Diskussion:Actio de in rem verso

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ich habs mal so formuliert, wie ich den Artikel verstanden habe - stimmt das? :

also erst einmal vielen Dank für die Mühe! Am Anfang würde ich, weil die beiden Klagen doch etwas anderes sind, eher formulieren "...daraus entwickelte sich später die "Versionsklage", die sich in Deutschland noch bis zur Einführung des BGB (1. Januar 1900) halten konnte." Ansonsten habe ich noch ein paar Vorschläge reingesetzt. Schöne Grüße, --103II 22:45, 30. Mär 2006 (CEST)
text und bild zum artikel kopiert --Zoph 09:48, 2. Apr 2006 (CEST)