Diskussion:Abusus non tollit usum

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 1of3 in Abschnitt Anregungen
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Anregungen[Quelltext bearbeiten]

Aus der Löschdiskussion vom 1. Dezember 2008 hierhin kopiert, damit die Anregungen nicht verlorengehen, sondern genutzt werden können; --Bremond 21:16, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Nein, die "Quelle" ist nicht angegeben, und den Ausbau des Artikels sollte man lieber wieder rückgängig machen:

  • Der Satz ist unbekannter, jedenfalls nachantiker und vielleicht auch erst neuzeitlicher Herkunft, das angeführte Cicero-Zitat aus Topica 3,17 hat nichts damit zu tun, sondern stammt offenbar aus einer ergoogelten und ungenügend verstandenen Quelle, in der die beiden Sätze speziell wegen des für klassische Zeit untypischen Gebrauchs von abusus im Vergleich zitiert werden.
  • Ob der Satz eine "Rechtsregel" ist oder überhaupt aus juristischem Zusammenhang stammt, ist fraglich: er wird zwar gelegentlich in Sammlungen von Rechtssprichwörtern geführt, und es wurde auch gelegentlich behauptet, daß er im Corpus Iuris vorkomme, aber einen Quellenbeleg habe ich noch nicht gefunden, und auch kein wissenschaftlich heute als zuverlässig geltendes Werk, das diese Behauptung wiederholt.
  • Die unreferenzierte Behauptung "Gelegentlich wird er ergänzt mit sed confirmat substantiam" stimmt so auch nicht, sondern ist offenbar ebenfalls aus irgendwelchen Google-Ergebnissen zusammengeklittert. Dieser Zusatz gehört nicht zur der Formulierung mit "tollit usum", sondern zu der Variante "non tollit substantiam". Diese letztere ist ein des öfteren von Luther angeführtes Diktum, das er dem Volksmund oder zumindest volkstümlich verbreitetem Gebrauch zuschreibt: "Abusus non tollit, sed confirmat substantiam, vulgo dici solet." (Catechismus maior, IV De baptismo), und die er auch in der Form "sed substantia fert abusum" ("Misbrauch nimpt das wesen nicht, sondern das wesen leidet den misbrauch") verwendet (Von der Winkelmesse). Gut möglich, daß die Variante "non tollit substantiam" die ältere ist, aus der "non tollit usum" erst später entstanden ist. In der neueren Literatur über Luther taucht auch "non tollit usum" zuweilen auf, aber bei Luther selbst habe ich diese Variante bisher nicht gefunden.

Ich kann das Thema an meinem derzeitigen Arbeitsplatz nicht gründlich untersuchen, aber das ist jedenfalls nichts, wozu man auf Anhieb sofort eine verwertbare Darstellung findet, es soltte deshalb bitte nicht allzu sorglos verartikelt werden. --195.233.250.6 14:58, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Einwände völlig korrekt. Das Zitat heißt übersetzt: "[Wenn man] mit dem Gegenteil [argumentiert] aber so: Eine Frau, welcher der Ehemann einen Nießbrauch an seinen Gütern hinterlassen hat, wobei die Wein- und Ölkeller voll hinterlassen worden sind, darf nicht glauben, dies [sc. der Inhalt] gehöre ihr. Es wurde nämlich der Gebrauch, nicht der Verbrauch vermacht. Diese sind einander gegensätzlich." Ich lösche das Zitat jetzt. --1of3 (Diskussion) 02:53, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Zitat Cicero[Quelltext bearbeiten]

Wäre für Nicht-Lateiner ganz toll, wenn es für das angegebene Zitat auch eine Übersetzung gäbe. (nicht signierter Beitrag von 178.0.41.113 (Diskussion) 06:50, 8. Jul 2012 (CEST))