Diskussion:Aktion Neue Rechte (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von KarlV in Abschnitt "laut Verfassungsschutz"
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Wieso kein Klammerlemma? (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte nach Ausbau des Artikels zu Pöhlmann vor, unter diesem Lemma eine BKL einzurichten, da ich nach Durchsicht von Verlinkungen und Erwähnungen des Begriffs "Aktion Neue Rechte" eine ungefähr gleiche Verteilung von Verwendungen für die deutsche Organisation wie für die österreichische Organisation gefunden hatte. Ich habe dementsprechend auch die Links in den entsprechenden Artikeln umgebogen. Sofern für das jetzige Lemma keine vernünftige und WP:NPOV sowie WP:Q entsprechende Erklärung gegeben werden kann, sollte als nächster Schritt der Artikel wieder nach Aktion Neue Rechte (Deutschland) verschoben und unter Aktion Neue Rechte eine BKL mit Verweis auch auf Aktion Neue Rechte (Österreich) eingerichtet werden. --Widerborst 15:00, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Hi - ich hatte das ursprünglich auch so angelegt. Das wurde dann von WP:Q-Team auf den jetztigen Stand geändert. Wahrscheinlich müsstes Du erst einmal einen Artikel ANR-Austria anlegen.--KarlV 16:06, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Du meinst WP:QS? Glaube nicht, dass deren Krams bzw. die automatisierten Bot-Einträge dort autoritativ bzw. bindend sind. Für mich ist das ganze nach WP:BKL ein klarer Fall; Erstellung eines Artikels zur Austria-ANR halte ich für keine notwendige Bedingung (weder für Erstellung einer BKL noch für Verschiebung dieses Artikels hier). --Widerborst 16:09, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ich weiß auch nicht, was die hatten. Mach Du mal, wie Du meinst. Das Bapperl hatten die auch nochstehen lassen.--KarlV 16:17, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Okay, done. --Widerborst 16:32, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

"laut Verfassungsschutz"[Quelltext bearbeiten]

Welcher VS? Und welche Publikation genau? Im Pöhlmann-Artikel steht übrigens noch ein bißchen mehr zu den Beteiligten; ich bin mir aber unklar darüber, wie man das am besten ohne Erzeugung von Redundanzen und Belegvermischung in den ANR-Artikel integriert. --Widerborst 08:20, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Das war aus der Quelle Feit S. 43 (siehe Literatur). Sie bezieht sich dort auf den Verfassungsschutzbericht des Bundes 1972.--KarlV 10:12, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten