Diskussion:Abschiebungshafteinrichtung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Plani in Abschnitt Änderung des Lemmas
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Änderung des Lemmas[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen! Danke für diesen Artikel. Ich würde vorschlagen, dass das Lemma in "Abschiebungshafteinrichtung (Deutschland)" umbenannt wird. Dieses dient als klar Unterscheidung, dass es sich bei dem Artikel nicht um einen solchen über Ausschaffungszentren (Schweiz) oder über Polizeianhaltezentren (Österreich) handelt. Willicher (Diskussion) 17:17, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Im Grundsatz Zustimmung. Aber bei dem Lemma handelt es sich ja um einen wohl ausschließlich Deutschen Rechtsbegriff, somit wäre die zusätzliche Erwähnung (Deutschland) meiner Meinung nach redundant. So wie ich das sehe, verwenden wir den Zusatz (Deutschland) nur bei Lemmata, bei denen die D-A-CH Länder denselben Begriff nutzen. Vielleicht wäre es aber sinnvoll eine Weiterleitung auf dieses Lemma für Ausschaffungszentrum und Polizeihaltezentrum einzurichten, so lange dort keine eigenen Artikel entstanden sind. Man könnte dann die Rechtsgrundlagen hier synthetisieren. Zumindest in Österreich dürfte die Rechtslage zudem ähnlich sein, da die Richtlinie dort ja auch umgesetzt wurde, oder halt rechtswirksam ist. --Chz (Diskussion) 17:26, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Deinen Argumenten mit der Beibehaltung des Lemmas möchte ich zustimmen. Dann lassen wir es erstmal so. Möglicherweise finden sich ja auch Leute, die sich mit der Situation in A und CH auskennen und entsprechende Lemmata eröffnen und was zu den Einrichtungen der jeweiligen Staaten schreiben. --Willicher (Diskussion) 17:36, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Für Österreich dürfte sich – man erlaube mir die Anmerkung als Ursprungsautor des Artikels zu den dortigen Polizeianhaltezentren − kaum eine begriffliche Überschneidung geben: Der Begriff Abschiebehaft ist bei uns nämlich unüblich und im rechtlichen Sinn ungebräuchlich. Anstelledessen bezeichnen Gesetz und Umgangssprache die entsprechende Form der Anhaltung als Schubhaft (siehe hiezu auch die österreichische Unterscheidung der Haftarten in Justizanstalt#Haftgründe und -arten). Ein Klammerzusatz ist also aus meiner Sicht jedenfalls unnötig, die kurze Erwähnung des österreichischen Pendants mit den Polizeilichen Anhaltezentren ist ausreichend. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:52, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten