Diskussion:Aktion 14f13

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von URTh in Abschnitt Kategorisierung als NS-Kriegsverbrechen
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2. Phase/KZ Sachsenhausen[Quelltext bearbeiten]

Laut Gaskammer_(Massenmord)#Sachsenhausen ist die Sach- und Quellenlage bezüglich des KZ Sachsenhausen nicht eindeutig. Deshalb halte ich die exemplarische Aufzählung unter 2. Phase für problematisch. Es wäre schön, wenn das mal jemand mit kritischem Blick prüft. -- Stf 14:01, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

"machten wird erst Mittagspause."[Quelltext bearbeiten]

Ist der Rechtschreibfehler im Original? Dann sollte hinter das „wird“ ein „sic“, auskommentiert im Quelltext, gesetzt werden. Anderenfalls sollte die Schreibung korrigiert werden. --Asthma 16:56, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Öffz, ich hatte das mal überprüft, muß ich noch mal nachschauen gehen. Hozro 22:42, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ermordete[Quelltext bearbeiten]

"In die Selektionen wurden im Laufe der Zeit zunehmend auch politisch oder sonstig Missliebige, Juden und sogenannte Asoziale einbezogen. "

politisch oder sonstig Missliebige, nur Juden? Assoziale, nur Juden? (nicht signierter Beitrag von 84.130.235.62 (Diskussion) 14:32, 12. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Kategorisierung als NS-Kriegsverbrechen[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es befremdlich, die "Aktion 14f13" als NS-Kriegsverbrechen zu kategorisieren. Die Verantwortung lag in der Hand der Inspektion der Konzentrationslager. In der Literatur wird die Aktion im allgemeinen als wichtiges Verbindungsglied zwischen Euthanasie und "Endlösung" angesehen. Dass nicht speziell jüdische Häftlinge ermordet wurden, ändert an diesem Zusammenhang nichts. Ich sehe überdies die Kategorie:Holocaust nicht so eng definiert, als dass hier nur Artikel erfasst werden dürften, die Mordaktionen speziell an Juden beschreiben. Das wäre auch völlig unhistorisch. Als "Kriegsverbrechen" sehe ich die "Aktion 14f13" hingegen in der Literatur nicht charakterisiert.--Assayer (Diskussion) 01:58, 7. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Widerspruch : Es handelt sich bei einem hohen Anteil der Ermordeten um Kriegsgefangene. Also liegt bei deren Ermordung in der SS-"Aktion 14f13" ein NS-Kriegsverbrechen vor. Die Kategorisierung erfolgte m. E. zu Recht; unabhängig vom Beitritt der Sowjetunion zur Konvention. Es wundert mich, dass dieses Argument von dem Benutzer hier übersehen werden konnte. --SchwarzerHeinz, 00:15, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Hoher Anteil der Ermordeten sollen Kriegsgefangene sein? Kann diese Behauptung belegt werden (die mir zugänglichen Namenslisten belegen das nämlich gerade garnicht)! Die einzig mir bekannten Kriegsgefangenen waren die Spanier, die 1944 in Hartheim ermordet worden sind. MfG URTh (Diskussion) 07:40, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Bekannte Opfer[Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum hier keine Namen aufscheinen! Auf Anhieb fallen mir mindestens vier prominente Kandidaten, wie Martin Gauger, Olga Benario, Ludwig Bechinie Ritter von Lazan oder Arnold Grünfeld ein. MfG URTh (Diskussion) 13:32, 25. Feb. 2017 (CET)Beantworten