Diskussion:Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel wurde für den Januar 2024 zum Artikel des Monats des Portals „Migration und Integration“ (Themenbereiche: Migration & Flucht, Interkultureller Dialog & Integration) vorgeschlagen. Beteilige dich an der Diskussion.

Situation in Deutschland bzw. in Europa[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, ob/wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in die deutsche und europäische Rechtsordnung integriert sind. Artikel 13 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Das gilt ja wohl weder in Deutschland noch in der EU unabhängig von der nationalen Herkunft, oder interpretiere ich diesen Artikel "falsch"? --Christian Gawron 21:20, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, die AEMR wurden nicht 'integriert', resp. als verbindlich erklärt. Die AEMR sind unverbindliche Empfehlungen und deswegen nicht justitiabel, sog. Lex imperfecta.--PetHerz (Diskussion) 10:15, 8. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Es wurde zumindest früher immer wieder die Meinung vertreten, dass die von der UNO verabschiedete Algemeine Erklärung der Menschenrechte nur Rechtswirkungen zwischen (Unterzeichner-) Staaten bzw. deren Regierungen entfalte, daß im Gegensatz dazun aber die einzelnen Menschen und Bürger, deren jeweilige Menschenrechte verletzt werden, sich nicht auf die Uno-Menschenrechtsresolution berufen dürfen. Das sollte sogar für deutsche Staatsbürger (in der DDR und in der BRD) gelten. Diese althergebrachte Meinung erscheint doch wohl völlig widersinnig und unglaublich. Weiß jemand, ob diese althergebrachte Meinung immer noch "herrschende Meinung" ist, oder ob die Staatsbürger des neuen wiedervereinigten Deutschland sich mittlerweile endlich auf die Menschenrechtsdeklaration der UNO berufen dürfen? (nicht signierter Beitrag von 91.52.214.122 (Diskussion | Beiträge) 22:48, 26. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]
Da die Feindstaatenklausel in Kraft ist, können sich die Feindstaaten der Unterzeichnerstaaten weder auf die Menschenrechte noch die Charta der UN berufen. Um die Herrschaft in Deutschland zu übernehmen und die Regierung abzusetzen genügt es, wenn ein Unterzeichnerstaat "agressives Verhalten" erkennt - Ein Beschluß des Sicherheitsrates oder der Vollversammlung ist nicht notwendig. Deutschlands Status ist der des Waffenstillstandes nach einer Kapitulation der Teilstreitkräfte, ohne Friendsvertrag beinden wir uns de jure mit 56 Staaten im Krieg, die einen Gouverneur entsenden könnten. Die Bundeswehrsoldaten sind rechtlich übrigens Partisanen. (nicht signierter Beitrag von 91.115.16.89 (Diskussion) 10:48, 5. Nov. 2019 (CET))[Beantworten]
Ein gutes Beispiel für solchen Unsinn ist dieser Artikel in der Wikipedia mit seinem angeblichen Beleg der Unverbindlichkeit durch Artikel 25 der UN-Charta: „The Members of the United Nations agree to accept and carry out the decisions of the Security Council in accordance with the present Charter.“
Von den Menschenrechten handelt die UN-Charta in ihrer Präambel und im Artikel 1.
--84.157.207.80 21:11, 24. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Man beachte: Der Sicherheitsrat ist ein anderes Organ als die Generalversammlung. Die völkerrechtliche Unverbindlichkeit der Resolutionen der Generalversammlung (im Gegensatz zu denen des Sicherheitsrates) ist ganz überwiegende Meinung, wenn sich nicht ihre Verbindlichkeit aus einer anderen Rechtsquelle (z.B. Gewohnheitsrecht) begründen lässt. SchnitteUK (Diskussion) 12:41, 2. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zur Frage von 91.52.214.122: Nein, eine unmittelbare Wirkung der Menschenrechtserklärung innerhalb Deutschland in dem Sinne, dass man als Privater vor einem deutschen Gericht daraus Rechte herleiten kann, gibt es nicht. Findet euch damit ab; ihr habt stattdessen die Grundrechte des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta, die EU-Grundfreiheiten und die EMRK zur Verfügung, die allesamt unmittelbar gelten. SchnitteUK (Diskussion) 12:49, 2. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Diese Menschenrechte werden in Europa ständig verletzt. Die Wehrpflicht in Deutschland steht dem Menschenrechtsartikel gegen Sklaverei entgegen. Das Menschenrecht auf Arbeit steht u.A. dem Verbot von Kinderarbeit (Kinder sind doch auch Menschen) entgegen sowie Mindestlöhnen. --93.223.28.249 22:02, 13. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wenn man zu dumm ist, auch nur die grundlegendsten Sachverhalte zu begreifen, dann.. ja dann kann man auf so eine absurde Idee kommen und das Recht auf Arbeit (Art. 23) mit Zwang zur Kinderarbeit gleichzusetzen. Aber um mal bei deiner unreifen Wortklauberei zu bleiben: Ersten ist ein 'Recht' keine 'Pflicht', zweitens gibt es keinen Artikel der Kinderarbeit wortwörtlich verbietet (das geht aber aus dem Kontext von Art. 22, 25, 26 hervor), drittens hat Sklaverei rein gar nichts mit Wehrpflicht zu tun, viertens stehen Mindestlöhne in absolut keinem Zusammenhang mit irgendwas. Mach von Art. 26, Abs. 1 Gebrauch und nimm dir insbesondere Art. 29, Abs. 1 zu Herzen. Dann kommt vielleicht irgendwann auch nicht mehr so ein Stuss raus. 84.183.119.171 11:41, 8. Nov. 2010 (CET) Dubitatio[Beantworten]

Link auf den Originaltext in Wikisource[Quelltext bearbeiten]

... wäre vonnöten. Kann jemand kompetenter den setzen? --KnightMove 19:11, 13. Jul 2006 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Carolin 17:05, 12. Nov. 2023 (CET)

Allgemeine Menschenrechte und der Islam[Quelltext bearbeiten]

http://www.geocities.com/koraninfo/menschenrechte.htm

Mir fehlt ein Abschnitt zur Kritik an den Menschenrechten. U.a. wird in der englischen Wikipedia erwähnt, dass die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte" durch(?) die Kritik an der "westlichen" Version der Menschenrechte enstanden ist. Zumindest ein Verweis auf den Artikel sei getan (der Vollständigkeit halber): Menschenrechte#Aspekte_der_Kritik_am_Menschenrechtsdiskurs --Andi D 00:55, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

ich habe nun einen Link gesetzt der auf diese Seite verweist. --Andi D 18:58, 15. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Katalog der UN-Menschenrechtscharta fehlt[Quelltext bearbeiten]

Der Katalog der UN-Menschenrechtscharta fehlt. Wieso? Habt Ihr Angst wegen Urheberrechtsverstößen belangt zu werden? Die UN-Menschenrechtserklärung dürfte doch vermutlich wohl gemeinfrei sein. --91.52.159.165 08:39, 27. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Das verstehe ich auch nicht. Diese 30 Artikel sind doch der Kern des Ganzen warum stehen die denn hier nicht? Bullvolkar (Diskussion) 11:03, 9. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Warum hat ein Wikipedia-Artikel über die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" diese nicht gelistet? Ich kann mir nicht vorstellen dass noch niemand versucht hat diese einzufügen. Was darauf hinausläuft dass die Liste von einem Admin wieder gelöscht wurde. Warum? Begründung bitte. --Baerbeisser (Diskussion) (12:22, 15. Dez. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Den Text der unverbindlichen, wirkungslosen AEMR / Universal Declaration of Human Rights findet man hier: A/RES/3/217A. Auf deutsch hier. Die Übersetzungen der falschen Rechtsbelehrung in 478 Sprachen. Weitere Angaben zu den Menschenrechten.--PetHerz (Diskussion) 10:44, 8. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Verlinkung erst am Ende des Artikel finde ich zu unübersichtlich[Quelltext bearbeiten]

Hallo "HeicoH",

aus meiner Sicht ist es sehr schade, dass Du die Verlinkung AEMR zurück genommen hast. Als Leser habe ich mir heute gewünscht, den vollen Text im Artikel „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ zu finden. Mir ist klar, dass dies nicht angebracht ist. Deshalb sehe ich die Notwendigkeit in diesem Fall ganz am Anfang des Artikels vorhanden ist.

Viele Grüße

--Molgreen (Diskussion) 17:39, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Das mag so sein, und dafür habe ich auch Verständnis. Die WP-Richtlinien sehen aber nun mal vor, dass es keine Interwikilinks im Fließtext geben soll. Du könntest deinen Wunsch auf der DS des Artikels zur Überprüfung stellen, Ausnahmen sind ja möglich, wenn die Community zustimmt. HeicoH aka Quique discusión 17:41, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Danke für die Rückmeldung. Siehst Du eine andere Möglichkeit zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf den vollen Text der Erklärung zu verweisen? --Molgreen (Diskussion) 17:45, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Ja, z. B. mit einem ref. Ich baue es mal ein. HeicoH aka Quique discusión 17:47, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Besser so? HeicoH aka Quique discusión 17:51, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Hunderte von Kriegen und Konflikten[Quelltext bearbeiten]

„Hunderte von Kriegen und Konflikten mit massivsten Menschenrechtsverletzungen“ allein durch den Ost-West-Konflikt ausgelöst - Lässt sich das belegen? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 12:37, 10. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Sollte man die Menschenrechte nicht aufzählen? Klar, keine Texte sollten mit Drab und Drop übernommen werden, aber für diese Paragrafen sollte es kein Problem sein Rasmusklump (Diskussion) 15:12, 23. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Der Artikel untergräbt die Theorien zum Völkergewohnheitsrecht[Quelltext bearbeiten]

Leider fehlen hier Hinweise, inwieweit die AEMR schon zu Völkergewohnheitsrecht geworden ist. Anerkannte Theorien aus der Literatur gibt es ja mittlerweile viele. Interessant ist dies insbesondere aus deutscher Sicht, da über Art.25GG sich Vökergewohnheitsrecht zum Bundesrecht erwachsen kann I sofern wären dann so wichtige Artikel, wie der Art 23 AWMR in Deutschland anwendbar, gilt doch Deutschland weltweit als das Land mit Dumpinglöhneb Martin (Diskussion) 14:56, 30. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Bezieht sich der letzte Satz deiner Behauptung auf eine eigene Schlussfolgerung? Benatrevqre …?! 15:33, 30. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Liste aller Staaten, die die MR-Erkl. (nicht) unterschrieben haben?[Quelltext bearbeiten]

Ein solche Liste, die nicht nur die ursprünglichen Erst-Signatarstaaten umfasst, sondern bis heute fortgeschrieben wird (inkl. Zu- und Abgänge) fehlt überraschenderweise, ich habe sie auch auf anderssprachigen WPs nicht gefunden. Wer eine solche Liste kennt, bitte verlinken. Oder neu erstellen. --Shoshone (Diskussion) 14:31, 27. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Bei der UNO findet man die Verträge welche unterschrieben werden können. Die Menschenrechte sind im 4. Kapitel CHAPTER IV Human Rights. Dort sind die AEMR nicht aufgeführt, da es kein Vertrag ist, sondern eine unverbindliche Empfehlung. Menschenrechte ist eine irreführende Bezeichnung, da sich kein Menschen auf dieser Welt auf die universellen Menschenrechte berufen kann.--PetHerz (Diskussion) 10:57, 8. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist irreführend, da AEMR unverbindlich sind, Lex imperfecta[Quelltext bearbeiten]

Die AEMR sind unverbindliche Empfehlungen und können deswegen nicht eingeklagt werden, nichts als schöne Worte. Niemand, weder in De, Ö, CH oder FL kann bei Gericht diese Rechte einklagen. Die AEMR wurde in 478 Sprachen übersetzt, aber keiner kann Verstösse gegen die AEMR einklagen, so wie bei den EMRK. Rechte, die niemandem zugestanden werden „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Weil der Artikel derart irreführend ist taucht die Frage nach der Liste der Länder auf, welche die AEMR nicht ratifizierten. Aw: Kein Land hat die AEMR ratifiziert, da es eine Resolution ist, eine unverbindliche Empfehlung. Dieser Artikel zu den AEMR sind realitätsfremde Wunschtäume. --PetHerz (Diskussion) 22:58, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Mir ist die jetzige Formulierung "unverbindliche Empfehlungen" zu schwach (abgesehen davon müsste sie im Singular stehen). Denn ich verstehe es so, dass die Mitgliedsstaaten - jedenfalls 48 von den damals 58 - sie 1949 ohne Gegenstimmen angenommen haben. Die weiteren Mitgliedsstaaten der UNO haben einen Antrag auf Aufnahme gestellt und sie somit auch angenommen. Nun lese ich dazu als gängige Formulierung, die AEMR ist eine (völker-)rechtlich nicht bindende Resolution/Erklärung (z.B. D. v.d. Pfordten "Menschenwürde"). Ich bin dafür, eine so ähnliche Formulierung auch hier in der Einleitung zu verwenden. Ansonsten müsste mindestens klar werden, wer es denn ist, der die AEMR empfiehlt. --M.J. (Diskussion) 19:08, 13. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Mit über 6 Jahren Verspätung, aber angesichts der Lautheit um den Iran und Qatar von ganzem Herzen: DANKE, DANKE, DANKE für diese Deutlichkeit. Es wird in der kompletten deutschen Öffentlichkeit mittlerweile so dargestellt, als seien die MR kein Konstrukt, sondern naturgegeben wie die Physik - eine massive Verzerrung der Tatsachen. --2003:C8:5F05:8A00:B439:DA53:EF9C:6EE1 07:35, 19. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Rolle von Garry Davis[Quelltext bearbeiten]

Nach m.E sollte Garry Davis erwähnt werden, der sich intensiv für die Anerkennung der Menschenrechte engagiert hatte (siehe [1]).--Blaua (Diskussion) 11:50, 5. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

der art. 13 beschreibt die Freizügigkeit zwischen und innerstaatlich. den 2. satz nur als auswanderungsfreiheit zu bezeichnen missachtet das recht der rueckkehr.

Verabschiedung[Quelltext bearbeiten]

Ist es nur ein Zufall, dass die Verabschiedung genau an dem Tag erfolgte, wenn traditionell der Friedensnobelpreis verliehen wird, oder gab es da einen Masterplan? --Hodsha (Diskussion) 18:13, 10. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]