Diskussion:Airbnb

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Vingerhuth in Abschnitt Kritik
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Offenkundige Eigenwerbung des Unternehmens[Quelltext bearbeiten]

Bei dem Eintrag handelt es sich offenkundig um Eigenwerbung des Unternehmens, siehe Quellen. Artikel über deutsche Unternehmen der Branche wurden immer wieder gelöscht. Warum darf Airbnb sich hier selbst darstellen? (nicht signierter Beitrag von 62.143.139.58 (Diskussion) 23:39, 15. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Kommerziell oder Privat? Einnahmen legal, grau oder schwarz?[Quelltext bearbeiten]

Weiss man irgendwas zu den rechlichen Aspekten dieser Angebote? Ist airbnb lediglich ein Vermittler von Privatkontakten, oder ist airbnb in irgendeiner Form an der Miete/Vermietung direkt beteiligt? Also konkret: vermietet man die Wohnung/das Zimmer an die Person direkt, oder an airbnb, die das wiederum weitervermietet? Und wie verträgt sich das mit Mietverträgen, falls man selbst in einer Mietwohnung wohnt und ein Zimmer anbieten möchte? Zählt das als kommerzielle Untervermietung? Müsste man irgendwelche Steuern zahlen auf die Einnahmen? Oder kümmert sich airbnb für einen darum? Oder passiert das alles im Graubereich unterhalb des Radars von Steuerbehörden, Vermietern etc?

--129.132.150.100 13:05, 6. Mai 2013 (CEST)Beantworten

München reagiert mit drastischen Bußgeldern, in New York ermittelt die Staatsanwaltschaft, Berlin reagiert auf die übermäßige Vermietung und damit Entleerung der interessantesten Quartiere. --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 05:31, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Kritik in den Artikel aufzunehmen ist ja gut, aber eine Website die sich airbnbHELL nennt, scheint mir nicht gerade eine sehr neutrale Quelle zu sein, die man gleichwertig unter Weblinks auflisten sollte. Andere Meinungen? -- Firefox13 (Diskussion) 17:47, 17. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Widersprüchliche Angaben[Quelltext bearbeiten]

Im Text erscheinen 190 Länder und 192 Länder für die Präsenz des Unternehmens. Auf der Webseite, die ich gerade besuchte, werden 191 Länder angegeben (nicht signierter Beitrag von 194.25.30.10 (Diskussion) 15:38, 7. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Österreich Steuer[Quelltext bearbeiten]

Die staatliche Finanz versucht die Daten der Vermieter zu bekommen.

8000 private Quartiere, davon 6000 via Airbnb, werden in Wien angeboten.

Eine gesetzliche Regelung wird angestrebt.

Novelle soll Airbnb & Co. regeln orf.at, 2. August 2016

--Helium4 (Diskussion) 11:41, 25. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt: Kritik / Datenschutz[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Kritik / Datenschutz" muss leider noch um einen 6. Punkt "Offenlegung von sozialen Kontakten" ergänzt werden. Ich habe im Dezember eine Unterkunft über Airbnb gebucht und nach Angabe meiner Anschrift, Telefonnummer und einem Scan des Reisepasses eine Zahlungsaufforderung erhalten, der ich nachgekommen bin. Airbnb zog das Geld (über 300,- €) als Sofortüberweisung ein. Anschließend erhielt ich nicht wie erwartet eine Bestätigung der Buchung, sondern das Unternehmen setzt mir eine 12-Stunden-Frist, in der ich meine sozialen Kontakte offenlegen sollte (mindestens ein Account bei Facebook, Google oder LinkedIn). Daten, die bares Geld wert sind, also de facto nichts anderes als eine zusätzliche Gebühr. Da ich auf den Erpressungsversuch nicht einging, wurde die Buchung storniert. Airbnb hat sich bis heute weder von sich aus gemeldet, noch das Geld zurücküberwiesen. Auf meine Anfrage nach einer gerichtsfähigen Adresse, schickte mir ein namenloser Mitarbeiter einen deutschsprachigen Textbaustein, der mich mit dem Hinweis vertröstete, er würde den Fall weiterleiten. Statt der geforderten Anschrift erhielt ich nur die Auskunft: "For more information visit our Help Center." - Falls jemand Presseberichte zu dem Thema hat, bitte mich anpingen, damit ich den Abschnitt entsprechend ergänzen kann. --Kolja21 (Diskussion) 01:08, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Bereitgestellte Bibliotheken[Quelltext bearbeiten]

Airbnb stellt eine Menge Bibliotheken zum Programmieren bereit, die hier völlig unerwähnt, aber doch weit verbreitet sind. Als Beispiel führe ich hier Lottie an. Philipp97714 (Diskussion)

Luxus-Angebote[Quelltext bearbeiten]

Für Luxushotels stellt Airbnb eine gewisse Konkurenz dar: Kampf um Übernachtungen - Airbnb ist auch für Luxushotels eine Konkurrenz In: srf.ch, 16. September 2018, abgerufen am 16. September 2018. --Fonero (Diskussion) 08:10, 17. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Kritik - Angebote im Westjordanland[Quelltext bearbeiten]

»Der palästinensische Politiker Saeb Erekat protestierte«

»Während israelische Minister gegen die Entscheidung wetterten«

Ernsthaft?

Änderung 22.11,2018[Quelltext bearbeiten]

@3d-copier: Bevor ich im Zuge der Sichtung diese Änderung [[1]] nun einfach zurücksetze, würde ich gern wissen in welchem Zusammenhang der von Dir eingefügte Link zum Satz steht? Der Link kommt aus dem Jahr 2018 und steht irgendwie nicht so recht im Zusammenhang mit dem Jahr 2016.--Catflap08 (Diskussion) 22:00, 27. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Da der User inzwischen geblockt wurde und ich nach wie vor glaube, dass der Link inhaltlich im Widerspruch zum Text steht habe ich den Link nun gelöscht. --Catflap08 (Diskussion) 12:08, 22. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Wofür steht diese Tabelle?[Quelltext bearbeiten]

Die steht einfach so, ohne Überschrift, im Text. -

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Datum Betrag (in US Dollar) Führender Investor[10]

Januar 2009 20.000 Y Combinator April 2009 600.000 Sequoia Capital November 2010 7,2 Millionen Greylock Partners Juli 2011 112 Millionen Andreessen Horowitz Oktober 2013 200 Millionen Founders Fund April 2014 474 Millionen Andreessen Horowitz, Sequoia[12] Juni 2015 1.5 Milliarden General Atlantik, Hillhouse Capital Group, Tiger Global Management November 2015 100 Millionen FirstMark Capital Juni 2016 1 Milliarde JPMorgan Chase & Co September 2016 555,46 Millionen CapitalG, TCV März 2017 447,8 Millionen CapitalG, TCV

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Vermutlich soll das "Fremdkapital" sein.

Kein Bauherr[Quelltext bearbeiten]

Wenn 2016 was geplant war und bisher nichts passiert ist, müsste der Absatz raus.--Wikiseidank (Diskussion) 18:43, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten

ich habe es in die Geschichte gestellt. --Kulturkritik (Diskussion) 14:52, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Die Info, dass der Plan nicht umgesetzt wurde, wäre aber dennoch hilfreich. --Vingerhuth (Diskussion) 13:06, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Korrekturlesen erforderlich[Quelltext bearbeiten]

Mal an die Ersteller gerichtet:

Der Artikel müsste Korrektur gelesen werden.

Ich habe in nur zwei Abschnitten schon zwei "Wortfehler" gefunden: Einmal fehlt "Wirtschaftswoche" und bei Schneiderman müsste es heißen Justizminister, nicht Staatsanwalt. Dass der Justizminister in den USA "Attorney General" heißt ist eine Namensgebung dort. --2A02:908:1222:C020:104C:F447:6ADB:B90F 10:39, 11. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Liebe/r Kollege/in! Erstmal danke für den Hinweis! Das Schöne an der Wikipedia ist, du kannst die von dir beanstandeten Informationen über den Bearbeiten-Link neben der Überschrift eines jeden Abschnitts sowie in der Kopfzeile des Artikels jederzeit selbst verändern. Wenn du dann auch noch Belege angeben kannst, könntest du dir direkt überlegen, ein Wiki-Konto anzulegen und dich auch in Zukunft aktiv zu beteiligen! ;) Liebe Grüße --TheJon33 (Diskussion) 03:22, 12. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Aktualität[Quelltext bearbeiten]

"Die von Bürgermeister Bill de Blasio unterzeichneten Regelungen sollen im Februar 2019 in Kraft treten."

Wenn mich mein Kalender nicht täuscht, ist der Februar 2019 inzwischen schon ein halbes Jahr her. Vielleicht könnte man hier mal Tempus und Inhalt anpassen, falls jemand Quellen dazu hat, ob das denn so geschehen ist. --217.239.5.207 23:35, 21. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Das gilt auch für die angekündigten Regelungen der Stadt Wien. --Kulturkritik (Diskussion) 14:53, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

EuGH-Urteil[Quelltext bearbeiten]

http://www.kleinreport.ch/news/plattform-kapitalismus-wird-vom-europaischen-gerichtshof-gestutzt-93827/ --Fonero (Diskussion) 20:34, 2. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Wie so oft wird hier versucht, die Kritik künstlich aufzublasen. Die erhobenen Daten unterscheiden sich kaum von dem, was Hotels verlangen. Soziale Netzwerke sind auch nicht zwingend erforderlich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:14, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Es ist doch aber alles mit Quellen belegt. Wikipedia stellt nicht deine Meinung zum Thema dar, so what? --2A02:3030:800:9B37:FD6:2912:159F:B91F 14:13, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Nicht alles, was sich belegen läßt, gehört auch in Artikel. Besonders der Abschnitt Datenschutz ist Humbug. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:09, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Inwiefern Humbug? Benutze eine Suchmaschine deiner Wahl mit den Stichworten Airbnb und Datenschutz. Das Thema scheint mir doch nach wie vor aktuell, wenn ich mir zum Beispiel die Kommentare hier ansehe. --2A02:3030:800:9B37:FD6:2912:159F:B91F 16:41, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Also ich habe gerade eine Unterkunft bei Airbnb gebucht und habe noch nie meinen Personalausweis hochgeladen (das wäre für mich ein absolutes KO-Kriterium Airbnb nicht zu benutzen!) und ein Profilfoto habe ich auch nicht (ich werde zwar immer aufgefordert eins hochzuladen, aber das klicke ich einfach weg). Ich benutze zum Buchen allerdings auch nicht die unglaublich speicherfressende App (das wäre mein Kritik), sondern gehe herkömlich über die Webseite im Browser.
Hier ist eine Seite der deutschen Botschaft in Prag: https://prag.diplo.de/cz-de/service/01_Konsularische-undNothilfefuerDeutsche/-/2454084 Darauf steht, dass ohne gültigen Ausweis das Einchecken im Hotel, Hostel oder AirBnB in Tschechien nicht möglich ist. Also vielleicht liegt es bei mir auch daran, dass ich bisher an Orten war, wo es die Gesetzgebung nicht verlangt. Dann hat Ralf Recht und es gibt eigentlich keine Airbnb-spezifische Kritik. --84.57.125.233 17:51, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
PS: Hier die entsprechende Seite von Airbnb, die meine Vermutung bestätigt: https://www.airbnb.de/help/article/1237 Wie man sieht, wird sogar für die meisten Länder auf die "Verifizierte Identität" verzichtet! --84.57.125.233 18:43, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
In DACH muß man quasi immer im Hotel einen Ausweis vorlegen, das ist also völlig normal. Auch die anderen angeführten Punkte sind nichts Besonderes. "Auffällig ist der enorme Umfang der Daten, welcher das notwendige Maß deutlich übersteigt." - das stimmt eben nicht, auch wenn es eine Fußnote hat. Mailadresse ist bei einem Internetdienst normal, Telefonnummer spätestens seit den Datenschutzbestimmungen für Mehrfachauthentifizierung unabdingbar, Zahlungsmittel ist selbstverständlich und Hausregeln ist ja wohl auch selbstverständlich. Einzig das Profilbild wäre zu diskutieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:13, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Im Hotel den Ausweis vorzulegen ist aber noch etwas anderes, als den Scan desselben zu speichern. Wenn der Scan beim buchen nicht wirklich benötigt wird (siehe oben 84.57.125.233), warum wird der denn abgefragt? Allein das ist doch schon kritikwürdig. --2A02:3030:80C:8EB5:F62B:DAC7:16FA:C1BA 20:39, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Es ist ein Schutz vor Fakeaccounts, völlig verständlich. In den allermeisten Fällen wird das in der Praxis nicht benötigt, das stimmt. In D ist das Bundesmeldegesetz verpflichtend. Nach dem Gesetz ist jede Vermietung geschäftlich und somit müßte jeder Vermieter die Daten erheben. Falls Behörden diese Meldung verlangen, bekommen sie die Daten von Airbnb. Mal gesponnen: Peter Müller aus Berlin mietet eine Wohnung und entpuppt sich dann als Krimineller. Völlig verständlich, wenn dann Ermittlungsorgane eine Kopie des Ausweises fordern. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:04, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Bei mir wurde und wird KEIN Scan des Ausweises abgefragt. Bitte richtig lesen, das Wegklicken bezog sich auf das Profilfoto. Aber selbst dieses wäre angeblich laut diesem Artikel hier ja gar nicht möglich. Hier steht eindeutig (und eindeutig falsch): Zur praktischen Nutzung als Mieter müssen alle folgende Angaben vollständig erfolgen: [..] mindestens ein Profilbild. Ich habe übrigens eine Unterkunft in einem EU-Land gebucht und nicht irgendwo in Timbuktu, falls das als nächste Unterstellung kommen sollte. --84.57.125.233 22:09, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
[BK] Bis vor nicht allzu langer Zeit war es sogar verboten, Ausweise zu kopieren, dennoch hat Airbnb eine Kopie verlangt… Airbnb braucht keine Kopie des Ausweises (so ja auch 84.57.125.233), da hilft auch der gesponnene Fall nicht. Siehe z. B. hier. Airbnb weist hier sogar selbst auf folgendes hin: "Die Verifizierung der Identität durch Airbnb stellt keine Empfehlung und keine Garantie für die Identität einer Person oder dafür dar, dass du mit dieser Person sicher interagieren kannst. Setze immer deinen gesunden Menschenverstand ein und orientiere dich an unseren Sicherheitstipps für Gäste und Gastgeber:innen".
Bei mir wurde nach einer Kopie gefragt, vor 4 Jahren. --77.0.223.95 22:20, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Bei aller Skepsis gegenüber US-amerikanischen Großunternehmen, sich an EU-übliche Datenschutzregeln und -gepflogenheiten zu halten - die ich auch in diesem Fall hege - sollte der Abschnitt doch noch etwas versachlicht und auf die angebrachte Kritik konzentriert werden. Zum Beispiel die am Beginn aufgezählten Punkte 1. bis 5.: Sie stimmen nicht mit den Buchungsvoraussetzungen laut Airbnb-Webseite (Quelle73) überein. Der Punkt "2. Profilbild" habe ich dort nicht gefunden, wohl aber ein Foto eines amtlichen Ausweisdokuments, wenn anderes nicht ausreicht. Der Punkt "5. Zustimmung zu den Hausregeln" steht bei Airbnb nicht unter den Buchungsvoraussetzungen, sondern Airbnb sagt dazu nur, dass der Gastgerber "dich darum bitten kann". Das gehört also nicht hierher und ist im Übrigen eine Selbstverständlichkeit. Dass gewerbliche Vermittler mit Zahlungsabwicklung verlässliche Kontaktdaten, wie Name, Adresse, Telefon, Zahlungswege brauchen, ist für den Geschäftsbetrieb normal und notwendig. Also bleibt als Kritikpunkt aus der Aufzählung der - fehlende - Punkt des Fotos vom Ausweis oder gar Selfies. --Vingerhuth (Diskussion) 14:16, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Airbnb-eigene Unterkünfte[Quelltext bearbeiten]

"In Japan plante Airbnb 2016, erstmals selbst Unterkünfte zu errichten. In der Umgebung von Nara wurde 2017 das erste Gemeindehaus eröffnet." Unter der angegebnen Quelle 11 liest man: "Yoshino Cedar House is an extraordinary, community-run Airbnb". Das klingt nicht nach einem unternehmenseigenen Haus. Zudem ist "Gemeindehaus" hier ein verwirrender Begriff. Gemeint ist wohl "das erste durch eine Kummune betriebene Haus". --Vingerhuth (Diskussion) 13:00, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Gliederung "Rechtliche Fragen"[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "5 Rechtliche Fragen" steht relativ weit vorne in der Gliederung. Man versteht ihn erst, wenn man den späteren Abschnitt "7 Kritik. Unterabschnitt "7.1 Zweckentfremdung von Wohnraum" gelesen hat. Er befasst sich ausschließlich mit Regulierungen die als Folge der hier beschriebenen "Kritik" entstanden sind. Ich schlage daher vor, die Rechtlichen Fragen nach hinten zu verschieben und außerdem in "Regulatorische Folgen" umzubenennen, weil es nicht um offene Rechtsfragen, sondern um rechtliche Tatsachen geht. --Vingerhuth (Diskussion) 13:36, 14. Okt. 2023 (CEST)Beantworten