herscher ändern zu können. Daher sehe ich auch inhaltlich einen Bedarf an einem eigenen Artikel. Karsten11 (Diskussion) 20:04, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Der Ostler[Quelltext bearbeiten]

Mich würde SEHR interessieren, welcher Abgeodneter(*innen)eid haben Abgeordnete der letzten Volkskammer der DDR geleistet ?Schließlich haben sie die Aufgabe so schnell wie möglich "ihr eigener" Staat zu beseitigen ;). --31.61.235.91 20:30, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die Verfassung der DDR (wie auch das Grundgesetz) sehen/sahen keinen Abgeordneteneid vor.--Karsten11 (Diskussion) 11:18, 13. Dez. 2022 (CET)Beantworten