Diskussion:Abreißseil

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Camper2 in Abschnitt Befestigungspunkt des Abreißseils in der Schweiz
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Der Artikel „Abreißseil“ wurde im August 2017 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 15.09.2017; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Zwei Fragen[Quelltext bearbeiten]

Soll es im Satz "Dies ist insbesondere bei Bodenwellen und nicht korrekt arretiertem Stützrad möglich" wirklich "möglich", nicht "nötig" heißen"? Das Abreißseil ist am Bremshebel in vielen Fällen mit einem relativ weichen Ring befestigt; bei Belastung biegt sich ber billige Ring auf, bevor das teure Abreißseil reißt. Ist dieses Teil erwähnungswürdig und in den genannten Ländern statthaft? Die ganze Mimik der Bremsauslösung funktioniert doch nur, wenn sich der Abstand zwischen Zugfahrzeug und Anhänger vergrößert; und im Gefälle? --93.234.208.196 20:04, 21. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

So Begriffsstutzig? Wenn das Stützrad nicht ganz oben arretiert ist, kann eine Bodenwelle die Kupplung aus dem Kopf schießen. -- Beademung (Diskussion) 15:52, 22. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ja. Und Danke. --93.234.208.196 19:01, 22. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Eine intakte und richtig eingerastete Kupplung löst sich weder bei einer Bodenwelle noch bei mitlaufendem Bugrad. Das wäre ja entsetzlich.Solche Spekulationen gehören hier auch nicht her, meine ich. --Camper2 (Diskussion) 18:27, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Kupplung nicht in Gebrauch?[Quelltext bearbeiten]

Kann mir, wenn ich friedlich und ohne Anhänger mit einer abnehmbaren AHK im Kofferraum in der Schweiz oder den Niederlanden unterwegs bin, ein eifriger Polizist rechtmäßig ein Ordnungsgeld auferlegen, wenn ich keine Einhängeinrichtung an der AHK habe? Ich weiß, eine sehr theoretische Frage. Falls man sie beantworten kann, sollte man sie aber im Artikel beantworten. Zumindest bin ich beim Lesen der Graubündener Verlautbarung (siehe weblinks im Artikel) auf diese Frage gekommen, und nach dem Lesen des Schriftstücks nicht schlauer gewesen. --Blauer elephant (Diskussion) 10:20, 15. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Wahrlich eine recht theoretische Frage. Woher soll denn die Polizei wissen dass ich eine Anhängerkupplung habe wenn diese im Kofferraum liegt. Bei meinem Wagen liegt sie zB unter der Abdeckung fürs Reserverad. -- Frila (Diskussion) 12:19, 15. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Gendarmen fallen die merkwürdigsten Dinge ein und auf. Wenn zur unbenutzten AHK allerdings keine Aussage möglich ist, kann man auch nix in den Artikel reinschreiben. --Blauer elephant (Diskussion) 15:07, 15. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Im Text der Verordnung steht doch dass dies ab 1. November 2014 nur für neu in der Schweiz zugelassene oder produzierte Fahrzeuge gilt. Wenn ich das jetzt richtig verstehe gilt das nicht für im Ausland zuigelassene Autos. -- Frila (Diskussion) 16:00, 15. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn ich die diversen Ausführungen der Schweizer Straßenverkehrsämter richtig lese, gilt das - wie in den Niederlanden - für alle.

Haken nach DIN 5299[Quelltext bearbeiten]

In zahlreichen Veröffentlichungen wird behauptet, ohne Schlinge dürfe das Abreißseil nur in eine Öse direkt eingehängt werden, wenn sie mit einem "Feuerwehrhaken" 70 mm nach DIN 5299 versehen sei. Die ganze Vorrichtung müsse 7400 N (andere Veröffentlichungen sprechen von nur 740 N) übertragen können, wofür die Haken sonst nicht geeignet seien (Halbierung der Kräfte wegen der Schlinge). Bedienungsanleitungen auch neuerer Wohnwagen schreiben das direkte Einhängen vor, obschon die Abreißseile nicht mit einem solchen Haken ausgerüstet sind. Keine der bisher gefundenen Veröffentlichungen nennt eine offizielle Quelle, die sich dazu äußert. Kennt vielleicht jemand die Rechtslage oder Primärquellen (Norm o. ä.) dazu?--Camper2 (Diskussion) 18:36, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Befestigungspunkt des Abreißseils in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Vor einigen Jahren sind einige Kantone mit ihrer Auslegung der EG-Richtlinie vorgeprescht, die inzwischen zurück gezogen wurden. Aber noch immer geistert das so genannte "Graubündener Papier" durch Foren, Webauftritte von AHK-Ausrüstern und Webportale, die sich als Camping-Berater ausgeben. Ich folge den übereinstimmenden, aktualisierten Aussagen der ADAC-Juristen und des TCS [1]. (nicht signierter Beitrag von Camper2 (Diskussion | Beiträge) 09:50, 30. Dez. 2020 (CET))Beantworten

  1. https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/camping-insider/ratgeber/sicheres-reisen/anhaenger-abreissleine-richtig-befestigen.php Aussage des Schweizerischen Klubs TCS zum Thema.