Diskussion:Aktienanleihe

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von VÖRBY in Abschnitt Diskussionsbedarf
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Ich habe mir erlaubt, die m.E. unnötige Entfernung der Erklärung der Termin-Konstruktion wieder einzufügen. Es besteht kein Grund, korrekte Informationen zu entfernen, auch wenn diese vielleicht nicht von jedermann sofort verstanden oder benötigt werden. Die "Vereinfachung der Funktionsweise" (s. Historie) ist m.E. eine Verminderung der Artikelqualität. Man bedenke, dass es in der Wiki Artikel zu Themen gibt, von denen einige Leute noch nie etwas gehört haben (z.B. NP-Vollständigkeit o.ä.), dass man aber über RCs regelmäßig in der Tagespresse stolpert. -- Karlscharbert 01:14, 7. Feb 2005 (CET)

Steuerliche Behandlung[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach ist der Satz "Bei der Tilgung in Aktien ist als Rückzahlungswert der Kurswert der Aktien heranzuziehen" falsch. Soweit ich http://www.rp-richter.de/publikationen/documents/JBU_ZertifikateBerater_4_2009_52-53.pdf verstanden habe, ist stets der Nominalbetrag bei Andienung der Aktien anzusetzen. StB Jochen Busch beschreibt dies in "Beispiel 2: Zinsen und Andienung". Könnte jemand mit Erfahrung das nachprüfen und ggf. ändern. Danke schon mal im Voraus --Jst1983 17:24, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Stimmt, die bisherigen Aussagen sind unvollständig und entsprechen z.T. nicht den neuen Regeln. Ich habe den Sachverhalt auch mit einer Veröffentlichung des Handelsblatts abgeglichen. Die demnach gültige Regelung habe ich im Hauptdokument, gegliedert nach den unterschiedlichen Szenarien, eingestellt.

--VÖRBY 17:46, 15. Aug. 2010 (CEST) (jetzt mit Signatur)Beantworten

Der Marktzins[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach klingt die Passage vom "über dem Marktzins liegenden Kupon" wie aus einer Emittenten-Broschüre übernommen. Das allein ist ja nicht so schlimm, der Ausdruck ist aber auch eher sinnlos, wenn man sich die Definition von Marktzins in Wikipedia anschaut: Was zum Teufel ist "der Marktzins"? Wenn schon, dann sollten Aktienanleihen mit dem gleichen Basiswert, Basiskurs und gleicher Laufzeit einen einheitlichen Marktzins haben, dann könnte aber auch der Kupon der Aktienanleihen insgesamt nicht über dem Marktzins liegen. Also: Wenn sich nicht jemand mit sehr einleuchtenden Argumenten für die Beibehaltung der Passage entspricht, dann werde ich die Einleitung des Artikels demnächst komplett umstricken (einen Satz habe ich ja zuletzt schon eingefügt). Slunce 08:47, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Kryptisch[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

kann jemand aufklären, was mit den folgenden Weisheiten aus dem Artikel gemeint ist?

"Die Bank kann auch Aktien und Zero-Bond kaufen und gleichzeitig eine Call-Option verkaufen. Liegt der Kurs der Aktien unterhalb des Ausübungspreises, so wird der Käufer die Call-Option ausüben und die Aktien werden dem Käufer der Call-Option angedient. Liegt der Kurs der Aktien oberhalb des Ausübungspreises, so wird die Call-Option nicht ausgeübt werden und der Käufer der Aktienanleihe streicht die Optionsprämie ein. Der Zins, den der Käufer einer Aktienanleihe auf jeden Fall einstreicht, ergibt sich aus Gewinn aus Zero-Bond und der Optionsprämie" (nicht signierter Beitrag von 193.22.160.2 (Diskussion | Beiträge) 15:39, 1. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Auch mir erscheint dieser Textteil i.Z. mit einer Aktienanleihe unverständlich. Selbst wenn das theoretisch möglich wäre (ich kenne diese Variante nicht), ist es für das Verständnis von Aktienanleihen im Allgemeinen eher verwirrend. --VÖRBY 17:48, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Rechenschema für Aktienanleihen[Quelltext bearbeiten]

Rechenschema Aktienanleihe

Hallo Wikipedia-Leser, besteht Interesse an einem Rechenschema für Aktienanleihen? Ich habe ein solches in MS Excel entwickelt und kann es gerne zur Verfügung stellen. Aus den einzutragenden Stammdaten und einigen Simulationsdaten (z.B. erwarteter Kurs der Aktie zur Fälligkeit) werden verschiedene Berechnungen durchgeführt, vor allem wird die Rendite für die beiden Tilgungsvarianten (Nennwert-Rückzahlung und Aktienlieferung) ermittelt - oder auch der Erfolg bei vorzeitigem Verkauf.

Ich stelle eine PDF-Version davon hier in der Diskussion ein; im Hauptartikel befindet sich darauf ein Weblink. Die Excel-Version könnte über meine Diskussionsseite angefordert werden. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit wird in keiner Weise übernommen.
Letzte Textfassung: --VÖRBY 12:18, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Grafik unverständlich oder unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Der waagrecht verlaufende angenommene Kurs des Basiswerts ist sehr gewöhnungsbedürftig und macht die Grafik unübersichtlich. Wenn Gewinn oder Verlust dargestellt werden, müsste Totalverlust sichtbar sein, die max. Gewinnhöhe ist durch den Knick bereits angedeutet, aber nicht verständlich beschrieben. Außerdem müsste noch berücksichtigt werden, dass eine zu < 100% erworbene Anleihe ebenfalls einen Gewinnpuffer enthält - und evtl. die erhaltenen Zinsen.
--VÖRBY 13:23, 28. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich würde gerne eine andere Grafik einstellen.
Umgeschrieben: --VÖRBY 22:04, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Vergleiche Wandelanleihe[Quelltext bearbeiten]

«Aktienanleihen» sind verwandt oder vielleicht sogar identisch mit «Wandelanleihen» (vgl. den betreffenden Artikel. Es wäre sinnvoll, wenn ein Kenner den Zusammenhang darstellt. --werfur, 19.10.2011 (10:29, 19. Okt. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Eigentlich zeigen die Einleitungstexte der beiden Artikel den Charakter der Anlagen schon sehr deutlich. Trotzdem will ich, zunächst HIER, versuchen, die Unterschiede darzustellen. Hinweis: Wandelanleihen kenne ich SO GUT nicht. Wenn das in den ARTIKEL gehen sollte, könnte das vielleicht jemand als Tabelle formulieren (ich kenne mich formal auch hier nicht so gut aus). Also: Hier zunächst ein erster Ansatz; Textentwurf (in small):
Da auf den ersten Blick Wandel- und Aktienanleihen als ähnliche Produkte erscheinen könnten, werden nachfolgend die wesentlichen Unterschiede aufgezeigt:
  • Emittent, also Herausgeber des Wertpapiers:
WA: i.d.R. die Aktiengesellschaft
AA: i.d.R. eine Bank
  • Kapitalzufluss aus der Emission:
WA: Der Kaufpreis fließt der AG als bedingtes Kapital (HV-Beschluss erforderlich) zu.
AA: Finanzierungsmittel für die emittierende Bank, die Aktiengesellschaft ist überhaupt nicht involviert.
  • Zinssatz:
WA: i.d.R. niedriger als der Marktzins - wegen der Chance, durch steigende Aktienkurse zu gewinnen.
AA: praktisch immer höher als der Marktzins – weil er eine Stillhalter-Optionsprämie enthält.
  • Zinszeitraum:
WA: AG zahlt zu einem bestimmten Termin an den dann jeweiligen Anleihenbesitzer. Keine Stückzinsen-Verrechnung, diese sind praktisch im lfd. Kurs der Anleihe berücksichtigt. Bei Wandlung entfällt die Zinszahlung, sie kommt also der AG zugute.
AA: Jeder Tag wird verzinst. Bei Erwerb nach Erstemission und vorzeitigem Verkauf der Anleihe werden Stückzinsen zwischen Verkäufer und Käufer verrechnet.
  • Wandlungsrechte:
WA: Der Inhaber hat das Recht, die Wandlung vorzunehmen.
AA: Der Emittent hat das Ausübungsrecht, der Anleger ist 'Stillhalter', hat also die Pflicht zur Annahme der Aktien, quasi zu jedem Kurs.
  • Zeitpunkt der Umwandlung:
WA: Innerhalb der Wandlungsfrist (ein Zeitraum)
AA: Exakt zum Fälligkeits-Zeitpunkt
  • Reaktion des Kurswerts auf steigenden Aktienkurs:
WA: Der Kurs der WA kann bei steigendem Aktienkurs deutlich über 100% steigen.
AA: Über den Basispreis steigende Aktienkurse beeinflussen den Anleihekurs kaum, weil der Erfolg gedeckelt ist, steigende Aktienkurse kommen also dem Emittenten zugute.
  • Tilgung bei Laufzeitende:
WA: zum Nominalwert - falls nicht zwischenzeitlich gewandelt (z.B. auch aufgrund Pflichtwandlung)
AA: in der für den Emittenten günstigeren Form (Aktien oder Nominalwert)
Die vorstehenden Kriterien gelten für 'Normalfälle'; bestimmte Details, z.B. Pflichtwandlung bei WA, können in den Emissionsbedingungen abweichend formuliert sein.
Die wichtigsten Gemeinsamkeiten dieser beiden Produkttypen sind: Sie lauten auf einen Nominalbetrag; sie haben bei Erwerb einen vom Aktienkurs abhängigen Kurswert; sie sind zunächst Anleihen und später ggf. Aktien; solange sie Anleihen sind, ist ein Festzinssatz vereinbart.
Bitte WP-Autoren: ggf. korrigieren/ergänzen. Hier habe ich ebenfalls eine Gegenüberstellung gefunden - die man ggf. bei den Links beider Artikel einstellen könnte: axis.de S. 5 [1]
--VÖRBY 12:43, 19. Okt. 2011 (CEST), aktuell: --VÖRBY 15:53, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Vorgenannten Weblink habe ich in beiden Artikeln eingestellt. --VÖRBY 09:31, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Falsche Risikoeinschätzung[Quelltext bearbeiten]

"Fällt zum Laufzeitende der Basiswert unter den Ausübungspreis (abzüglich des Zinsertrags), so entsteht dem Anleger ein Verlust, der gegenüber dem Direktinvestment um den Zinsertrag abgefedert wird. Im schlimmsten Fall werden wertlose Aktien angedient und dem Investor bleibt lediglich der Kupon. Der Verlust entsteht aber erst bei tatsächlichem Verkauf der angedienten Aktien. Später wieder steigende Kurse können den rechnerischen Verlust bei Fälligkeit der Aktienanleihe ausgleichen."

Das Riskio der Aktienanleihe ist vollkommen unter dem Tisch gekehrt. Wenn die Aktienanleihe unter den Basispreis fällt, kommt es zu einen überproportionalen Kursrückgang der Aktienanleihe im Bezug zum Basiswert. Im Gegensatz zu Discountzertifikaten ist das Risiko also wesentlich höher. Hier wäre ein Beispiel angebracht.
Mit [2] von IP 2.247.250.1 ohne Signatur eingetragen.

Das Verlustrisiko hat nur indirekt mit dem Basispreis zu tun, sondern orientiert sich während der Laufzeit an der Aktienkursentwicklung. Ich habe einen Absatz bzgl. Verkauf während der Laufzeit eingefügt und den o.a. Absatz geändert. Unterschiede zu anderen Anlageformen sollten an anderer Stelle erläutert werden. --VÖRBY (Diskussion) 11:40, 29. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Diskussionsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Hi, zu deinen 3 Änderungen vom 27.11. habe ich einige Zweifel. Da ich dieses Lemma aber auch nicht als Profi kenne, will ich meine Anmerkungen zunächst kurz diskutieren:

  • Bezeichnung 'Kupon' anstelle Zinssatz: In weitaus den meisten Info-Medien und Service-Portalen über Aktienanleihen werden die Zinsen alt 'Zinssatz' bezeichnet. 'Kupon' wird zwar in Einzelfällen auch verwendet, passt bei AA aber schon deshalb schlecht, weil es i.d.R. keine Kupons (als Elemente eines Kuponbogens) gibt. Bleiben wir doch bei Deutsch!
  • Fremd-/Eigenkapital: Ich denke, dass diese Aussagen nicht nötig, evtl. sogar falsch sind: Wenn überhaupt, dann sollte hier eher zwischen der Bilanzierung im Handelsbuch (Handelsabsicht) oder im Anlagebuch (wann???) unterschieden werden. Wodurch sollte Eigenkapital entstehen? Bei Ausübung müssen Aktien geliefert werden.
  • Umbenennung 'Wann sollte man .. kaufen' : Diese einfach in 'Kauf ...' umzubenennen, entspricht nicht dem Inhalt des Beschriebenen. Die Chance, dass nach Erhalt von Aktien bei Fälligkeit diese später wieder einen höheren Kurs erreichen kann, gehört hier noch rein (siehe Beschreibg bei DZ-Bank).
Ggf. könnte man in diesem Abschnitt alle möglichen Transaktionen und die Rolle der dabei jeweils Beteiligten kurz beschreiben: Emission (Emittent > InvestmBank), Absatz AA (InvBank > Anleger), optional Zwischen-Zinstermin (Emittent > Anleger), Vkf AA whrd der Laufzeit (Anleger > InvBank), Ausübung oder alternativ Rückzahlung (Emittent > Anleger). Zusätzlich gibt es indirekt einen Zusammenhang zum Erwerb einer Put-Option (Käufer > InvBank).
  • 'Pendant ist die Wandelanleihe': Diese Aussage ist unkorrekt; es gibt viele Arten von Anleihen, die sich in Details von AA unterscheiden. Bei der Wandelanleihe ist lediglich das Options-Wahlrecht ein gegenteiliger Unterschied.
  • 'Eingebettetes Derivat': Ist die Aktienanleihe das Derivat oder die eingebettete Verkaufsoption?
Nicht die ganze AA, sondern lediglich das Wahlrecht ist ein "eingebettetes Derivat"; siehe [3]: "... besteht ein strukturiertes Finanzinstrument (hybrid oder combined instrument ) aus einem nicht-derivativen Basisvertrag (non-derivative host contract) und einem oder mehreren eingebetteten Derivaten (embedded derivative". Siehe dort auch Kap. 2.5.
Der Begriff "eingebettetes Derivat" ist im Wesentlichen i.Z. mit IAS / IFRS (Kapitaladäquanz-RL) von Bedeutung, nämlich in der Frage, ob die Basiskomponente des Strukt Produkts und die eingebettete derivate Komponente getrennt zu bewerten sind.--VÖRBY (Diskussion) 13:09, 20. Dez. 2020 (CET)Beantworten
  • Kategorie:Kapitalmaßnahmen: Die AA entspricht nicht der Definition dort im Artikel: "...die die Kapital- und Stimmrechtsanteile der Aktionäre betrifft". Die Aktiengesellschaft ist bei der AA nicht involviert, sondern nur der Emittent. Außerdem ist eine AA keine 'Maßnahme', sondern ein Finanzprodukt.
  • Kategorie:Finanzierung: Das trifft kaum zu. Was wird finanziert?

Wer kennt Details zu o.g. Anmerkungen? Bitte beteiligen! Danke. --VÖRBY (Diskussion) 10:30, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Weitere Fragestellungen (Möglichkeiten, den Artikel zu verbessern):

  • Kurssicherung: Hierzu gehören unzweifelhaft eigene Aktien des Emittenten - deren Kurs er mit der AA absichert. Zählen dazu auch zB PUTs, die ein dritter Anleger kauft, für die die verkaufende Bank (AA-Emittent?) eine Optionsprämie erhält und den Kurs so absichert.

--VÖRBY (Diskussion) 09:54, 2. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Eine namhafte Quelle beschreibt, dass "eine andere MarktteilnehmerIn" Puts von "der Bank" erwirbt. Das Wahlrecht wird also an Dritte weitergegeben, zur Kurssicherung oder auch zur Spekulation. Bei Fälligkeit werden je nach Wahl dieser Dritten (nicht des Emittenten!!) entsprechende Transaktionen abgewickelt. Zusätzlich zum Emittenten gibt es also indirekt weitere Beteiligte, ich sehe hier mindestens zwei Parteien: Beteiligte Banken (Konsortialbank?), Kunden dieser Banken.
Eigene Aktien des Emittenten werden also wohl kaum abgesichert. Die bisherigen Texte zur Rolle des "Emitttenten" müssten demzufolge präzisiert werden. Wer kennt diese Sachverhalte genauer? --VÖRBY (Diskussion) 17:25, 22. Dez. 2020 (CET)Beantworten