Diskussion:Agent Provocateur

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Abzo in Abschnitt Plural
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Irgendwas stimmt nicht[Quelltext bearbeiten]

ich wollte lediglich einen aktuellen Fall bei den Beispielen hinzufügen, was ich jetzt auch getan habe. Nur zeigt mein Browser alles nach meinem Beitrag nicht mehr an, aber den Quelltext schon.. was mach ich falsch? :((nicht signierter Beitrag von 80.128.210.153 (Diskussion) 02:07, 8. Jun. 2007‎ (CEST))Beantworten

Abgrenzung a.p. / v.E.[Quelltext bearbeiten]

Ein Agent provocateur entstammt regelmäßig dem verdeckten Mitarbeiterumfeld von Polizei und Geheimdiensten (Verdeckter Ermittler, V-Mann, Inoffizieller Mitarbeiter).

Mit Verlaub, aber die Aufgabe eines Verdeckten Ermittlers ist in keinem Fall die des Agent Provokateur. Seine Identität wird z.T. über Jahre hinweg aufgebaut, er nimmt eine völlig neue Identität an und darf diese auch im Rechtsverkehr verwenden. Diese aufwändigen Handlungen werden nicht für die einmalige Provokation einer Straftat oder eines Verbrechens auf's Spiel gesetzt. Der Verdeckte Ermittler ist ein Spion der seine Position nicht auf's Spiel setzen wird.

ich bin der gleichen Meinung, und auf jeden Fall ist das umstritten. Da es im Moment nicht sicher ist, möchte ich es so nicht stehen lassen und werde kritisierten Satz löschen. Gibt es vielleicht sonst eine Möglichkeit, den Leser darauf Aufmerksam zu machen, dass die aktuelle Version umstritten ist?

Guys, ihr habt trotzdem eine zutreffende Passage gelöscht... CJB 01:10, 23. Aug 2006 (CEST)

Reichstagsbrand[Quelltext bearbeiten]

Hi!

Die Reichstagsbrand- Geschichte hat meiner Meinung nach nichts mit dem agent provocateur zu tun. Dort wurde eine Straftat deshalb begangen, um sie anderen in die Schuhe zu schieben. Dies hat nichts mit dem agent provocateurs zu tun, da dieser ja andere dazu bringen will, wirklich eine Straftat zu begehen. --Atred 15:38, 30. Sep 2005 (CEST)

Fehler im Artikel: a.p./Lockspitzel[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht nochmal etwas grundsätzliches zu diesem Thema: Der agent provocateur hat keinen Anstiftervorsatz, da er davon ausgeht, dass der Täter schon Vorsatz hat. Er ist somit auch nicht strafbar und mithin erlaubt. Der Lockspitzel hingegen ruft in den späteren Tätern den Tatentschluss erst hervor und ist deshalb unzulässig. Man müsste wohl den ganzen Artikel neu schreiben. --Atred 00:36, 12. Okt 2005 (CEST)

-- Hm, da müsste man dann wirklich scharf abgrenzen... was höchstwahrscheinlich wohl garnicht so einfach ist. Wo hört der "AgentProvocateur" auf und wo fängt der "Lockspitzel" an? Was, wenn der Täter keinen Vorsatz hat, der Agent Provocateur aber (fälschlicherweise) "davon ausgeht, dass der Täter schon Vorsatz hat"? :|: Feyamius :|:

-- Vielleicht sollte man darlegen, daß es mehrere Kontexte für den Begriff gibt und daher dieser mal enger oder weiter gefaßt werden kann (= mehrere Definitionen also). Im politischen Umfeld oder bei geheimdienstlichen Operationen, kann der Sinn durchaus darin bestehen eine Provokation vorzutäuschen, die als Rechtfertigung für gewollte/geplante politsche, militärische oder polizeiliche Schritte dient. Die english-sprachige Seite legt dies auch dar: http://en.wikipedia.org/wiki/Agent_provocateur .

Ich stimme Benutzer:Atred zu, diese Stelle(n) müsste man überholen... CJB 01:10, 23. Aug 2006 (CEST)

Demonstrationsbeispiel gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Ja klar, im Sandkasten bewerfen sich die Kinder auch selbst mit Sand um einen Grund zum Prügeln zu haben. (nicht signierter Beitrag von Antiphon (Diskussion | Beiträge) ) Difflink Hybscher 16:07, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Konkrete Entscheidungen?[Quelltext bearbeiten]

Schön wären auch ein paar Verweise auf konkrete Entscheidungen von BGH und EGMR. --C.Löser Diskussion 11:52, 24. Jan 2006 (CET)

Demonstration[Quelltext bearbeiten]

Ich beziehe Agent Provocateur als feststehende Wendung auf Demonstration/Versammlungssituationen - eine leicht andere Richtung als Lockspitzel oder V-Mann. Dies wird bei Wikipedia einfach gelöscht. Der jetzige Artikel kennt den Umstand noch nichtmal - falls es an Formulierungen scheitert, muss es halt sorgsam erarbeitet werden. GuidoD 11:01, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

in welchen Kontexten wird das und von wem gebraucht? --CJB 14:20, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Kontext friedliche Freiheitsbewegungen und Studentproteste, zuerst bürgerlich-freiheitlich, später dann linke Gruppen betreffend. - Weil es mir gerade auffällt, wo bleibt die geschichtliche Ableitung, dass der französische Begriff verwendet wird? GuidoD 15:08, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Und das hat etwas mit diesem glorreichen Beisiel zu tun? Wenn du Passendes und Quellen dazu hast, hänge einen Abschnitt an der passenden stelle an. Die Erweiterungsfähigkeit eines Artikels macht ihn nicht per se lückenhaft und bedarf nicht des Baustein (schon gar nicht oben, ohne Todo's). Der Kern des heute üblichen Sprachgebrauchs ist dargestellt. --CJB 15:42, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Der Kern des amtlichen Sprachgebrauchs mag dargestellt sein, nicht sein Gesamtinhalt, daher ist der Text lückenhaft. Ein Abkanzeln als "historisch" macht es nicht weniger lückenhaft, solange nicht wenigstens ein Halbsatz enthalten ist, der auf eine Begriffsbedeutung verweist. Ich vermute mal stark, dass die bürgerlichen wie sozialdemokratischen Parteien zwar den V-Mann Einsatz durchaus okay finden, jedoch nicht die Agent Provocateur bei politischen Umtrieben, da sie in ihrer eigenen Parteigeschichte betroffen waren. Wenn dir der Artikel am Herzen liegt, dann suche doch etwas heraus, dass die Lücken füllt, so wie er jetzt ist, macht er dem Leser nicht klar, warum beispielsweise die Meinung der Politik zu Agent Provocateur bei Anti-G8-Demonstrationen so mürrisch ist. GuidoD 17:48, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nö, ich nehme keine Hausaufgaben entgegen, schon gar nicht zu Themen, die ich nicht vorab gut kenne... Ich bin allerdings skeptisch, hinsichtlich des Sprachgebrauchs, der angeblich verbreitet sein soll. Wenn du Quellen hast, sage ich nichts dagegen. du kannst ggf. in einem der Fachportale diesen Issue posten, damit mehr dran arbeiten. Aber eine Markierung ins Blaue hinein, geht nicht... --CJB 21:00, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wieso zählt deine Meinung eigentlich höher? Und warum ich derzeit Wikipause mache, das ist ja nun weitläufig bekannt, ändert aber nichts an der Lücke im Artikel. GuidoD 00:38, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das Maßgebliche ist nicht meine Meinung, sondern der schlechte Edit. Und deine Pause entzieht sich meiner Kenntnis, ich verstehe allerdings auch nicht in welchem Zusammenhang sie mit dem vorliegenden Artikel steht. --CJB 11:04, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ein einzelner Satz ist erstmal nicht schlecht sondern einfach nur kurz - er sollte erweitert werden, und durch die Wikipause mach ich das halt nicht selbst. Bekanntermaßen führt einen Hinweis aber andere Schreiber darauf, etwas beizutragen - das steht in den Bausteintexten auch länglich drin, somit ist der völlig passend. GuidoD 12:12, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Also verbreitet ist der Begriff allem im Zusammenhang mit der polizeilich-politischen Eskalationspolitik bezüglich Demonstrationen. Man findet auch ein paar Zeugenvideos und -fotos zum Thema. Ein paar Video-Links (gab auch mal ein Handyvideo wo man sehen konnte, wie vermummte Steinewerfer sich später zu ihren Kollegen in Uniform gesellten, finde ich leider grade nicht mehr):

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,487487,00.html (deutsch) http://www.youtube.com/watch?v=69dGRJwFTGA (englisch) http://www.youtube.com/watch?v=4RYiKzU2nRM (englisch) 91.14.209.24 12:07, 4. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich kenne den Begriff schon seit eh und je her gerade auch im Bereich von Demonstrationen und dies ist so auch schon ewig gebräuchlich. Hier mal eine aktuelle Quelle, eine Pressmitteilung der "Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V." (PDF) --Tichy 15:03, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Referenzen[Quelltext bearbeiten]

Der Einsatz bei Demonstrationen um G8 wird u.a. mit einem Artikel in DIE WELT referenziert. Dem ist der Einsatz von Zivilbeamten zu entnehmen, jedoch soweit ich sehe keine Tatprovokation... --CJB 10:20, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Stimmt. Durch die mehrfache Umformulierung des Absatzes war die Plazierung der ersten Referenz mißverständlich. Ich habe das verbessert. Hybscher 11:51, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Einsatz von Agents provocateurs[Quelltext bearbeiten]

Dort habe ich das entfernt, was nur gemutmaßt wird. Gruß 62.111.103.146 16:38, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Eine seriöse Berichterstattung - und darum handelt es sich bei den referenzierten Links hoffentlich - kann beim aktuellen Stand kaum anderes tun, als berichten, wer welche Meinung zu dem Thema absondert. Das Beispiel selbst ist ein Paradefall. Ich habe die Filmaufnahmen gesehen. Was müßte den passieren, damit du nicht mehr von "Vermutungen" ausgehst. Zu einer Verurteilung wird es jedenfalls nicht kommen. Das dürfte doch wohl klar sein. Hybscher 16:45, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
im spiegel steht, dass dort ein verdeckter ermittler im einsatz war, kein agent provocateur. ist zudem die einzige quelle. das lemma heisst aber nicht verdeckter ermittler, sondern agent provocateur. 3ecken1elfer 23:35, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt Zeugenaussagen dazu, die stehen auch im Artikel. Der Abschnitt ist allerdings falsch formuliert. Der erste Satz ist demgemäß überflüssig. Wahrscheinlich ist das wieder so ein /$$&%4-Kompromissatz statt des eindeutigen "In Rostock setze die Polizei nach Zeugenaussagen Agents Provocateurs ein, die zum Steinewerfen animierten".--Sargoth disk 23:37, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
entschuldigung, ich lese folgendes im spiegel-link:die polizei sagt, es sei kein agent provocateur im einsatz gewesen, die sprecherin des blockadebündnisses sagt,
es gebe einen Zeugen, der beobachtet habe, wie der fragliche Mann zum Steinewerfen aufwiegelte. SPIEGEL ONLINE sagte sie, dieser Zeuge wäre auch zu Aussagen bei der Polizei bereit. Nähere Angaben machte sie nicht.
der artikel ist vom 8. juni, das sind gute 4 monate. hätte der zeuge sich inzwischen gemeldet, dann würde es vermutlich auch dazu einen artikel im spiegel geben.
das lässt wohl nur die schlussfolgerung zu, dass der angebliche zeuge sich nicht gemeldet hat. und selbst wenn dieser zeuge sich gemeldet hätte und ausgesagt hätte, dass er einen polizisten als agent provocateur ausgemacht hätte, dann wäre dies ein vorwurf, aber nicht etwas, was wir als fakt in die wikipedia schreiben können. 3ecken1elfer 23:45, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es ist ein aktuelles Beispiel, und es gibt mehr als einen Zeugen. Das ging damals durch alle Medien. --Sargoth disk 23:47, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

das geht aber nicht aus der quelle hervor. dort steht das, was ich zusammengefasst habe. polizei sagt nein, ein angeblicher zeuge, von dem man seitdem nix mehr gehört hat, sagt doch. das taugt so sicherlich nicht als beispiel, das ist bestenfalls ein vorwurf. 3ecken1elfer 23:54, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe das wörtlich vom Artikel übernommen, außer der Verkleidungsformulierung. Das hat eine ganze Gruppe inkl. der Anwälte mitbekommen. Wegen was willst du den verklagen? Solange keiner der Anwesenden drauf eingeht und der Name unbekannt ist, kann keiner wegen Aufforderung zur Straftat verknackt werden. Die Formulierung ist entsprechend neutral.--Sargoth disk 23:56, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

lieber sargoth, der artikel heisst agent provocateur und nicht was angeblich mehrere rechtsanwälte gesehen haben könnten. im spiegel-link steht drin, dass es vorwürfe gab. das ist doch wahrlich nicht ausreichend, um es in einer enzyklopädie als beispiel für den einsatz von agents provocateurs aufzuführen. 3ecken1elfer 00:10, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Im Übrigen steht in der passage nichts von der "Tatsache, dass...", sondern vom Vorwurf, dass .... Aufgrund der umstände bei den Ereignissen beim G-8-Gipfel liegt der Einsatz von agents provocateurs sozusagen auf der Hand. Gerichtlich verhandelt werden solche Angelegenheiten so gut wie nie, von daher ist es auch kaum möglich, existenzielle Beweise für die Tatsache (wer, wann, wo wie) anzubringen - was in der natur der Sache liegt, da a.p. von entsprechender Seite verdeckt und eben nicht offen (eingestandenermaßen) eingesetzt werden. Dass es sie dennoch gibt, dürfte wohl kaum bestritten werden können. --Ulitz 00:13, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

und was willst du nun damit sagen? dass du auf verschwörungstheorien stehst? das ist zwar interessant, hat aber nichts damit zu tun, dass vorwürfe nicht als beispiele aufgeführt werden können. 3ecken1elfer 00:16, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nu - beim VS scheinst du es ja nicht so eng zu sehen, da willst du gleich viel weiter hergeholte schwammige Vorwürfe oft gleich in die erste zeile eines Artikels setzen, sobald es sich um ein "linkes Lemma" handelt. Nur mal so zum erhellenden vergleich, auch wenn es nicht direkt mit dem beispiel hier zusammenhängt. Und wie geschrieben; Hier steht der Vorwurf von relevanter seite als solcher da - und eben lediglich unter mehreren beispielen am rande --Ulitz 00:24, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

wie bitte? vorwurf von relevanter seite? es wird ein angeblicher zeuge zitiert, der seit dem artikel nie wieder gesehen wurde und du schreibst, hier stehe der vorwurf von relevanter seite? dazu deine unverständlichen vergleiche mit dem verfassungsschutz - was willst du mit deinem beitrag eigentlich sagen? 3ecken1elfer 00:28, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Selbstverständlich war da ein Einsatz dieses Agent Provocateur; ausgerechnet bei einer vorher im Konsens als friedlich vereinbarten Blockade. Der Typ fiel als fehlgeleiteter Irrer auf, dass er überhaupt Polizist war, flog erst später auf. Da hier an Medien ein Mindestmaß an allgemeiner Akzeptanz erwartet wird, steht der Abschnitt nicht als Tatsache - wie dieser Link darstellt - dort, sondern als distanzierte "Zeugenaussage". Ähnlichen Fall gabs ja bei der Mollibahn--Sargoth disk 00:30, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
um gottes willen, was ist das denn für ein blättchen? der spiegel als quelle ist schon nicht das gelbe vom ei, aber linkezeitung.de? bitte bleib sachlich, darum bemühe ich mich ja auch. gruss, mein lieber 3ecken1elfer 00:41, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zwischenquetsch: Na dann - 3ecken wird "sachlich" - schön, zu lesen: Allein, mir fehlt der Gleube. --Ulitz 00:45, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Sei froh, dass ich nicht indymedia verlinkt habe. Dort wird sogar behauptet, dass der Mensch "vermöbelt" worden sei (was nicht stimmt, er wurde von den Anwälten zu den uniformierten Einheiten geleitet). --Sargoth disk 00:43, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
na ich bitte dich, du verlinkst auf ein kpd/ml-blättchen mit einem glaubwürdigkeitsfaktor von < 3 %. so viel schlimmer kann da auch der übliche indymedia-kram nicht sein :-))). und für heute mach ich nu schluss, so ganz einig werden wir uns ja heute eh nicht mehr. 3ecken1elfer 00:53, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
KPD/ML? Ich dachte, das wären Trotzkisten. Danke für die Belehrung & gn8. --Sargoth disk 01:00, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
naja, welcher ideologie der herr weinfurth [1]heute anhängt, weiss ich ehrlich gesagt nicht, gemäss dieser nicht-reputablen quelle gabs 1970 wohl ein wildes tohuwabohu um den richtigen weg. ist ja auch schon ein paar jährchen her, aber wenn ich das richtig verstehe, ist der mann jetzt heilpraktiker am besten nach den plz runterscrollen auf 58285 gevelsberg, auf die seite kommt man leider nicht und möglicherweise auch trotzkist. kann ich nicht beurteilen, aber die selbstzerfleischung der deutschen linken findet auch eine generation später genauso statt ammenmärchen und steigbügelhalterei, jaja
nach dieser spannenden lektüre btt: wir sollten den einsatz von agents provocateurs darstellen und nicht den vermuteten einsatz. darum gehts mir eigentlich und darauf sollten wir uns wohl einigen können. und deshalb sollten wir nicht den artikel wegen so einer unwichtigen sache gesperrt lassen.
das kann von mir aus gerne drinstehen, wenn es eine reputable quelle dafür gibt, dass die polizei dort agents provocateurs eingesetzt hat, aber nur vorwürfe und vermutungen sollten wir nicht drin stehenlassen. sooo wichtig ist das ja nun nicht. gruss und kuss 3ecken1elfer 00:12, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
N24 gibt die Zeugenaussagen weiter. Wegen der Nichtbestätigung durch die Polizei und dem Desinteresse an einem Gerichtsverfahren durch die G8-Gegner wird im Artikel der Vorfall nicht als Fakt, sondern Vorwurf dargestellt. Danke dafür, dass du das als unwichtig ansiehst. Ich interpretiere das als Zustimmung zum Drinlassen. *Backe für Kuss hinhalt* ;-) --Sargoth disk 12:35, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Beispiel Bambule Demonstration[Quelltext bearbeiten]

Während einer Demonstration für den Erhalt des Bauwagenplatzes Bambule verprügelten drei thüringische Polizisten aus Schleswig-Holstein zwei Zivilpolizisten und verletzten diese. Sie hielten die beiden Polizisten in szenetypischer Kleidung für Randalierer. Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen in der Demonstration. Die Zivilpolizisten hatten, bevor sie zu Boden gebracht wurden, das gemeinsame Kennwort "Mondlicht" gerufen, das die anderen Beamten angeblich nicht gehört hatten. Die beiden verprügelten Zivilpolizisten hatten vorher mutmaßlich provozierend gehandelt.

Quelle: http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=na&dig=2004%2F09%2F04%2Fa0371&cHash=82c5717a08 http://www.abendblatt.de/hamburg/article633985/Prozess-Polizisten-von-den-Kollegen-verpruegelt.html http://www.welt.de/print-welt/article242578/Prozess-Polizisten-von-Kollegen-verpruegelt.html (nicht signierter Beitrag von 92.194.50.180 (Diskussion) 13:14, 26. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Beispiel G8-Gegner[Quelltext bearbeiten]

Auch auf die Gefahr hin, hier eine alte Diskussion wieder aufzurollen, aber der Abschnitt "G-8-Gegner haben der Polizei vorgeworfen, ein komplett in schwarz gekleideter Zivilpolizist habe die Demonstranten zum Steinwerfen aufgefordert.[3]." hat hier eigentlich nichts verloren. Die Beispiele sollen ja nur verdeutlichen, was ein A.P. ist, nicht, wo es sowas überall gegeben könnte. Von daher würde ich ihn gern löschen. --Saint-Louis 23:21, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Was stört dich an einem aktuellen(!) Beispiel aus dem Inland(!) - zumindest für Deutsche mit ordentlicher(!) Quellenangabe? Da muss ich mich schon wundern. --WikiMax 13:25, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Jetzt wurde das Beispiel wieder eingestellt. Diese Beispiele sollen verdeutlichen, was Agent provocateurs sind und nicht alle bestätigten und vorgeworfenen Fälle dokumentieren. Solange nicht zweifelsfrei geklärt wurde, dass da Agenten zum Einsatz kamen, ist dieses Beispiel zu löschen. Vgl. WP:WWNI. Es kann gern eine Meldung auf Wikinews angelegt werden. --Saint-Louis 13:56, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
+1 3ecken1elfer 05:04, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Das Verfahren gegen den betreffenden Beamten wurden eingestellt, die Anschuldigungen dass dieser zu Straftaten aufgerufen hat konnten nicht belegt werden (Quelle http://www.zeit.de/news/artikel/2007/08/09/2354605.xml ) Der Abschnitt ist somit zu löschen. -- 78.35.113.134 11:34, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Strukturelle Probleme unbelegt[Quelltext bearbeiten]

Weiters bereitet mir der Abschnitt "Der Gebrauch eines Agents wirft strukturell folgende Probleme auf:"ff. eine "Probleme". Nicht dass ich die Argumentation nicht teile, dass das hat das NPD-Verbotsverfahren ja gezeigt, man könnte dieses Nazipack u.U. schon lange los sein, aber da fehlen mir die Belege für. So ist das Theoriefindung. --Saint-Louis 23:21, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ist keine Theorienfindung, ist nur nicht ausreichend ausgeführt, damit es jeder versteht. q.e.d. Suche doch einfach Belege die dir fehlen und füge sie an. --WikiMax 13:25, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe den Baustein rausgenommen. Rechtliche Probleme werden nun mal mit juristischen Texten belegt, und darauf gibt es mehr als genug Hinweise. Dass die quellen jetzt auch noch allgemeinverständlich sein sollen, ist bei dem Thema mE zuviel verlangt.Pittigrilli 20:53, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Habe den Abschnitt rausgenommen. Es geht nicht um die Rechtsquellen, sondern um die strukturellen Probleme, die der Einsatz von A.P. aufwirft. Solche strukturellen Probleme müssen durch juristische Fachliteratur belegt sein. So bleibt das unbelegte Theoriefindung. --Saint-Louis 21:03, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Und wie nennt man nun dieses Verhalten?[Quelltext bearbeiten]

Angenommen eine Staatsmacht möchte sich nach außen hin brav und demokratisch geben, möchte aber kritische Demonstrationen zerschlagen. Um einen Vorwand dafür zu finden, werden Personen unter die Demonstranten gemischt, die im Laufe der Veranstaltung aktiv die Ordnungsmacht attakieren und dieser damit einen Vorwand geben, die Aktion aufzulösen und/oder hart vorzugehen. Es werden also primär nicht andere aufgewiegelt (auch wenn das ein netter Bonus ist), sondern es wird ein nützlicher Vorwand zum Eingreifen kreiert. Das hatte ich bisher auch immer als A.P. bezeichnet, aber das scheint ja nicht zu stimmen. Weiß jemand, ob es dafür auch einen passenden Begriff gibt? Gerade die Intention und damit verbunden die eigentliche Handlung grenzt die beiden ja voneinander ab. -- Dracocephalus 09:01, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nana, welche böse Staatsmacht würde denn sowas tun? (das war ironisch...). Ich verstehe nicht, was dich dazu veranlasst hat, diese Unterscheidung zu machen. Ein edit im Artikel? Meines Verständnisses nach trifft die Definition des AP auf beides zu: 1. Er übt selber Gewalt aus, um die Staatsorgane (Klassisch: Polizei) zum Eingreifen bzw. härterem Durchgreifen gegen eine bestimmte Gruppe zu bewegen bzw. einen Vorwand dafür zu liefern, also zB gegen ansonsten friedliche Demonstranten um ihn herum (meine Meinung: das ist in Genua passiert). 2. Er wiegelt andere auf und beteiligt sich eventuell zusätzlich selbst an den Gewalttaten (siehe Peter Urbach und seine Molotowcocktails). Zielsetzung und Ergebnis beider Varianten sind ziemlich identisch. Oder habe ich dich nicht verstanden? Dann bitte mehr Erklärung, woher die von Dir beschriebene Unterscheidung kommen soll. Pittigrilli 20:54, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Es fehlt in diesen Artikel das Agent Provokateur verkleidete Polizisten in passender „Montur“ ,ob rechts oder links gerichtet spielt keine Rolle, geplante gesetzeswidrige Aktivitäten durchführen, es irgendeiner Seite anhängen um dann entsprechende Gesetze oder Verbote durchzupeitschen. In meinen eingefügten [Link][2] sieht man Randalierende und plündernde Polizisten in Griechenland die nach „getaner Arbeit“ sich vergnügt mit ihren Kollegen unterhalten und sie einfach straffrei davonkommen.--Jonasdamian 19:09, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Reduktion des Begriffs / Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Mir erscheint die Reduktion des Begriffs auf innenpolitische V-Leute zu eng, sowohl sprachlich als auch was die typische Vorgehensweise angeht, selbst wenn das schon angedeutet wurde.

Was ist etwa mit bezahlten Störern, die eine Politikerrede unterbrechen, um ihm Gelegenheit zu ein paar deftigen Worten zu geben ?

Der Beginn des 2. Weltkriegs begann mit einem Angriff verkleideter polnischer Soldaten auf einen deutschen Schlagbaum. Es gab und gibt sicher jede Menge „Befreiungsbewegungen“, die im Auftrage von ausländischen Geheimdiensten als Provokateure gegen ihre Auftraggeber arbeiten. Und zwar gezielt um eine Begründung oder Gegenreaktion zu provozieren. Etwa das Eingreifen regulärer Truppen, Etaterhöhungen für Geheimdienst oder Militär, Zuwendungen oder Waffen für befreundete Staaten oder Gruppen, Ablenkung von anderen Krisen, vor allem in Wahlkampfzeiten sehr beliebt. So darf man sich bei manchen Gegnern der USA fragen, von wem sie finanziert werden. Mal kraß: Was wäre ein Bush ohne Osama Ben Ladin ? Getürkte Gegner sind wundervolle Argumente für die eigene Sache. Was erfindet unser guter Schäuble nicht täglich für islamitische Bedrohungen ? Der dürfte sehr bedauern, daß er keine Bader – Meinhofs mehr hat. Ob die auch teilweise ein Fake waren ? Dafür würde sprechen, daß einiges noch nicht aufgeklärt wurde und die lange Zeit, die die Sicherheitsbehörden brauchten, um sie unschädlich zumachen.

Und schon sind wir bei der Journaille, oder eben der Öffentlichkeit. Wie oft wird ein gefügiger Journalist animiert, gegen ein Produkt, eine Ausstellung, ein Buch oder einen Film vehement anzugehen, ja es in Grund und Boden zu verdammen. Es ist eine überaus beliebte Technik, um dieser Sache erst den gewünschten Bekanntheitsgrad zu verschaffen, die Neugier der Menschen zu wecken, Gegenreaktionen zu provozieren und zu ermöglichen.

Noch ein typisches Beispiel. In einer Blogdiskussion opponiert ein Gleichgesinnter gegen einen anderen als advocatus diaboli, um diesem zu ermöglichen, seine Argumente loszuwerden.

Ähnliches gilt in der Politik. Natürlich auch und gerade von Parteigenpossen. Sie opponieren vermeintlich gegen einen eigenen Spezi, um dem Gelegenheit zu verschaffen, sich so richtig schön in Szene zu setzen. Übrigens auch beim Vorstand Bayern München. Ein Vorstandsmitglied erzählt irgendeinen Humbug, ein anderes relativiert, ein drittes ist dagegen. Und schon hat man zwei drei Titelstorys für die Bildzeitung, bleibt im Gespräch, jeder Stammtisch hat ein Thema. Politikern ist es absolut egal, ob sie negativ oder positiv in der Zeitung stehen, Hauptsache sie stehen drin.

Ich bin mir übrigens sicher, daß es für diese Arten des agent provoceur jede Menge Fachausdrücke gibt, allerdings nicht auf Lateinisch, sondern auf englisch. Die Anloamerikaner sind etwas realistischer und nicht solche gutgläugigen Idealisten wie wir. Ein richtiger Gegner ist eben Gold wert.

Einen Meister seines Fachs hat übrigens Stefan Zweig mit Josef Fouche abgeschildert, ein ansolutes Muß für alle, die in den Medien, Politik oder Wirtschaft was werden wollen.

--Albert Schulz 12:20, 8. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ein paar Zitate aus der englischen Wikipedia dazu, die ich wegen meiner nicht allzu guten Englischkenntnisse zu übersetzen unterlasse:

More generally, the term may refer to a person or group that seeks to discredit or harm another by provoking them to commit a wrong or rash action.

Historically, labor spies, hired to infiltrate, monitor, disrupt, or subvert union activities, have used agent provocateur tactics.

Weitere Links

  • sting operation,
  • False flag or false colors,
  • COINTELPRO (an acronym for Counter Intelligence Program)

Mehr habe ich leider nicht gefunden. Sollte vielleicht jemand machen, der im Englischen bewandert ist.

Mir sind noch ein paar (linke) Anheizer während der Anti - Vietnam - Demonstrationen Ende der Sechziger eingefallen. Ihre Animationen waren überaus unverständlich.

Natürlich wird sich jeder Spion in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Militär der Technik des "agent provocateur" bedienen und sich als Parteigänger gegen seine Auftraggeber zu zeigen bestrebt sein.

--Albert SchulzAlbert Schulz 12:57, 9. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Hi! Ich würd gern noch ergänzen, dass diese Art von POV mal wirklich unangebracht ist und nach Regellage (und IMO) einen Haufen Datenmüll darstellt. Schöner wär's einfach sachlich gewesen, denn einiges davon ist sicherlich brauchbar - so hingegen nimmt sich der Inhalt selbst auf die Schippe und verkommt zu... Müll halt. - :/ --S3r0 12:02, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe nicht die greringsten Einwände, wenn Du den Kram sortierst und sytematisierst. --Albert Schulz80.130.158.236 16:30, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ein kleines Missverständnis vllt.? Es geht um Deine obenstehenden Ausführungen, nicht um das Lemma selber. Durch "Sortieren" wird es nicht viel besser werden - und ich betrachte das auch wirklich nicht als meine Aufgabe. Gruß, S3r0 09:43, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Verlinkung mit Demonstration S21[Quelltext bearbeiten]

Ich bin kein Wikipedianer, daher möchte ich nur meine Meinung zu einem im Artikel genannten Sachverhalt aufzeigen und bitte um Diskussion:

Der als Quelle herangezogene Artikel aus der Badischen Zeitung spricht von folgendem Vorwurf (wobei der Vorwerfende nicht näher präzisiert wird): "Wir haben den Verdacht, dass das ein Agent provocateur war." Indem mit dieser mehr als fragwürdigen Quelle der Einsatz von a.p. bei Demonstrationen um S21 belegt wird, passiert in Wikipedia offensichtlich Lobbyarbeit gegen Stuttgart21. Derartig unhaltbare und mutmassende Quellen dürfen daher m. E. nicht zur Verknüpfung mit anderen Themengebieten herangezogen werden.

Martin K. (nicht signierter Beitrag von 77.58.123.247 (Diskussion) 11:56, 21. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Ich finde solche staatstragenden Beiträge (siehe auch oben, weiter oben und noch weiter oben) zunehmend ermüdend. Pittigrilli 12:15, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Weiterer belegter Einsatz von AP bei Demonstration in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich bin durch Zufall auf den folgenden Spiegelartikel von 1983 gestoßen: Ein Agent als Steinewerfer - Enthüllungen über den Hergang der Krefelder Krawalle belegen dubiose V-Mann-Praktiken des Verfassungsschutzes. Vielleicht hat jemand Lust es einzuarbeiten. Pittigrilli 17:21, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

DateLine NBC: to catch a predator[Quelltext bearbeiten]

Könnte man die berühmte Sendung, die ja auch in Deutschland von RTL2 kopiert worden ist, in die Beispiele mit aufnehmen? Da wird ja auch die Polizei in Zusammenarbeit mit Privaten tätig. Besonders perfide ist daran ja die öffentliche Entstellung der Leute, die mitunter zu Selbstmorden geführt hat. (nicht signierter Beitrag von 85.176.117.178 (Diskussion) 22:00, 17. Jul 2011 (CEST))

Doppelter Anstiftervorsatz[Quelltext bearbeiten]

Richtig ist, daß einem AgentProvocateur, der einen Straftäter noch vor der Vollendung der angeregten Straftat stoppt (und verhaftet), keinen doppelten Anstiftervorsatz hat, und dementsprechend auch nicht als Anstifter bestraft werden kann. Allerdings scheint es in der Praxis keineswegs immer so zu sein, daß die AgentsProvocateurs die Vollendung der von ihnen angeregten strafbaren Handlungen rechtzeitig stoppen (und die Täter verhaften). Vielmehr kommt es des öfteren durchaus zu der Vollendung der angeregten strafbaren Handlung. Und wenn der AgentProvokateur dies billigend in Kauf genommen hat, dann hat er auch doppelten Anstiftervorsatz. --91.52.184.223 23:50, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Oft sind die AgentsProvocateuers noch nicht einmal Mitarbeiter einer Polizei- oder Verfassungsschutzbehörde, sondern schlichtweg schlechte Menschen, die ihnen bekannte (oftmals betrunkene) Menschen zu einer Straftat verleiten wollen, um sie anschließend anzuzeigen und zu komprimittieren oder mit der Drohung einer Strafanzeige unter Druck zu setzen und irgenwie gefügig zu machen oder zu erpresssen. Oft ist das schlicht ein Trick von Menschen, die sich für besonders schlau und besonders raffiniert halten, und die Macht über andere Menschen gewinnen wollen. Unter jungen Studenten machen sich manche wohl eine Art Sport daraus. Oft wird die Straftat demjenigen, den man dazu verleiten will (und den man nicht selten vorher betrunken gemacht hat) auch noch als eine Art "Mutprobe" oder als eine Art "Initiationsritual" verkauft. Manchmal betätigen die Anstifter sich allerdings auch tatsächlich gelegentlich als Zuträger für Polizei oder Verfassungsschutz. Das ändert allerdings alles nichts an der Strafbarkeit der Anstiftung, wenn gleich es in der Praxis wohl eher selten zu strafgerichtlichen Verurteilungen der Anstifter (denen man ihre Anstiftung ja auch gerichtsfest beweisen können müßte, wozu eine Aussage des Angestifteten in der Regel nicht reicht) kommt. Man kann junge Studenten nur eindringlich davor warnen, sich betrunken machen und zu irgendwelchen Straftaten anstiften zu lassen oder irgendwelche verfassungsschutzrechtlich bedenklichen Lieder (etwa die erste Strophe des Deutschlandliedes) mitzusingen, zumal die Anstifter häufig "falsche Freunde" (vordergründig freundschaftlich, tatsächlich aber machtgierig und hinterhältig) sind. (Auch Sekten arbeiten manchmal mit ähnlichen Praktiken). --91.52.184.223 23:57, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Kritik an den Beispielen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich bin zwar nur zu Gast aber möchte doch als Linker, der seit 30 Jahren an so mancher Demo (und etlichen Krawallen) beteiligt war die Ungenauigkeit bei den angeführten Beispielen bemängeln. Der im Artikel für den G8-Gipfel 2007 gleich zweimal herangezogene Vorfall betraf zwar ganz offensichtlich Polizisten in Zivil, die sich als linksradikale Demonstranten getarnt hatten, aber ob einer von denen eine gezielte Aufwiegelung zu Straftaten versuchte, war unter den Zeugen soweit ich weiß höchst umstritten. Es ist eben auch schwer zu unterscheiden, ob einer sich radikal gebärdet (vermummt, Parolen ruft, am Zaun rüttelt...) um nicht aufzufallen in der Menge oder ob er damit aufwiegeln will. Ich halte das nicht für einen Vorfall, den man als "Beispiel" für a.p. anführen darf.

Peter Urbach war ein V-Mann (kein Beamter), und er hat seinerzeit lediglich eine Pistole geliefert (an Horst Mahler). Die späteren angeblichen Waffenlieferungen an die RAF waren tatsächlich eine Falle, die nur dazu diente, Andreas Baader zu verhaften, was dann auch geschah, ohne dass die RAF Waffen bekam. Ob Urbach bei der Lieferung an Mahler auf Anweisung handelte oder nicht, ist nicht bekannt.

So ähnlich auch die hier in der Diskussion der letzten Jahre angeführte Links (soweit noch erreichbar). Ein Steineschmeißer 1983 in Krefeld (P. Troeber) war V-Mann - kein Beamter. Ein V-Mann kann tun und lassen was er will, er ist nicht weisungsgebunden. Selbst die Aufnahmen aus Griechenland liefern - zumindest bildlich, ich verstehe kein griechisch - keinen Beweis, man sieht nur Leute mit Stangen beim Randalieren und nach einem Schnitt andere Leute mit ähnlichen Stangen, die Zivilpolizisten oder mit den Polizisten verbündete rechtsradikale Schläger sind. Auch in Genua 2001 war es nicht anders: Es gab vermummte Randalierer und es gab als vermummte Randalierer verkleidete Zivilpolizisten, aber ob diese sich verkleidet haben um zu provozieren oder um besser Randalierer verhaften zu können - da fehlen die Belege.

Tatsächlich ist das Zitat in dem Artikel von Jörg Heuer (FN 8/9) die einzige stichhaltige Aussage dazu, die mir bekannt ist und die man m. E. zitieren kann, weil sie, da angeblich von einem Polizisten, möglicherweise nicht interessengeleitet ist (obwohl ich persönlich sogar die anzweifeln würde).

Ich kann mich aus den letzten 30 Jahren an keinen Fall erinnern, in dem es uns (also Linken bzw. JournalistInnen) gelungen wäre, agents provocateurs bei Demonstrationen nachzuweisen oder auch nur hinreichend sicher darzustellen. Es wäre politisch ein großer Trumpf gewesen. Aber die Fälle erwiesen sich immer als ungewiss, falsch interpretiert, vorschnell von Skandaljournalisten aufgegriffen (selbst Spiegel TV hat schon mal von angeblichen Black-Block-Zivilbullen am 1.Mai berichtet, was sich auch "nur" als schwarz gekleidete Festnahmeeinheit entpuppte).

Wohlgemerkt, will ich damit nicht behaupten, es gebe so etwas nicht. Aber Beispiele in einer allgemeinen Enzyklopädie (und nicht in einem Lokalblättchen) erfordern doch etwas mehr Genauigkeit, meine ich. Abgesehen davon: Dass Polizisten in Zivil zwecks Aufklärung und Festnahmen auch gruppenweise in Demonstrationen einsickern, ist gang und gäbe. In Berlin sind sie an jedem 1.Mai in Gruppen von bis zu 20 Mann unterwegs, getarnt als Autonome, aber eben Festnahme-Einheiten. Das ist auch nicht von dem als Fußnote 13 genannten §18 VersG eingeschränkt, der hier m.E. überhaupt nicht hinpasst.

So long, --Lecorte (Diskussion) 19:03, 22. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Falsche Flagge[Quelltext bearbeiten]

Warum nur vermißt man den Ausdruck false flag ? (nicht signierter Beitrag von 80.130.172.93 (Diskussion) 19:41, 14. Jul 2013 (CEST))

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte nachfolgenden Beitrag zugefügt:

"Siehe auch" (üblich bei Wikipedia). Dieser Beitrag wurde mit mit dem Hinweis, "unfertige Bearbeitung" solle "im BNR" erfolgen, am 05.November gelöscht. Ich bin noch nicht so bewandert bei Wikipedia, daher erklärt mir bitte mal, was daran "unfertig" ist und warum das (statt zu löschen) nicht ergänzend korrigiert werden kann. Danke! Hier nochmal mein Zusatz wie ursprünglich eingefügt: (nicht signierter Beitrag von XXX331 (Diskussion | Beiträge) 11:13, 5. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Wenn es sich um eine unnötige Löschaktion handelt, bitte ich um Wiedereinstellung, alternativ um Erklärung, soweit Fehler vorhanden sind. Danke!XXX331 (Diskussion) 11:13, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Erledigt.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:25, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Aber ich würde gerne wissen warum wir den Brauchen.--Sanandros (Diskussion) 17:49, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Neue Rechtsprechung - Verfahrenshindernis[Quelltext bearbeiten]

Mit dem Urteil des BGH (10.6.2015 AZ 2 StR 97/14) hat sich möglicherweise eine Änderung in der Rechtsprechung vollzogen. Täter, deren Tat auf eine unzulässige Art der Provokation (Anstiftung) durch staatliche Lockspitzel zurückgeht, werden nun nicht mehr milder bestraft, sondern der BGH nimmt nun ein Verfahrenshindernis an. Bitte im Text einarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:A9BF:F3E0:49CD:9CA:FB22:4EDB (Diskussion | Beiträge) 22:43, 19. Jul 2015 (CEST))

Erledigt--ErwinLindemann (Diskussion) 13:00, 14. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das ist mitnichten erledigt, zumal ich Deine Änderungen weitgehend rückgängig gemacht habe. Es führt überhaupt nicht weiter für den Laien unverständliche, in der Wissenschaft weitgehend noch nicht rezipierte Leitsätze einzustellen. Notwendig ist eine grundlegende Überarbeitung des Themas bei gleichzeitiger Überprüfung des Lemmas, nicht die unreflektierte Zitierung einer Primärquelle. Wenn sich ein Fachmann hierzu berufen fühlt, will ich gern helfen: ich selbst plädiere dafür, das Thema hier als umstritten darzustellen und eine zu erwartende Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen nebst Aufarbeitung in der einschlägigen Fachliteratur abzuwarten. -- 19:26, 14. Dez. 2015 (CET)

Vgl. zunächst Meyer-Goßner, aktuelle Auflage, Rdn. 148a der Einleitung. Dort heißt es in Fettdruck "BGH widerspricht damit dem EGMR". Es geht hier um die sehr grundsätzliche Frage, inwieweit der BGH an die Rechtsprechung des EGMR gebunden ist oder seinen eigenen Weg gehen darf. Es geht also sehr grundsätzlich darum, ob der BGH an seiner sog. "Strafzumessungslösung" - im offenen Widerspruch zur RSpr. des EGMR! - festhalten darf oder nicht. Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, die Leitsätze des EGMR in aller Ausführlichkeit darzustellen. Hinzu kommt, dass weiter oben im Text die Leitsätze des BGH zur Stützung seiner sog. "Strafzumessungslösung" ebenfalls in extenso dargestellt werden. Weiter kommt hinzu, dass der Fall Furcht/Deutschland doch allzu empörend verlief, als dass es angemessen wäre, die Entscheidung des EGMR in dieser Sache nur beiläufig zu erwähnen. Der Bf. Furcht kann ja nun auch Amtshaftungsansprüche gegen den Staat geltend machen ("Der Bf. kann auch weiterhin behaupten, Opfer i.S.d. Art. 35 EMRK zu sein"). Vor allem stellen die vom EGMR aufgestellten Leitsätze die inhaltliche Grundlage für die später vom Thomas Fischer-Senat realisierte Änderung der RSpr. des BGH dar. Oder zusammengefasst: Es ist schon richtig, dass die Proportionen eines WP-Artikels stimmen müssen. Weil eben die Leitsätze des EGMR in jeder Hinsicht so wichtig sind - nämlich nichts Geringeres als das Ende der sog. Strafzumessungslösung des BGH! - ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Proportionen richtig, die Leitsätze des EGMR in aller Ausführlichkeit im Text darzustellen.--ErwinLindemann (Diskussion) 10:54, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich bestreite nicht die Wichtigkeit der EGMR-Entscheidung, aber ohne Erläuterungen wird die nicht unkomplizierte Diktion des EGMR hier nicht weiterhelfen. Folgerungen wie "Änderung der BGH-Rechtsprechung" scheinen mir ehe die anderen vier Strafsenate des BGH sich geäußert haben, verfrüht. Wenn unbedingt gegenwärtig schon eine Aufarbeitung versucht werden soll, schiene mir ein gangbarer Kompromiss die EGMR-Entscheidung zum Gegenstand eines eigenen Artikels zu machen, auf den von hier aus verlinkt werden kann. -- Stechlin (Diskussion) 14:07, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ein eigener Artikel "Furcht/Deutschland" o.ä. würde m.E. die Sache nicht besser machen, weil wir dann im Rahmen eines separaten Artikels auch erst die Zusammenhänge (Stichwort: Strafzumessungslösung des BGH) erklären müssten, damit der Leser mit dem separaten Artikel über eine EGMR-Entscheidung was anfangen kann. Der Konflikt zwischen EGMR und BGH schwelt auch schon länger, vgl. nur die angegebene Kommentierung bei Meyer-Goßner. Ich würde auch die Leitsätze des EGMR im dt. Original-Wortlaut beibehalten wollen, ich finde sie sehr anschaulich und sehr instruktiv formuliert. Als zusätzliche Erklärung könnten wir noch die Kommentierung bei Meyer-Goßner unterbringen. Wollen wir so verfahren? Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 14:27, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nachtrag: Ich habe gerade eben in die Uralt-Auflage meines Roxin, Strafverfahrensrecht, geguckt (23. Auflage 1993). Da ist die Problematik auch schon lang und breit beschrieben (dort § 10 B f: Einsatz verdeckter Ermittler). Man kann sogar den Uralt-Roxin noch mit einbauen, dort ist die Problematik didaktisch ausgezeichnet beschrieben. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 14:43, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich will mich dem nicht grundsätzlich verschließen, doch sollten Änderungen zuvor hier diskutiert werden. Meiner Meinung nach kann der nicht fachkundige Leser mit den EGMR-Leitsätzen wenig anfanen oder wird sie mißverstehen. Das Verhältnis von EGMR und nationaler Rechtsprechung ist schwierig und sollte eher im Rahmen der EMRK oder des EGMR dargestellt werden - ich habe die entsprechenen Artikel aber jetzt nicht darauf hin angesehen.
Roxin ist natürlich eine Kapazität ersten Ranges aber angesichts der laufenden Diskussion niht unbedingt aktuell. Generell ist die lexikalische Darstellung einer fließenden Diskussion schwierig, weswegen ich dafür plädiert habe, hier einen status quo abzubilden und abzuwarten, was die nächsten zwölf Monate bringen werden.
Stechlin (Diskussion) 22:30, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Die Leitsätze des EGMR sind Bestandteil des Status quo. Ich würde folgendes Procedere vorschlagen wollen: Meinst Du, ich darf Deinen Revert rückgängig machen? Ich würde dann - als zweiten Arbeitsschritt - zusätzliche Erklärungen aus dem Lehrbuch von Roxin anfügen. Denn als Erklärbär taugt das Lehrbuch von Roxin allemal. Wärst Du damit einverstanden? Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 07:21, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Du kannst das gern versuchen - aber spätestens, wenn sich der BGH endgültig positioniert hat, werden wir um eine umfassende Artikelrevision nicht herumkommen. beim Landgericht Würzburg wird übrigens gerade eine interessante Spielart des Lockspitzels verhandelt - der Spiegel und vor allem die Süddeutsche berichteten darüber. Spannend ist hier, dass der Lockspitzel selbst behauptet, von der Polizei zu Straftaten aufgefordert worden zu sein. Aber schwebende Verfahren sind natürlich für die Darstellung hier gänzlich ungeeignet. -- Stechlin (Diskussion) 19:02, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

O.K., danke. Der zweite Schritt der Bearbeitung kann aber ein bisschen dauern. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 07:15, 18. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Fehlerhafte Gerichtsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Im Bereich der Darstellung der Rechtssituation in D wird behauptet, dass das BVerfG am 18.11.1999 (siehe auch Quelle Fußnote 7) eine Entscheidung hierzu getroffen haben soll.

Das BVerfG hat am 18.11.1999 keine entsprechende Entscheidung getroffen.

Allerdings gibt es vom Bundesgerichtshof vom selben Tag eine Entscheidung zu dieser Thematik. Die Textpassage sollte daher angepasst werden.

Hier noch ein Link zu der Entscheidung des BGH http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-221-99.php3 oder https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1999-11-18/1-StR-221_99

In die NJW kann ich leider derzeit nicht schauen welches Gericht dort angegeben ist. (nicht signierter Beitrag von 212.204.48.211 (Diskussion) 18:53, 5. Jul 2016 (CEST))

Plural[Quelltext bearbeiten]

  • Agents Provocateurs [3] oder
  • Agent Provocateurs [4]

finden tut man beides. --A. provocateur 13:27, 20. Okt. 2016 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von A. Provocateur (Diskussion | Beiträge))

Ich habe mal Deine Google-Suche nachvollzogen: 104.000 Suchtreffer für Agents Provocateurs und nur 10.900 für Agent Provocateurs. Allerdings sind bei beiden Suchen fremdsprachige Seiten drunter. Bei deutschsprachigen Seiten schaut das Ergebnis mit 16.800 zu 10.400 ausgeglichener aus. Da allerdings auch der Duden Agents Provocateurs als einzige Pluralform aufführt, wird das wohl der korrekte deutsche Plural sein. Das schreibe ich mal so in den Artikel.--77.2.84.24 17:20, 15. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Das ist auch richtig so. Das Wort kommt immerhin aus dem Französischen und nur grammatikalisch korrekt ist: agents provocateurs. --Abzo (Diskussion) 18:43, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten