Diskussion:Adolf Freiherr von Wangenheim

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Toni Müller in Abschnitt NSDAP-Mitgliedschaft
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NSDAP-Aufnahmeantrag[Quelltext bearbeiten]

Der Aufnahmeantrag von Wangenheims wurde im Alter von 15 Jahren gestellt. Das sollte durchaus erwähnt werden - zudem nicht sicher ist, dass er in diesem Alter als Minderjähriger einen solchen Antrag eigenständig stellen konnte. --91.46.173.88 20:37, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Es ist aber nicht sinnvoll, etwas das zwei Zeilen darüber bereits steht, nochmal zu wiederholen. Und konsequenterweise müssten dann auch die Altersangaben bei jedem anderen Ereignis stehen. – Osika 21:05, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Nein - in diesem Fall hat die Information über die Minderjährigkeit (die für die gesamte Zeit seiner NSDAP-Mitgliedschaft gilt) durchaus einen Wert für die Bewertung dieser Mitgliedschaft. Dass oben das Geburtsdatum steht, hilft nicht wirklich, da das erst eine Einzelberechnung notwendig macht. --91.46.173.88 21:15, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Und aus welchem Grund muss auch der Satzbaufehler wieder eingebaut werden? --91.46.173.88 21:19, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
In der Eile des Gefechtes, dass man einem 15-Jährigen was ans Zeug flicken kann, kann GLG schon so ein Fehler passieren. –– Bwag in Memoriam zum Jahrstag von Boris Fernbacher 21:48, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Nicht überall, wo Hansele beteiligt ist, ist auch GLG im Spiel! Inhaltlich halte ich die ausdrückliche Nennung des Alters für richtig, besonders angesichts des Titels "Braune Wurzeln - Alte Nazis in den niedersächsischen Landtagsfraktionen von CDU, FDP und DP" als Quellenangabe. --Amberg 22:04, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die IP ist der gesperrte Dauertroll Benutzer:Hansele/Benutzer:Tarantelle und wurde wegen dieser Trollerei hier ebenfalls gesperrt. Kein Grund daher, sein Treiben fortzusetzen. – Osika 22:05, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Osika, hast du nicht auch ein ähnliches Vorleben? –– Bwag in Memoriam zum Jahrstag von Boris Fernbacher 22:09, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

@Amberg: Konsequenterweise müsste dann jedes andere Ereignis in diesem Artikel auch mit einer Altersangabe versehen werden. Der Jahrgang steht nur zwei Zeilen weiter oben. – Osika 22:07, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Diese Konsequenz sehe ich nicht. Das Alter sollte da genannt werden, wo es von besonderem Belang ist. Die massenhafte Aufnahme von Jugendlichen in die NSDAP gegen Ende der Nazizeit ist eine Besonderheit gegenüber sonstigen Beitritten von Erwachsenen, und es ist sogar umstritten, ob die Anträge immer von den Betreffenden persönlich gestellt wurden, siehe die Fälle Hildebrandt, Genscher und viele mehr. Selbst wenn in Wangenheims Fall klar sein sollte, dass er den Antrag persönlich unterschrieben hat, was angesichts des frühen Antragsdatums wohl wahrscheinlich ist, macht ihn das noch nicht zum "alten Nazi". --Amberg 22:23, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Natürlich muss nicht für jedes Ereignis das Alter genannt werden, wohl aber wenn er 15 Jahre alt war. Alles ab Volljährigkeit ist eigentlich unwichtig, aber davor spielt das Alter eine große Rolle. Immerhin kennt das deutsche Recht auch heute noch erhebliche Differenzierungen bezogen auf das Lebensalter bis zum 21 Lebensjahr. Der Fakt, das er Minderjährig und auch (damals und heute) nur beschränkt Geschäftsfähig war darf nicht unerwähnt bleiben. --Batke 22:34, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wenn er auch heute „nur beschränkt Geschäftsfähig“ ist, sollte das natürlich im Artikel erwähnt werden. – Osika 08:02, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Präzisierung der Informationen zu NSDAP-Mitgliedschaft und Ergänzung weiterer Informationen[Quelltext bearbeiten]

Das Datum des NSDAP-Aufnahmeantrags 21.02.1942 war der Publikation von Klausch 2008 entnommen, diese Angabe war aber nicht korrekt (vermutlich Tipp- oder Übertragungsfehler). Im Einvernehmen mit A. v. Wangenheim wurde eine Recherche im Bundesarchiv durchgeführt, das korrekte Datum lautet 21.02.1944. In einem nunmehr veröffentlichten Interview aus 2006 (http://www.landschaftsverband.org/avw/#nsdap) berichtet A. v. Wangenheim selbst von den Umständen seiner Aufnahme in die NSDAP. Die Mitgliedschaft in der NSDAP wurde erst durch Aushändigung der Mitgliedskarte rechtskräftig, nicht schon durch Abgabe des Aufnahmeantrags (https://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/00757/index-7.html.de); falls diese Aushändigung überhaupt stattgefunden hat, lag dieses Datum sehr viel später. Daher wurde hier die neutrale Formulierung gewählt "Im Bundesarchiv existiert für ihn eine Mitgliedskarteikarte...". – Die weiteren Informationen beschränkten sich bisher auf die politischen Mandate, die von Wangenheim wahrgenommen hat. Unter den vielen Ehrenämtern von Wangenheims ist zumindest der langjährige Aufsichtsratvorsitz beim größten öffentlich-rechtlichen Versicherer Norddeutschlands sowie der ebenfalls sehr lange Vorsitz beim Landschaftsverband Südniedersachsen erwähnenswert. Gleiches gilt für die Ordensverleihung. – Die neu hinzugefügten Quellenangaben zum NSDAP-Thema und (Literatur-)Links zu weitergehenden Informationen machen es unnötig, den Wikipedia-Artikel ausführlicher zu gestalten. --O. Martin (Diskussion) 22:44, 22. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Überschrift[Quelltext bearbeiten]

Ist es in WP üblich, dass der Artikel das Wort "Freiherr" enthält? -- --Gruß Claus 16:49, 2. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

NSDAP-Mitgliedschaft[Quelltext bearbeiten]

Herzlich willkommen auf dieser Diskussionsseite. Ich bin der erste, der diesen Artikel diskutieren möchte. Es geht mir um die Frage einer NSDAP-Mitgliedschaft, welche hier Erwähnung findet aufgrund eines vermeintlichen Antrages, den der seinerzeit 15 Jahre alte und deshalb nicht geschäftsfähige Junge gestellt haben soll. Wodurch dieser Antrag belegt sein soll, wird mir nicht deutlich und auch nicht belegt(nur Sekundärliteratur). Selbst wenn es einen solchen Antrag gab, ist der für die Darstellung der Persönlichkeit des Freiherrn von Wangenheim vollkommen irrelevant und gehört nicht auf die Darstellung der Wikipedia-Seite.

Der Antrag eines 15-Jährigen, der dann nach dieser Darstellung drei Jahre später zum Geburtstag Hitlers zu einer Parteimitgliedschaft geführt haben soll, als Freiherr v. Wangenheim selbst nicht nur noch minderjährig war sondern bereits als Wehrmachtsangehöriger garnicht mehr Parteimitglied sein konnte, ist nicht nur rechtlich unwirksam sondern kann auch für die Darstellung des Lebenslaufs dieser für die niedersächsische Landespolitik, die evangelische Kirche in Hannover, die öffentlich-rechtlichen Landschaftsverbände in Niedersachsen, die Ritterschaftsverbände, die Brandkasse (VGH) und den weiteren dem Gemeinwohl gewidmeten Tätigkeiten des mit dem niedersächsischen Verdienstordens ausgezeichneten Herrn nicht relevant sein. Seine Familie und seine Kinder werden in dem Artikel auch nicht erwähnt, gleiches gilt für seine umfangreichen baulichen Tätigkeiten am denkmalgeschützten Gutshaus in Waake und sein Engagement nach der Wiedervereinigung in der West-Priegnitz und in Thüringen.

Es gibt auch so etwas wie einen Jugendschutz. Der gilt auch für einen mittlerweile wohl 89 Jahre alten Herrn, wenn er sich auf einen Lebensabschnitt bezieht, der im Alter von 15 Jahren gespielt haben soll. Hätte es sich um eine Straftat gehandelt (tut es aber nicht), wäre der Vorgang auch heute noch unter Ausschluss der Öffentlickeit vor dem Jugendrichter zu verhandeln!

Insofern schlage ich vor, die Kategorie "NSDAP-Mitglied" zu streichen und auch die Erwähnung eines Antrags und der Mitgliedsnummer in der NSDAP wegzulassen.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Graf v. Reichenbach -Rechtsanwalt in Berlin-

(nicht signierter Beitrag von 2003:45:2b74:7a72:15a9:ab46:819e:b443 (Diskussion) 14:48, 3. Jun. 2016‎) Übertrag von der Seite Benutzer Diskussion:2003:45:2B74:7A72:15A9:AB46:819E:B443 -- Toni (Diskussion) 00:41, 8. Jun. 2021 (CEST)Beantworten