Diskussion:Ahnengemeinschaft

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von RoRaiMa in Abschnitt Anmerkung 8/2014
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Überarbeiten (2010)[Quelltext bearbeiten]

Der Satz Aus der theoretischen Erwartung, zu schätzen aus der Zahl der Vorfahren pro Generation und ihrer Nachkommen, ergibt sich pro Generation mindestens eine Quadrierung der möglichen Berührungspunkte, so dass ab der 7. und 8. Vorfahrengeneration Ahnengemeinschaft mit beliebigen anderen Personen in der gleichen Landschaft erwartet werden kann. stellt sogar gebildete Omas vor ein Rätsel. Bitte verständlicher umschreiben. --Powerboy1110 Sprich zu mir! +/- 13:41, 30. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Wer so einen logisch ganz klaren Satz nicht versteht, sollte nicht in der Wikipedia mitarbeiten. Da bislang noch jeder Vater und Mutter hat, erhöht sich die Zahl der Ahnen pro Generation in der Potenzreihe der 2. --193.175.103.8 11:03, 29. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ich werde mich hüten, die Formulierung von Herrn Dr. Volkmar Weiss zu korrigieren. Gemeint ist damit aber wohl folgende Formulierung, die ich in einer Dokumentation zur Welt-Ahnengemeinschaft gefunden habe: "Da jeder zwei Elternteile, vier Grosseltern, acht Urgrosseltern usw. besitzt, verdoppelt sich in jeder Generation die Anzahl der Vorfahren." Quelle: [1]. Ich würde diese Quelle ja gerne in den Artikel einfügen, wenn ich wüßte wo und wie? Ich habe noch nicht die richtige Hilfe gefunden... --Silke Ewering 20:08, 30. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Ich sehe gerade, dass Herr Dr. Weiss hier in der Wikipedia gesperrt ist. Na, dann werde ich mutiger! Aus meiner Sicht (ich bin seit ca. 20 Jahren Hobby-Forscherin) kann der komplette Artikel bis auf den ersten Satz gelöscht werden. --Silke Ewering 23:53, 30. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Eine vernünftige und vor allen Dingen wertfreie Definition von Ahnengemeinschaft habe ich bei Arndt Richter gefunden: Bei der Verwandtschaft zweier Personen über eine Ahnengemeinschaft (Einzelahn oder Paar) handelt es sich immer um eine sog. Seitenverwandtschaft. Solche Verwandte sind juristisch und genealogisch definiert als: Verwandte, die von demselben Dritten abstammen. [BGB § 1589].
Daraus folgt, dass diese Seitenverwandtschaft immer über Geschwister oder auch Halbgeschwister führt, deren Eltern eben diese Dritte darstellen. Die engste biologische Seitenverwandtschaft ist danach die Verwandtschaft zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern. So sind also alle biologischen Verwandtschaften zwischen Cousin/Cousin oder Cousine/Cousin oder Cousine/Cousine beliebigen Grades (d. h. gleichem oder unterschiedlichem Generationsabstand) zum „selben Dritten― solche Verwandtschaften. Quellenhinweis:Arndt Richter: Festgefügtes im Strome der Zeit. S. 226, 227.
Nun mag ich nicht beurteilen, ob der gesamte Original-Eintrag einfach gelöscht werden kann und durch obige Definition ersetzt werden kann. Es handelt sich schliesslich nicht um meine eigenen Gedanken... Möge dieses bitte Jemand beurteilen, der sich mit den Gepflogenheiten der Wikipedia besser auskennt. --Silke Ewering 20:45, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Aufgrund der Notiz auf meiner Benutzerseite, werde ich Herrn Richter um Erlaubnis bitten, obige Formulierung hier in der Wikipedia zu nutzen, damit keine Urheberrechtsverletzung vorliegt! Danach werde ich den kompletten Eintrag löschen. Grund: Bei der Zahlenspielerei, die in diesem Artikel durchgeführt wird, handelt es sich lediglich um eine Wahrscheinlichkeit, wann eine Ahnengemeinschaft mit anderen Forschern zu erwarten ist. Mehr nicht, also überflüssig! Die dann angegebene Ahnenkartei ist vor Jahren,als es noch keinen Pc und kein Internet gab, vielleicht eine hilfreiche Quelle unter vielen gewesen. Mehr nicht, also überflüssig!Heute findet der Forscherkontakt zwischen Forschern weltweit über das Internet statt und somit werden ganz andere Quellen zum Austausch von Forschungsergebnissen und dem Entdecken einer Ahnengemeinschaft genutzt. Und noch etwas ganz zum Schluss, ein seriöser Forscher übernimmt nicht einfach Ahnenlisten anderer Forscher um Ahnen zu sammeln, sondern sollte immer die Original-Quellen überprüfen!!! --Silke Ewering 21:49, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Eigentlich ist Ahnengemeinschaft ja nichts anderes, als eine besondere Art einer Verwandtschaftsbeziehung. Deshalb habe ich mich hier in der Wikipedia einmal auf die Suche begeben und bin fündig geworden. All dieses, was Herr Richter geschrieben hat, ist perfekt in dem Artikel Verwandtschaftsbeziehung unter Punkt 1.8 Cousine beschrieben. Damit wäre dieser Artikel "Ahnengemeinschaft" eigentlich ein Fall für "Löschkandidat! --Silke Ewering 22:38, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ahnengemeinschaft Revival (2011)[Quelltext bearbeiten]

Artikel wird noch ausgebaut. Ein so zentraler Begriff als Redirect auf "Verwandschaftsbeziehung" und dann dort auf die Suche geschickt, geht nicht. --Fifat 11:56, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Komplett neu geschrieben (April 2013)[Quelltext bearbeiten]

Da es mit diesem Artikel hier anscheinend gar nicht weiter geht, habe ich alle Einträge in der Diskussionsseite noch einmal gelesen, habe bei der wirklich vernünftigen Quelle "Arndt Richter" noch einmal nachgelesen und mich dann ans Werk gemacht diesen Artikel komplett neu zu schreiben, da ich mich selbst auch mit Ahnenforschung beschäftige und just zum Thema "Ahnengemeinschaft" auf der Suche war. Bitte beurteilt, ob mir das gelungen ist. --Hermannh (Diskussion) 18:43, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Jetzt völlige unsinnige Definition[Quelltext bearbeiten]

Eine Ahnengemeinschaft sind die gemeinsamten Ahnen zweier (oder mehrerer) verschiedener Personen, die in der Regel auf den ersten Blick nicht-verwandtt sind. Ahnengemeinschaft bezieht sich also auf weiter zurückliegende Generationen, für die keine mündliche Überlieferung besteht. Andernfalls handelt es sich ja einfach um Verwandtschaft.
Ahnengemeinschaft ist also stets eine Schnittmenge, eine Überlappung in den Vorfahrenreihen.
Was aber jetzt steht, ist glatter Unsin. Das ist doch die Gesamtheit aller Menschen, die da definiert wird, aber nicht die Ahnengemeinschaft.--193.175.103.8 10:58, 29. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht ist das nicht unsinnig. Eine Ahnengemeinschaft ist die Gemeinschaft derjenigen Personen, die gemeinsame Ahnen haben. Zumindest habe ich diese Form der Nutzung des Begriffes häufig gefunden. Es sind also die direkten Vorfahren und die Nachkommen und die in Seitenlinien verwandten. Zur Verwandtschaft zählt man üblicherweise auch den angeheirateten Partner und ggf. den Schwager/die Schwägerin und die Schwiegereltern, die allerdings nicht zur Ahnengemeinschaft gehören. Eine Ahnengemeinschaft ist definitiv nicht mit der Gesamtheit aller Menschen identisch, sondern umfasst nur diejenigen Personen deren gemeinsame Ahnen bekannt sind. Also üblicherweise nicht bis Adam und Eva ;-) --Hermannh (Diskussion) 20:37, 5. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Scheint wirklich unsinnig: In der jetzigen Version bedeutet Ahnengemeinschaft = "alle eigenen Ahnen" – das wäre zu banal für einen eigenen Artikel, man könnte weitere Artikel anlegen unter "Ahnengesamtheit" (alle eigenen Ahnen) u.ä. Außerdem fehlen Belege!
Ich finde auf die Schnelle z.B. bei "Ahnengemeinschaften – die ferne Verwandtschaft" die Bedeutung, die bis April 2013 im Artikel stand: „...folgt eine kleine Auswahl von Namen bekannter Persönlichkeiten, mit denen verwandtschaftliche Beziehungen bzw. Ahnengemeinschaften bestehen“; ebenso bei der "Ahnengemeinschaft mit Max Karl Ernst Ludwig Planck". --Chiananda (Diskussion) 02:09, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeitung 10/2013[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel grundlegend überarbeitet und vom Kopf wieder auf die Füße zurückgestellt (aufbauend auf der Version vom 19. Juli 2012). Nach ausführlicher Quellen-Recherche war der Sachverhalt zwar eindeutig, aber es lässt sich leider kein autoritativer Beleg für die zentrale Definition finden. Nachdem mir die Bedeutung klar war, erforderte es einen größeren Denkaufwand, diese in die Form einer (wissenschaftlichen) Definition zu gießen. Meist wird „Ahnengemeinschaft“ einfach definiert als "Personen mit denselben Ahnen", was natürlich viel zu allgemein und ungenügend bleibt. Ich hoffe, dass die jetzige Darstellung allgemeinverständlich ist… --Chiananda (Diskussion) 17:42, 26. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Anmerkung 8/2014[Quelltext bearbeiten]

Aus meiner Sicht ist es lächerlich, wenn sich jemand unbedingt als direkter Verwandter mit Luther oder sonst wem ansehen möchte und das noch möglichst mit alten Kirchenbucheinträgen bis 1500 nachweisen möchte ... solche Genealogentreffen gibt es ja gelegentlich, wo sich hunderte Narren treffen und sich berühmter Abkunft rühmen ... aus der Praxis wissen wir doch alle, dass diesen Kirchenbuch-Einträgen nicht zu trauen ist ... vielleicht war der eingetragene Kindsvater der Abbe im Beichtstuhl und wenn das Kinder nach der Mutter kam, hat niemand Verdacht geschöpft ... Rolf Mader (Diskussion) 21:56, 5. Aug. 2014 (CEST)Beantworten