Diskussion:Akzessorietät
Abtretung akzessorisch oder nicht?[Quelltext bearbeiten]
- "Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit,... z. B. im Fall der Abtretung."
- "Zu den nicht akzessorischen ... Forderungen ... zählen u. a. ... die Abtretung"
Was denn nun?
Bin leider kein Jurist und kann diese Frage nicht selbst beantworten.
134.34.1.209 18:12, 28. Jun. 2007 (CEST)
Akzessorisch = Akzessorietät[Quelltext bearbeiten]
Die Artikel sind nahezu identisch. Leider habe ich keine Ahnung, wie man diese zusammenfügen kann. --Dispo 20:01, 04.05.06 (CET)
Gegenteil von Akzessorisch - Abstrakt[Quelltext bearbeiten]
Sollte vielleicht auch mit aufgenommen werden. --Flow2 10:11, 10. Feb. 2007 (CET)
Quellangaben[Quelltext bearbeiten]
fehlen --Flow2 20:57, 14. Feb. 2007 (CET)
Komma[Quelltext bearbeiten]
hab nur mal ein Komma vor einem "und" entfernt.
--~~ ~~--134.155.99.41 18:06, 30. Jan. 2009 (CET) Habe mir erlaubt, ein "=" zu ergänzen (offenbar aus Versehen andere Gliederungsebene)-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Würde ich (mindestens) technicus kleinschreiben.
- Verstehe ich nicht was der Bezug auf dieser Begriff hier über die schon erwähnte Fachsprache hinaus sagen soll. Offenbar überflüssig, daher werde ich es löschen.-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)
-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)
Eingangsdefinition zu eng?[Quelltext bearbeiten]
Statt Recht vielleicht besser "rechtlicher Umstand", da die Akzessorietät der Strafbarkeit eines bloßen Teilnehmers kein Recht darstellt, vgl. auf Kübler, Wörterbuch.