Diskussion:Aktiengesellschaft (Schweiz)

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Im Zuge der GMBH-Rechts-Revision werden sich einige Dinge ändern. Erweiterungen der Aktienrechtlichen Verwantwortlichkeit, nicht nur Duldung sondern wegfallen der gesetzlichen Hindernisse für die Einmann-AG sollten in den Artikel aufgenommen werden.

Hab mal die Angaben zur Ein-Personen-AG aktualisiert. -- Zehnfinger 16:34, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]


Publizitätspflichten? --88.130.34.189 16:30, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

697 h OR (Für Publikumsgesellschaften höhere Erfordernisse - auch gegenüber Aussenstehenden, für kleinere AGs nur gegenüber Teilhabern und Gläubigern) --62.202.225.224 16:10, 13. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Verwaltungsratsaufgaben[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht "Der Verwaltungsrat einer AG besitzt laut Artikel 716a OR unübertragbare Aufgaben. Die wichtigsten sind Supervision (Oberaufsicht), Strategies (Leitung der Organisation), Systems (Festlegung der Organisationsform, Rechnungswesen etc.) und Staff (Ernennen und Abberufen der Geschäftsleitung)."

Als Basis gilt Art 716a OR. Doch diese denglischen Begriffe finde ich dort nicht. Kann das jemand auf Deutsch schreiben? "Strategies" oder "Systems" ist ja grauenhaft. --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 17:39, 28. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Unterschiede zur deutschen AG[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnte man kurz die wesentlichen Unterschiede zur deutschen AG anführen, die u.a. offenbar dazu führen dass diese Rechtsform in der Schweiz auch für kleinere Unternehmen häufig ist. Der Laie fragt sich, warum das so ist.--Derasselner (Diskussion) 23:13, 3. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]