Diskussion:Actio de dolo

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Artikel neu gefasst
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zitat: "Bezeichnend ist, dass die Subsidiarität der Klage, die nur gegeben werden soll, wenn aus einem anderen Grunde nicht geklagt werden kann." - das ist grammatisch nicht korrekt - wie soll es heißen ? G. Plehn

Artikel neu gefasst[Quelltext bearbeiten]

Solche hübschen Lesebücher, wie das hier benutzte von Charwath, kann man gerne als Geschenkidee aufgreifen, wenn einem nichts anderes einfällt um den Beschenkten zu gängeln oder als Erstlektüre einem Schüler der Unterstufe unterschieben; ganz sicher aber ist das kein Nachweismittel für eine Enzyklopädie, insbesondere dann nicht, wenn man sich nicht einmal die Mühe macht, selbst zu formulieren, stattdessen per c&p arbeitet und Urheberrechte verletzt. Inhaltlich geradezu grausam. URV jetzt beseitigt.--Stephan Klage (Diskussion) 19:14, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten