Diskussion:Alkoholfrei

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  • Kann einer bitte eine Quelle für das Gesetz angeben?
  • Weiß einer, ob es solche (oder ähnliche) Regelungen auch in anderen europäischen Ländern gibt?

Danke, —YourEyesOnly schreibstdu 12:31, 16. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wird alkoholfreies Bier eigentlich milder besteuert als normales Bier? Interessant wären auch Angaben zum Marktanteil von alkoholfreiem Bier sowohl zum normalen Bier als auch untereinander (sind Jever Fun und Clausthaler Marktführer?). Außerdem wurde in den neunziger Jahren auch einmal diskutiert, Gaststätten vorzuschreiben, dass alkoholfreies Bier nicht teuerer sein düfte als normales Bier; ist bekannt, ob da was draus geworden ist?

20 Flaschen à 0,5 Liter in der gleichen Zeit wie zwei Flaschen normales Bier ... das sind 10 Liter! Ein positiver Alkoholtest mit alkoholfreiem Bier (oder Fruchtsaft, hat den gleichen Alkoholgehalt!) dürfte ins Reich der Legenden fallen. Soweit ich weiß, sind 10 Liter Wasser in kurzer Zeit bereits tödlich. Da alkoholfreies Bier isotonisch ist, ist es zwar nicht tödlich, aber allemal gefährlich. Wenn es jemand schafft, innerhalb einer halben Stunde 10 Liter Saft oder Alkoholfreies Bier in sich hineinzuschütten, wären alle Senioren dieser Welt mit Problemen bei ihren zwei Litern täglich dankbar für Tips. Stephan Brunker 16:42, 18. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Derzeit findet man im Artikel vergebens nach Hinweisen, wie alkoholfreies Bier heute hergestellt wird. Lediglich die historische Rezeptur wird beschrieben. (nicht signierter Beitrag von 77.58.215.55 (Diskussion) 19:36, 2. Sep. 2015 (CEST))[Beantworten]

Blutalkohol/ Unfälle[Quelltext bearbeiten]

" Bei entsprechend großem Genuss von als alkoholfrei gekennzeichneten Getränken, die Alkohol enthalten, können kraftfahrzeugführende Personen Probleme bekommen, wenn sie beispielsweise an einem Unfall beteiligt sind und der Blutalkoholgehalt entsprechende Werte aufweist."

Dies ist IMHO totaler Quatsch, da bei "alkoholfreien Getränken" der Alkoholgehalt mit höchstens 0,5 Vol % so gering ist, sodass dabei nicht mal 0,1 Promille Blutalkoholkonzentration entstehen kann. Dies hängt damit zusammen, dass mehr Zeit für die Aufnahme ("Verdauung") des Getränks als für den Abbau des Alkohols benötigt wird. Es wird also schneller abgebaut als aufgenommen.

Eine Überschlagsrechnung bestätigt dies: Bei einem normalen Bier 0,5L, 5% Alkohol, hat ein erwachsener Mann (~70-75kg) bei hinreichend schnellem Verzehr etwa 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Um auf 0,1 Promille mit alkoholfreiem Bier mit 0,5% zu kommen, müsste selbiger Mann 1 L innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes trinken. Das erscheint noch möglich, allerdings wird ja nun bei Aufnahme in die Blutbahn direkt wieder ausgeschieden. D.h., wenn der zweite halbe Liter des Alkohols verdaut wird, sind - bei 0,1 Promille Alkoholabbau/h - die 0,5 Promille des ersten halben Liters wieder abbgebaut.

Eine Ausnahme könnten (weiß ich aber nicht) Personen mit Leberfunktionsstörung sein. Diese dürfen aber ohnehin gar keinen Alkohol zu sich nehmen.

In der Praxis dürfte man also deutlich unter 0,3 Promille bleiben (hierzu wären bei besagtem Mann schon 3 Liter Alkfreies innerhalb von ganz kurzer Zeit und ohne Berücksichtigung des Abbaus nötig) und damit kann man auch nicht eine "alkoholbedingte Teilschuld" bei einem Unfall bekommen. Also diesen Abschnitt bitte löschen, nach Prüfung der Argumentation.

--80.144.129.224 18:48, 1. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gut erkannt. Dass der Beitrag vollkommen korrekt ist, kann man hier prima nachrechnen lassen. Ich habe daher eine entsprechende Einschränkung in den Text aufgenommen. Wahrscheinlich kann man die Behauptung eh ganz streichen... -- hg6996 21:16, 17. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Alkoholfreis Bier - Alter[Quelltext bearbeiten]

Ist Alkoholfreies Bier eigentlich frei verkäuflich, oder ist das auch erst ab 16 wie normales Bier?--MartinIGB 15:28, 14. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Werbelinks entfernen[Quelltext bearbeiten]

Mir scheinen die Quellennachweise 2 und 3 eher Werbung zu sein, die führen nicht direkt zu einem Artikel der besagtes Thema belegt --Xolgrim 09:20, 18. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Kennzeichnung des Alkoholgehaltes[Quelltext bearbeiten]

Woher ist die Aussage, dass über 0,5%(v/v) der Alkoholgehalt zu kennzeichnen ist?

Laut LMKV §3 Abs. 1 Z5 gilt dies erst ab 1,2%(v/v)! (nicht signierter Beitrag von LambdaPhage (Diskussion | Beiträge) 15:08, 16. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

Theoriefindung[Quelltext bearbeiten]

Bei entsprechend großem Genuss von als alkoholfrei gekennzeichneten Getränken, die Alkohol enthalten, können kraftfahrzeugführende Personen Probleme bekommen, wenn sie beispielsweise an einem Unfall beteiligt sind und der Blutalkoholgehalt entsprechende Werte aufweist. In den allermeisten Fällen ist es jedoch nicht möglich, das hierfür nötige Volumen in ausreichend kurzer Zeit zu trinken.

Das klingt nach Theoriefindung und widerspricht [1]. Wenn der Satz nicht bequellt wird, werde ich ihn löschen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:43, 13. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Begriff "analkoholisch" ist aktuell[Quelltext bearbeiten]

"Analkoholisch" ist im Sprachgebrauch (nicht nur in Ö.) sehr stark in Grbrauch und auch auf vielen Speisekarten zu finden. Gab auch keinen Beleg für die vorherige Aussage. Es existieren bloß eine Vielzahl an Wikipedia-Artikel-Kopien, die diesen Unsinn nachplappern. Wichtig ist hingegen, die Verwechslung von analkoholisch und antialkoholisch zu unterstreichen -- Agruwie  Disk   10:43, 15. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Defekte Verweise in den Einzelnachweisen[Quelltext bearbeiten]

Die Verweise der Einzelnachweise 2, 6 und 9 zeigen auf nicht (vermutlich nicht mehr) vorhandene Webseiten bzw. Dateien. Hat jemand ersetzende Belege? -- Derabel (Diskussion) 14:28, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]