Diskussion:Alfred Orgler

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von DerMaxdorfer in Abschnitt Lüth/Wesel, aaO, Seite 204
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Zitate[Quelltext bearbeiten]

Sehe ich erst jetzt: der Artikel besteht offenbar aus zwei Großzitaten! -jkb- 12:02, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Die Zitate sind in aller Ausführlichkeit angebracht, weil sie sehr Grundsätzliches über das Verhältnis zwischen Juristerei und politischem Vorverständnis zum Ausdruck bringen. Im übrigen sind die Zitate derart prägnant formuliert, dass es schade wäre, darauf zu verzichten.--ErwinLindemann (Diskussion) 12:36, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Leider ist dem nicht so. Enzyklopädisch ist es nicht angebracht, dass seine wiss. Tätigkeit ausschließlich mit seinen eigenen Zitaten beschrieben wird. Abgesehen davon: die Zitate sind (oder waren) prozentuell gesehen zu groß. Da musst du selber frei formulieren, und bei Bedarf nur verlinken (Einzelnachweis). Gruß -jkb- 12:50, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Ich kann noch sehr viel mehr zum Thema Justiz in der Weimarer Republik schreiben, dann fällt das Argument "Proportion" weg. Wärst Du damit einverstanden?--ErwinLindemann (Diskussion) 12:52, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Wäre des Versuchs wert :-) -jkb- 12:54, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

OK, kann aber ein bisschen dauern ...--ErwinLindemann (Diskussion) 12:57, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Lüth/Wesel, aaO, Seite 204[Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise mit der Angabe "aaO" sind nicht sinnvoll. Gib immer das konkrete Buch an. --° (Gradzeichen) 12:47, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Auch Angaben wie „DJZ 1924, 207/208“ sind sehr ungünstig. Man muss als Leser erst mal herausfinden, dass die Deutsche Juristenzeitung mit dieser Abkürzung gemeint ist, und muss sich dann noch auf die Suche nach Autor und Titel des Aufsatzes machen. Gemäß Wikipedia:Zitierregeln diese bitte immer mit angeben! --DerMaxdorfer (Diskussion \ Bewertung) 18:44, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten