Diskussion:Ablösungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Güwy in Abschnitt Begriffsinhalt Ablösung
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Begriffsinhalt Ablösung[Quelltext bearbeiten]

Der Text erschließt sich dem Leser, der aus anderen Fachgebieten kommt, nicht ohne weiteres. Könnte bitte ein Fachmann/frau das Ablösungsrecht und insbesondere den Begriff Ablösung vielleicht mit verständlicheren Sätzen wie z.B. Ablösung ist die einseitige Aufhebung des Leistungsgrundes einer wiederkehrenden Zahlung durch einmalige Entschädigung erklären?--Güwy (Diskussion) 20:22, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten