Diskussion:Abkommen zur friedlichen Befreiung Tibets

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Der letzte Satz des ersten Abschnitts:

"Unterzeichner waren bevollmächtigte Delegierte der Zentralen Volksregierung sowie der Landesregierung Tibets."

steht im Widerspruch zu "http://de.wikipedia.org/wiki/Tibet"

Dort steht:

Nach der Aufnahme von Verhandlungen mit China unterzeichneten Repräsentanten der tibetischen Regierung am 23. Mai 1951 unter politischem Druck in Peking das 17-Punkte-Abkommen, ohne jedoch die Vollmacht durch ihre Regierung hierfür zu besitzen ...

Drei Tage später erfuhr die tibetische Regierung über das Radio von der Unterzeichnung und dem Inhalt des Abkommens. Da hierin das religiös-politische System Tibets und die Stellung des Dalai Lama unverändert bleiben sollte, stimmte die Regierung in Lhasa am 24. Oktober 1951 dem Abkommen zu.

Uwe Kaiser 84.171.141.214 (falsch signierter Beitrag von 84.171.137.29 (Diskussion) 12:00, 22. Mär. 2008‎)

Könnte man die Sprachbox vielleicht noch etwas größer machen, damit man sie auch ja nicht übersieht? Das wäre ganz bestimmt sehr hilfreich, Gruß, --Wissling 17:04, 23. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

„Die tibetische Nationalität gehört zu den Nationalitäten mit einer langen Geschichte innerhalb des chinesischen Territoriums und hat wie viele andere Nationalitäten im Entstehungs- und Entwicklungsprozess unseres großen Vaterlandes ihre eigene ruhmreiche Pflicht erfüllt.“

Oder NOCH besser: „1949 hat der chinesische Volksbefreiungskrieg einen landesweiten grundlegenden Sieg davongetragen, in dem die reaktionäre Kuomintang-Regierung, der gemeinsame unsere Feind aller Nationalitäten, gestürzt und die imperialistischen Aggressionskräfte, der gemeinsame äußere Feind aller Nationalitäten, vertrieben wurden.“

Da hat sich offensichtlich wer etwas ausgesponnen und praktisch den ganzen Artikel umgeschrieben (und noch dazu ziemlich holprig)? (nicht signierter Beitrag von 217.16.123.192 (Diskussion) 20:51, 24. Apr. 2008)

Punkt 7 des Vertrages[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Religion, Sitten und Gebräuche des tibetischen Volkes sollen respektiert und die Lamaklöster geschützt werden." steht nicht auf der englischen Schwesterseite! Noch auf einer englischen Übersetzung! (nicht signierter Beitrag von 194.95.59.130 (Diskussion) 03:34, 26. Apr. 2008)

Relevanz des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge[Quelltext bearbeiten]

Kann mir jemand bitte begründen, welche Relevanz das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge hier hat?

Es wurde erst 1969 unterzeichnet (nebenbei bis heute NICHT von den USA, Frankreich oder Israel) und in ihm wurde explizit festgestellt, dass es auch nur für Verträge gilt, die NACH der Unterzeichnung geschlossen wurden.

Gemäß dem Rechtsprinzip nulla poena sine lege kann also die Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (leider) NICHT auf das 17-Punkte-Abkommen von 1951 (!) angewendet werden.

Unstrittig ist natürlich, dass die VR China den Vertrag NICHT einhält und in Tibet Menschenrechte bricht. (nicht signierter Beitrag von 84.228.46.208 (Diskussion) 12:03, 13. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Die Wiener Vertragsrechtskonvention enthält in großen Teilen eine Kodifizierung von bereits vorher gewohnheitsrechtlich geltedem Recht. Insbesondere die hier einschlägigen Art. 51, 52 VCLT waren schon vorher als Rechtsgrundsätze anerkannt und ergeben sich bereits aus den Prinzipien des Gewaltverbotes und der Staatensouveränität, welche in den Art. 1, 2 der UN-Charter ihren Ausdruck gefunden haben.
Der Grundsatz "nulla poena sine lege" ist prinzipiell nur auf das Strafrecht anzuwenden. Bereits bei der wörtlichen Übersetzung (keine Strafe ohne Gesetz) fällt auf, dass es hier ja nicht um irgendwelche Strafen, sondern die Wirksamkeit eines völkerrechtlichen Vertrages geht. Der Rechtsgedanke hinter "nulla peona sine lege" - es soll immer das zum konkreten Zeitpunkt geltende Recht zählen - ist natürlich trotzdem relevant, Art. 51, 52 VCLT waren aber, wie gesagt, bereits vorher Teil des Gewohnheitsrechtes. --Bauer Fritz (Diskussion) 13:08, 9. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Punkte auflisten[Quelltext bearbeiten]

Hallo, als Leser des Artikels habe ich mich eben gefragt, ob die 17 Punkte auch aufgelistet werden könnten. Damit würde auch der Inhalt bekannt und nicht nur das Zusatdekommen sowie 1-2 Punkte des Vertrags.Grüße (nicht signierter Beitrag von 129.35.204.162 (Diskussion) 12:03, 23. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]