Diskussion:Aegidius (Feldherr)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Benowar in Abschnitt Begriffsklärungen
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Begriffsklärungen[Quelltext bearbeiten]

  • Sind magister militum per Gallias und das Militärkommando in Gallien möglicherweise dasselbe? Dann wären die Sätze 2 bis 4 zu bereinigen.
  • Das „Reich von Soissons“ kenne ich aus Kurzeinträgen und historischen Karten (Plötz, Putzger) als „Reich des Syagrius“. Ist dieser personalisierte Begriff der geläufigere? Dann sollte er eingefügt werden. Oder ist er veraltet bzw. ungenau, weil bereits der Vater des Syagrius eine Sonderherrschaft eingerichtet hat?

André Salvisberg 09:40, 11. Jun 2006 (CEST)

Das Reich von Soissons war eine gallo-römische Enklave, wie im Text beschrieben. Es entwickelte sich erst zu einem "Sonderreich": "Reich des Syagrius" wird teils verwendet, allerdings ist dies m.E. recht ungenau. Um das Militärkommando in Gallien inne zu haben, musste man nicht zwangsläufig zum mag mil per Gallias ernannt werden (jedenfalls war in der Endphase Westroms vieles nicht mehr so eindeutig). --Benowar 09:47, 11. Jun 2006 (CEST)
Habe mir gerade die gleiche Frage gestellt. Der magister militum per Gallias hat das Oberkommando für Gallien. Auch wenn es in der Spätantike Veränderungen in den Amtsbezeichnungen gibt, erscheint es fragwürdig, da von zwei unterschiedlichen Ämtern auszugehen.
Zu der anderen Frage: mir ist von der Fachliteratur her (Reinhold Kaiser, Eugen Ewig) "Reich des Syagrius" geläufiger. Soweit ich das verstanden habe, handelt es sich schließlich auch erst unter Syagrius um eine isolierte römische Enklave, Aegidius wird während seiner Amtszeit noch von den Salfranken als für Gallien zuständiger römischer Oberbefehlshaber in seiner Autorität nicht angefochten. Der Frankenkönig Childerich ist in dieser Zeit auch nicht einfach nur ein germanischer Verbündeter, sondern hatte als Föderatengeneral der Belgica II auch offiziell ein römisches Amt inne (woran sich zeigt, dass die römischen Strukturen in Gallien noch in irgend einer Weise intakt sind).--R. Nackas 16:23, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel anhand der Quellen und der einschlägigen Sekundärlit. verfasst. Und die Diskussion bei Demandt und Stein zeigt, dass vieles nicht so eindeutig ist. Aegidius fungierte später als magister militum, aber es war nicht zwingend notwendig, dass er vorher diesen Rangtitel trug, um operativ tätig zu werden, die Belege sind vorhanden, einfach mal in den RE-Artikel schauen. Ich selbst glaube ebenfalls, dass beides zusammenfällt, aber das spielt keine Rolle, ausschlaggebend ist die Forschungsdiskussion. Zum letzen Punkt: ich hänge nicht daran. Ob Aegidius von den Salfranken als rechtmäßige Autorität anerkannte wurde, ist realpolitisch von Bedeutung (vor allem durch den Gegensatz zu den Goten bedingt), formal aber ist das unbedeutend, denn Aegidius wurde später von der Regierung in Ravenna nicht mehr als rechtmäßiger mag mil anerkannt (wie beschrieben). Seit dieser Zeit, nicht erst später, war Soissons isoliert (denn der Machtbereich wurde freilich von Ravenna nicht anerkannt). --Benowar 12:24, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Stimmt, seit Maiorians Sturz führt Aegidius seinen nordgallischen Zuständigkeitsbereich in Eigenregie ohne offizielle Legitimation weiter. Insofern soll der Begriff "Reich von Soissons" offenbar diese Zeit auch schon mit einbeziehen. Bleibt allerdings die Frage offen, ob Sygrius vielleicht tatsächlich sich als rex Romanourm hat ausrufen lassen, was der ganzen Sache dann noch einmal eine neue Qualität gegeben hätte, aber da lassen die Quellen eben zu vieles offen.--R. Nackas 15:39, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Darauf wollte ich hinaus. Man kann ja schlecht Aegidius' Machtbereich als Reich des Syagrius bezeichnen. ;-) Aber durch meine Löschung habe ich das Problem erst mal ausgeklammert. --Benowar 16:40, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten