Diskussion:Abrechnungsbetrug

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Berufserfahrung zählt wohl nicht
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Dominik setzte den Spoiler Neutralität schrieb aber nichts auf diese Seite. Schade. --Bertram 10:01, 25. Nov 2004 (CET)

Zwar habe ich den Spoiler nicht gesetzt, aber ich teile hier Dominiks Ansicht - der Artikel erklärt kaum, was man sich unter Abrechnungsbetrug vorstellen soll, sondern behauptet nur, dass das Gesundheitswesen von diesem durchzogen sei (insbesondere Abschnitt Quintessenz) Da ich leider selbst kein große Ahnung habe, wie man Abrechnugsbetrug enzyklopädi-gerecht definieren könnte, bin ich weniger mutig. --Michel Degener 10:07, 25. Nov 2004 (CET)
Hallo Michel, ich bin da mutig genug, da ich recht viel darüber weiß. Inzwischen habe ich es auch so erhärtet durch gesundheitsministerielle Zitate und weiterführende Links, dass auch du dich tief greifend informieren kannst, falls dich das Thema interessieren sollte. Gruß --Bertram 10:21, 25. Nov 2004 (CET)
Wenn ihr Wert auf deprimierende Fachlektüre legen solltest, habe ich euch noch ein kleines Goodie hineingepastet. Merke: Schöne Worte sind nicht wahr, Wahre Worte sind nicht schön, Laotse (von Nocturn gelernt) --Bertram 10:28, 25. Nov 2004 (CET)
Hallo Bertram, ich zweifle nicht an dem, was du im Artikel schreibst, dennoch wenn du "nur" über das "Gesundheitswesen" schlechte Dinge schreibst ist es nicht neutral gegenüber den anderen "Verbrechern" die auch genannt werden "dürfen" sollten. Anders würde ich den Artikel interpretieren, wenn du ihn unter Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen geschrieben hättest, doch so müsste man in diesen Fall, tausende (ok, etwas übertrieben) schreiben. So dachte ich eigentlich das der Baustein {{Neutralität}} langt, um ein "Mangel" an den Artikel zu beschreiben, ohne eine Diskussion führen zu müssen. Mit freundlichem Gruß dominik -- dom 10:40, 25. Nov 2004 (CET)
Hallo. Ich habe einen Atrikel über Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen geschrieben und nicht über das Gesundheitswesen insgesamt. An Abrechnungsbetrug kann ich persönlch nichts Gutes finden. Gruß --Bertram 10:42, 25. Nov 2004 (CET)
so nun ist der Artikel unter Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. --Vadis 10:45, 25. Nov 2004 (CET)
Danke. Da steht er besser. --Bertram 10:55, 25. Nov 2004 (CET)

Warum geht es in diesem Artikel nur um Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen? Es gibt vielfältige Möglichkeiten, dass bei Abrechnungen betrogen werden kann. --87.122.158.111 10:32, 6. Dez. 2018 (CET)Beantworten

"Abrechnungsbetrug ist im Gesundheitswesen weit verbreitet." Ja? Prozentzahlen, Daten, Fakten, bitte. So ist das nur tendenziöse Anmassung. Zu "Pharmaindustrie und Zulieferer": "Eine weitere Methode besteht darin, dass Pharmavertreter Ärzte besuchen und intensiv beraten wo die angeblichen Vorteile ihres Präparats im Vergleich zum Päparat des Konkurrenzherstellers liegen." Bitte erläutere doch was Du mit "intensiv beraten" meinst. Falls Du ausdrücken willst, dass er den Arzt kauft (Korruption), dann schreibe das auch. Falls Du meinst, dass er das Produkt anpreist im Unterschied zu beschreibt, dann schreibe das. Bitte füge auch hinzu, dass es sich im letzteren Fall, auch um einen fachlich schlechten Arzt handelt, da alle neuen Medikamente und Wirkstoffe ausführlich in der entsprechenden Fachliteratur behandelt werden. Darüberhinaus erweckt der Abschnitt den Eindruck der Job des Pharmareferenten sei per se unanständig. Dies solltest Du, falls Du es nicht begründen kannst, vermeiden. MFG Hans.--62.203.197.80 14:24, 26. Nov 2004 (CET)

ACK. Und seit vier Monaten keine Reaktion auf diesen berechtigten Einwand. Ich setze die Neutralitätswarnung wieder ein. --MBq 13:40, 19. Mär 2005 (CET)

Fragwürdige Schätzung[Quelltext bearbeiten]

"Für 2003 weist die amtliche Statistik 13781 Fälle aus, das sind 1374 mehr als 2002. Der geschätzte Schaden beträgt 155 Mio Euro."

Das bedeuted einen Schaden von (durchschnittlich!) 11.247 € pro Fall. Wie krank muss denn einer in jedem (!) solchen Fall illegaler Kartenbenutzung gewesen sein, um auf diesen Riesenbetrag an medizinischen Kosten zu kommen? Bei den 155 Mio Schaden ist mindestens eine Null zuviel - aber auch selbst ein Zehntel, d. h. 1.125 € pro Fall (im Durchschnitt!) erscheint schon sehr viel, auch das wäre eine nicht vorstellbare Menge ärztlicher Leistung und Medikamente pro Mißbrauchsfall ("leih mir mal Deine Karte, ich bin nämlich nicht versichert").--Dr.cueppers 17:28, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Nach einigen Monaten sehe ich das wieder und habe jetzt einen anderen Verdacht: Die Absatzbildung ist Schuld! Der Satz mit der illegalen Kartenbenutzung muss ein eigener Absatz werden und der mit der Schadenstatisktik ein weiterer. Dann bezieht sich die Schadenstatistik auf alle Fälle, auch und besonders auf die im ersten Absatz mit - und das ergibt dann einen vernünftigen Sinn! Das werde ich jetzt so ändern --Dr.cueppers - Disk. 23:37, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Abrechnungsbetrug in der AOK-Pflegekasse Niedersachsen zu Lasten der Pflegebedürftigen[Quelltext bearbeiten]

in der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es keine Qualitätssicherung mit Überprüfung der Abrechnungen über Zahlungen aus dem Treuhandkonto der Versicherten in der Pflegeversicherung. Dies gilt insbesondere für Leistungen aus SGB XI §45b (erhöhter allgemeiner Betreuungsbedarf mit 2400,-- EURO/Jahr); ca 600.000 der 2,7 Millionen Pflegebedürftigen sind hiervon jährlich in der BRD betroffen. Hierbei handelt es sich immer um Patienten mit erheblicher kognitiver Verlangsamung, die keinen Überblick mehr über die von ihnen beantragten und bewilligten Pflegeleistungen haben. Ein pfiffiger AOK-Mitarbeiter hat sich hier die Ahnungslosigkeit seiner Opfer wie folgt zu Nutze gemacht: Als sein Opfer die Jahresabrechnung seiner bewilligten Sachleistung aus SGB XI §45b an den Pflege-Sachbearbeiter schickte mit Antrag auf Kostenerstattung, hat dieser erklärt, er habe die Jahresrechnung schon an den zugelassenen Leistungserbringer überwiesen. Mit Antrag auf Auskunft auf Rechnungslegung nach SGB XI §108 - durch den betreuenden Wirtschaftsprüfer - übersandte der AOK-Mitarbeiter seinem vermeintlich hilflosen Opfer eine Gesamtabrechnung der bezogenen Pflegesachleistungen, die er angeblich für sein Opfer bezahlt habe. Erstaunlicherweise waren auf diesem Abrechnungsauszug Pflegesachleistungen abgebildet, die sein Opfer nicht bezogen hatte, und auch keinerlei Unterschrift des Opfer bzw betreuenden Wirtschaftsprüfers auf den Leistungsnachweisen. Auf diesen Fehler hinweisend, übersandte der AOK-Mitarbeiter seinem Abrechnungsopfer den angeblichen Überweisungsbeleg, der sich bei genauem Hinsehen jedoch als Stornobeleg mit Rücküberweisung auf sein Konto herausstellte. Auf diesen Umstand hingewiesen, übersandte der AOK-Mitarbeiter seinem Opfer einen Bescheid, dass es mit der Abrechnung sein Bewenden habe. Polizei & Staatsanwaltschaft ermitteln jetzt. Auf Nachfrage bei der AOK-Rechtsabteilung stellte sich heraus, dass die AOK keine Qualitätssicherung habe, die derartigen Abrechnungsmanipulationen unterbinden könne. Die AOK-Mitarbeiter verwalten Treuhandkonten der Pflegebedürftigen, und dürfen nur dann Sachkostenleistungen erstatten, wenn Rechnungen von zugelassenen Pflegediensten vorliegen. Hierfür zwingend ist der dazugehörige originale Leistungsnachweis, mit der Unterschrift des Pflegeopfers. Der Eintrag des Empfängerkontos für gesetzliche Kostenerstattungen erfolge immer durch den zuständigen Sachbearbeiter nach Treu & Glauben. Es gebe weder eine interne noch externe Überprüfung dieser Treuhandkonten und Überweisungswege in der Pflegekasse. Die Pflegeopfer und ihre Angehörigen sollten genau die Abrechnung der Rechnungslegungen und Treuhandkonten AOK-Pflege auf Richtigkeit überprüfen. Um Missbrauch durch einzelne Mitarbeiter der Pflegekasse vorzubeugen, sollten Angehörige von Pflegeopfern Kopien der Rechnungen zusammen mit den jeweiligen Leistungsnachweisen aufheben, und am Jahresende die einzelnen Rechnungen mit dem - über SGB XI §108 beantragten - Abrechnungsauszug der gesetzlichen Pflegekasse vergleichen. Bei offenkundigem Abrechnungsmißbrauch kann nur die Leistungsklage gegen die AOK-Pflege vor dem Sozialgericht die Verjährungsfrist unterbinden.1osecampo (Diskussion) 13:00, 3. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Solange es keine Belege gibt habe ich die Ergänzung dazu revertiert. kann gerne belegt wieder in den Artikel. --V ¿ 03:41, 22. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Exemplarische, anonymisierte Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Hat da schon mal jemand zweifach eine 1 abgrechnet? Die Position (11) beleibt halt in den Akten - für mich ein Fall für Krankenkassen-Datamining. MfG - Inspector Kathedersozialismus

Der Abrechnungsbetrug beträgt in Krankenhäuser bei ca,48%. Laut neuer Studien. Auch werden viele Diagnosen bei Krankenhauskeime, Kunstfehlern und falschen Medikamenten gefälscht. Tote können sich mehr wehren. Überlebene haben keine Möglichkeit bei unser korrupten Justiz sich zu wehren. Im Krankheitswesen regiert die Mafia.

Nice de Moshere (nicht signierter Beitrag von 77.21.44.19 (Diskussion) 18:20, 29. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Berufserfahrung zählt wohl nicht[Quelltext bearbeiten]

Hätte gerne aufgrund meiner Berufserfahrung unter Apotheker einen Punkt ergänzt zum Thema Stückelung mit günstigeren Packungen, aber mangels Quellenangabe wurde er wieder herausgenommen. Habe sogar extra "Quelle Berufserfahrung" in den Änderungskommentar geschrieben. Schreib ich halt ein Buch und nehme das dann als Quelle. :-) --46.114.3.107 07:12, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Jeder kommt mal in die Situation, dass er aufgrund seiner Erfahrungen oder spezieller Wissensaneignung über Kenntnisse oder Fertigkeiten verfügt, die andere nicht mit ihm teilen können. Aus dem Grund mag eine „persönliche Wahrheit“ entstehen, die über Fachliteratur nicht nachgewiesen werden kann. Eine Enzyklopädie andererseits ist keine Individualerfahrungswerkstätte, kein Forschungslabor, kein experimenteller Arbeitsplatz, sondern eine Bücherwand, die es zu befüllen gilt. Die Bücherwand muss stabil stehen, damit sie nicht umfällt und niemandem nutzt. Das kann im individuellen Einzelfall mal schmerzen, aber WP:BLG soll vor Desinformation, dem Zusammenbruch von Wissen schützen. Persönliche - (derzeit) nicht referenzierbare – Kenntnis ist wertvoll und kann deshalb auf der Diskussionsseite des einschlägigen Artikels hinterlassen werden, damit auch andere das lesen können, womit eine Sensibilisierung für das Thema erfolgt. Manchmal aber erfordert WP nur Fleiß, dann nämlich, wenn Referenzen (problemlos) beigesteuert werden könnten. VG--Stephan Klage (Diskussion) 08:03, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten