Diskussion:Actio Publiciana (römisches Recht)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wiguläus in Abschnitt Verständlichleit
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Verständlichleit[Quelltext bearbeiten]

Ich gebe ja zu, ich bin hier absolut fachfremd, ich erwarte auch nicht, dass ich ohne weiteres alles in einem Artikel zu einem solchen Thema verstehe, aber zumindest den Satzzusammenhang möchte ich schon kapieren. Aber bei Sätzen wie

  • Ziele waren nicht nur materiellrechtliche Probleme, sondern auch für prozessuale Gesichtspunkte.
  • Sie war für den Kläger, dem eine res mancipi vom Eigentümer formlos tradiert worden war. (Was war sie für den?)
  • Die actio war für den, der eine Sache gutgläubig vom Nichteigentümer erworben hatte.
  • und bei kryptischen Klammerzusätzen wie (D. 6, 2, 9, 5)

muss ich das Handtuch werfen. Etwas mehr Allgemeinverständlichkeit erwarte ich schon in der Wikipedia. Grüße -- Kpisimon 17:02, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Besser?--Wiguläus 18:10, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Eindeutig besser, danke! Jetzt trau ich mich auch an die zweite Hälfte ;-) -- Kpisimon 18:22, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Die Formulierungen habe ich von meinen alten notizartigen Stoffzusammenstellungen entnommen. Hätte ich sprachlich glätten müssen--Wiguläus 19:35, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten