Diskussion:Alexander Schubart

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 88.153.139.19
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Derjenige, der die von mir Änderung rückgängig gemacht hat, möge folgendes zur Kenntnis nehmen:

Die Verfassungsbeschwerde, die im Text genannt wird, wurde nicht abgewiesen sondern zurückgewiesen!!!!!!

Zurückgewiesen ist der korrekte rechtstechnische Ausdruck! Das lässt sich auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts EINDEUTIG entnehmen. --88.153.139.19 03:01, 18. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Die Entscheidung des BVerfG, mit der die Verfassungsbeschwerde ZURÜCKGEWIESEN wurde, ist in BVerfGE 82, 236 veröffentlicht und unter https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv082236.html abrufbar. --88.153.139.19 20:10, 26. Feb. 2023 (CET)Beantworten