Diskussion:Advanced Multi-Band Excitation

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 217.232.91.4
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Bevor es zu einem Edit-War kommt:

Die Produkte von DVSI sind patentrechtlich geschützt. Dazu gehört auch das AMBE Verfahren und die dazugehörige implementierung. Dies ist nicht unerheblich, da jede Verwendung des Verfahrens der schriftlichen Einverständniserklärung des Patentinhabers, der Fa. Digital Voice Systems, Inc. bedarf (ausgenommen dem Einsatz mittels der Chips von DVSI). Nicht darauf hinzuweisen, ist neben einer so auslegbaren Verleitung zum Verstoß gegen das Patentrecht eine Verschleierung, die im Moment gern im Zusammenhang mit D-STAR im Bereich Amateurfunk betrieben wird.

  1. Das ist Halbwissen. Die Produkte mögen patentrechtlich geschützt sein. Ein Patent erhält aber nur, wer das zu schützende Verfahren bzw. die zu schützende Technologie vollständig offenlegt. Bei zahlreichen Patentämtern der Welt sind also umfangreiche Unterlagen rund um AMBE(+) einsehbar - und zwar für Jedermann. Ein Patent verbeitet es auch nicht, auf derartige Unterlagen und andere Veröffentlichungen rund um AMBE in diesem Artikel hinzuweisen.
  2. Schlichtweg falsch ist der Hinweis, jede Verwendung bedürfe der schriftlichen Einverständniserklärung des Patentinhabers. Jede gewerbliche Verwendung bedarf des Einverständnisses. Zu privaten Zwecken darf jedermann jederzeit seine eigene AMBE-Implementation basteln.
  3. Dazu müsste aber der Wikipedia-Artikel mehr Hinweise liefern. Das hier ist ein inhaltsleerer und informationsfreier Artikel. Begriffe wie "proprietär" oder "patentiert" dienen offenbar nur als Lückenfüller, als Ausrede, Informationen zurückzuhalten. (nicht signierter Beitrag von 217.232.91.4 (Diskussion) 09:47, 3. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten