Diskussion:Aktiva

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2003:6A:655B:8506:4930:707A:D66:910F in Abschnitt Bezug zu Vermögensgegenstand
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Bezug zu Vermögensgegenstand[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel sollte einen Bezug zum Begriff (und den Artikel) Vermögensgegenstand beinhalten. (nicht signierter Beitrag von 2003:6A:655B:8506:4930:707A:D66:910F (Diskussion | Beiträge) 16:38, 31. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Unvollständiger Satz[Quelltext bearbeiten]

Der Satz „ Insbesondere gilt als goldene Regel…“ im Abschnitt „Beurteilung der Aktiva“ ergibt keinen Sinn, da ein Subjekt fehlt. Möglicherweise fehlt ein Teil hinter dem Einschub. Vielleicht kann ihn ja jemand mit Sachkenntnis ergänzen. -- Sk2001de 13:02, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Danke Sk2001de, korrigiert. Gruß --Gerhardvalentin 13:47, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Weitere Posten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist nicht mehr aktuell. (nicht signierter Beitrag von 84.60.123.252 (Diskussion) 03:08, 11. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Aktivierung immaterieller vermögensgegenstände[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich kenne mich bei wikipedia null aus aber der letzte satz unter anlagevermögen ist falsch. So steht in §248 abs.2 explizit, dass immaterielle selbsterstellte vermögensgegenstände wahlweise aktiviert werden können solange es keine marken oder drucktitel o.ä. sind. Kann jmd. der sich hier auskennt dies richtig stellen?

Lg xy (nicht signierter Beitrag von 85.176.75.167 (Diskussion) 14:33, 8. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Korrigiert. --Philipp1977 (Diskussion) 10:27, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten