Diskussion:Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ziko in Abschnitt Artikelstruktur
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Bzgl. die letzte Zeile des Abschnitts "Das autonome Saargebiet von 1920 bis 1935": Dort heißt es: "Wieder gab es große Umstellungsprobleme - diesmal umgekehrt." Ist "umgekehrt" nicht zu ungenau. Ich kann mir da nicht konkret drunter vorstellen, was es heißen soll. Zumindest kann ich mir mehrere Sachen drunter vorstellen. Allerdings weiß ich nicht, wie es genau ist, um es zu ändern... --SRJ 10:25, 23. Okt 2005 (CEST)

DLF-Beitrag[Quelltext bearbeiten]

Der Link zum Radiobeitrag funktioniert nicht. Ich lösche ihn nicht, da ich die Hoffnung habe, dass er irgendwo noch existiert und der Link nur angepasst werden muss. Allerdings kann ich mich aus Zeitmangel nicht mit der intensiven Suche beschäftigen. (nicht signierter Beitrag von 84.191.238.244, 13. Aug 2006)

Habe den nicht funktionierenden Link zum Radiobeitrag http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2005/10/22/dlf_200510221840.mp3 durch einen Verweis auf den Text dieser Sendung ersetzt. Ein mp3 konnte ich nicht finden. --Oge 12:07, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wie war das Leben für die Saarländer unter französischer Herrschaft?[Quelltext bearbeiten]

Wurde z.B. der Schulunterricht in französischer Sprache erteilt? Galt das französische Recht in allen Bereichen?

Das sollte wohl besser unter Saarland stehen, da es mit dem Saarstatut an sich wenig zu tun hat. Gruß, --Wahrig2003 17:38, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Das Saarland gehörte nicht zu Frankreich, es war nicht französisches Staatsgebiet, sondern nach wie vor deutsches Gebiet als französisches Protektorat. --Benatrevqre …?! 09:31, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Artikelname falsch?[Quelltext bearbeiten]

Eine kurze Websuche besagt, dass es korrekt "..zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik..." und nicht "...zwischen den Regierungen..." heißen müsste. Das Gesetzblatt vom 10. Mai 1955 titelt "Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar" [1](nicht signierter Beitrag von Guidod (Diskussion | Beiträge) 17:00, 19. August 2012)

Stimmt, sollte verschoben werden; das Bundesgesetzblatt online Nr. 7 vom 25. März 1955, S. 295 ff. (mit dem Text des Gesetzes vom 24. März 1955) bringt es genauso. Weitaus häufiger liest man einfach nur Saarstatut. --Pp.paul.4 (Diskussion) 23:15, 19. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Wer durfte abstimmen?[Quelltext bearbeiten]

Wer durfte damals abstimmen?Auch nach 45 zugewanderte? (nicht signierter Beitrag von 91.54.128.162 (Diskussion) 00:04, 29. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Die Stimmberechtigung war in den §§ 15 bis 19 des Gesetzes zur Durchführung der Volksbefragung geregelt. Ich werde es im Artikel verlinken. Kurz gesagt durften abstimmen Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten und dazu (a) Saarländer laut damaliger Gesetzgebung oder (b) im Saarland geboren und seit einem Jahr dort wohnhaft oder (c) nicht im Saarland geboren und seit fünf Jahren dort wohnhaft waren. Wer nach dem 8. Mai 1945 aus politischen Gründen aus dem Saarland ausgewiesenen worden war, war ebenfalls stimmberechtigt, falls die Kontrollkommission nicht im Einzelfall anders entschied. --Pp.paul.4 (Diskussion) 00:05, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Artikelstruktur[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt nicht nur das im Lemma genannte zweite Saarstatut, sondern beide Saarstatute. Soweit ich das sehe, ist der erste Abschnitt in diesem Artikel auch die einzige ausführliche Beschreibung zum ersten Saarstatut bei uns in der Wikipedia; einen anderen Artikel zum ersten Saarstatut gibt es nicht. Aufgrund der guten Darstellung und da das erste Statut auch bloß aus ein paar Artikeln des Vertailler Vertrags abgeleitet ist, also kein eigenes Vertragswerk ist, finde ich, dass die Darstellung beider Statute hier ausreicht, eine Auslagerung oder größere Überarbeitung also nicht nötig ist. In diesem Fall müsste aber das Lemma auf die allgemeine Bezeichnung Saarstatut angepasst werden. Da die bisherige Begriffsklärungsseite unter Saarstatut bzgl. des ersten Saarstatuts auf keinen Artikel oder Artikelabschnitt verweist und bzgl. des zweiten Saarstatuts hierhin verweist, ist der bisherige Inhalt des Lemmas Saarstatut obsolet und das Lemma frei, um den Inhalt dieses Artikels aufzunehmen. --SamWinchester000 (Diskussion) 21:44, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Klingt gut! gruß, fcm. --Frank C. Müller (Diskussion) 14:39, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Kann man so machen, die Informationen dazu sind zur Zeit über drei Artikel verstreut. In Saargebiet steht noch mehr. Es ist immer gut, einen zentralen Artikel zu haben, auf den andere dann verweisen können. Wenn man keinen zentralen Artikel hat, sondern das Thema nur immer unter anderen Lemmas mitbehandelt wird, laufen die Darstellungen leicht auseinander. Mal wir hier was ergänzt, mal dort. Zentrale Darstellung ist pflegeleichter. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 11:56, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ja, auf Saargebiet steht noch mehr, aber das sind ja vorwiegend die Folgen, wirtschaftlichen Lebensbedingungen und gesellschaftlichen Zustände. Man könnte jetzt den Inhalt hier dort einbringen, aber für internationale Verträge sollte es schon eigene Artikel geben, denke ich. Was hingegen meiner Meinung nach normalerweise ausgelagert werden sollte, wären die Volksabstimmungen als eigene Wahlartikel, aber bevor das eine Ergebnistabelle und fünf Sätze werden, kann man auch damit leben, dass die Abstimmungen hier und/oder bei Saargebiet behandelt werden. --SamWinchester000 (Diskussion) 18:42, 11. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ferner finde ich es etwas ungünstig, dass die Volksabstimmung mitbehandelt wird. Die sollte eher einen eigenen Artikel haben. Man müsste eben genug Material dafür zusammentragen. Ziko (Diskussion) 17:00, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten