Diskussion:Adolf Ferdinand Weinhold

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Die Aussage: In den meisten Lexika wird irrtümlich der Brite James Dewar als Urheber genannt, doch das ist falsch. läßt sich durch einfaches nachschlagen belegen, aber der zweite Teil: Immerhin, Dewar war kein Kopist, er erfand das Gefäß unabhängig von Weinhold; beide kannten einander nicht. bedarf mindestens einer Quelle, die die Unabhängigkeit belegt. Das Werk von Weinhold war aufgrund seiner Einzigartigkeit in seier Zeit weit bekannt, so dass man nicht einfach sagen kann, Dewar kannte es nicht! -- Mirko Junge 12:41, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Leider konnte ich die Erstveröffentlichung von James Dewar in Sachen Vakuumgefäß nicht finden. Auch scheint die [Datenbank des Deutschen Patent und Markenamtes] in Sachen Reinhold Burger Lücken aufzuweisen. Dort habe ich als ältestes Referenz das Schweiter Patent (genauer das Zusatzpatent 37448/685 vom 20. September 1907 5 Uhr p. (man war in der Schweiz schon immer sehr genau!)) gefunden. Vielleicht findet ja jemand die Nummer des Originalantrags und trägt ihn im Lemma nach. Vielen Dank für die Hilfe. --Mirko Junge 13:01, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Gefunden: Unter DRP-Nr. 170057 registrierte das Kaiserliche Patentamt am 1. Oktober 1903 Bugers Erfindung

Reinhold Burger[Quelltext bearbeiten]

"Reinhold Burger aus Pankow griff die Idee des Vakuummantels auf [...].

Ihm zu Ehren tragen folgende Gebäude seinen Namen:

   die Zwenkauer Marktbebauung „Weinhold-Arkade“
   der „Adolf-Ferdinand-Weinhold-Bau“ der TU-Chemnitz"

Die Weinhold-Arkade und der Adolf-Ferdinand-Weinhold-Bau tragen also den Namen Reinhold Burger? --87.180.57.240 10:43, 2. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]