Diskussion:Alimentationsprinzip

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Grundsicherungsniveau => Hartz 4 => Bürgergeld
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Den letzten Absatz halte ich doch sehr upassend an dieser Stelle. Es gibt schließlich sehr viele Urteile. Warum sollte man nun dieses hier anführen ?

-- Sharkoon87 15:24, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ernennung als Verwaltungsakt[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird behauptet, dass die Ernennung von Beamten ein Verwaltungsakt wäre. Kann das bitte jemand überprüfen und/oder eine Quelle dazu finden? Ich hege leichten Zweifel, da ich bei der Ernennung i.A. keine Außenwirkung erkennen kann. --JoanFine (Diskussion) 08:26, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ja, das ist richtig. Außenwirkung hat sie gegenüber der Person, die ernannt wird - diese erhält dadurch eben die Rechte und Pflichten eines Beamten. --Mark (Diskussion) 08:39, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Okay, verstanden. Ich war nur irritiert, weil der WP-Artikel Ernennung (wo es eigentlich präziser beschrieben sein sollte) den Verwaltungsakt nicht erwähnt. --JoanFine (Diskussion) 09:53, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

BK: Die Ernennung ergibt sich aus dem § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) allgemein, ggf. detaillierter in den Landesbeamtengesetzen. Im Übrigen gilt immer § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird.--Rote4132 (Diskussion) 10:06, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt

Abstandsgebot[Quelltext bearbeiten]

Im Gesetzgebungsverfahren der zweiten Wahlperiode des Deutschen Bundestages 1953 in der Drucksache 3638 in den §§ 46, 47 [1] beziffert: § 46 (1) Die Endgrundgehälter der Besoldungsgruppen A 1, A 5, A 9 und A 13 müssen sich zueinander verhalten wie 100:120:200:330. und § 47 (1) Für die Anfangsgrundgehälter der Besoldungsgruppen A 1, A 5, A 9 und A 13 gelten die folgenden Hundertsätze der jeweiligen Endgrundgehälter als Höchstsätze: Besoldungsgruppen A 1 und A 5 siebzig vom Hundert, Besoldungsgruppen A 9 und A 13 sechzig vom Hundert. § 46 Abs. 2 gilt. --Karl 3 (Diskussion) 16:56, 5. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Grundsicherungsniveau => Hartz 4 => Bürgergeld[Quelltext bearbeiten]

Seit Ende 2021 ist beim BVerfG (VGH Kassel (1. Senat), Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 30.11.2021 – 1 A 863/18) eine Prüfung der Besoldungshöhe anhängig. Vgl. hierzu auch F.A.Z. vom 13.04.2022 "Besoldung in Hessen - Beamte fordern mehr Geld". Wenn jetzt eine deutliche Erhöhung [2] der Hartz 4-Sätze angestrebt wird, wirkt sich das zeitversetzt auch auf die Beamtenbezüge von A 4 - B 11 aus? Ggf. auch auf die Pensionen? --Karl 3 (Diskussion) 12:54, 22. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Das entspräche der Vorstellung von Interessenverbänden, ist aber keineswegs zwingend. Man kann auch familienbezogene Leistungen nur für untere Besoldungsgruppen verändern oder weitere Besoldungsgruppen streichen usw. Siehe aktuelle Gesetzesvorhaben des Jahres 2023. --Lexberlin (Diskussion) 01:20, 12. Sep. 2023 (CEST)Beantworten