Diskussion:Altbau

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Scribist in Abschnitt Definition
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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel gleicht mehr einer Auflistung von Begriffsdefinitionen. Die einzelnen Begriffe werden aber nicht wirklich erklärt. Und was die Altbaulok hier zu suchen hat, kann ich nicht so recht nachvollziehen. Ich beteilige mich gern beim überarbeiten, habe jeoch zu dem Thema keinerlei Literatur, die hier dringend anzuwenden ist. Wer hilft mit oder hat zumindest das nötige Fachwissen zur Hand? --Mailtosap 16:32, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Kritik stimmt. Und mit den Begriffsdefinitionen ist es so eine Sache. Eigentlich ist doch der Übergang vom Neubau zum Altbau fließend, da jeder Neubau nach Fertigstellung gleich zu altern beginnt. Ich würde die Grenze im Hinblick auf die Neubau-Standards festlegen. Wer sie nicht mehr erfüllt, gilt eben als "Altbau".

Nächste Problemlage: Wenn ein Altbau nicht den gültigen Normen entspricht, ist er dann deswegen schlechter als ein Neubau? Ich denke: nein, bzw. nicht unbedingt. Was die Technische Ausrüstung im Hinblick auf Komfort betrifft, ist dabei etwas grundsätzlich anderes als die grundsätzliche Bauweise der Konstruktion. Beispiel: der Unterschied zwischen traditioneller, langlebiger und grundsätzlich - im absoluten Widerspruch zu allerlei Berechnungen nach falschen Neubau-Normen - energiesparender Massivbauweise im klassischen "Altbau" und dämmstoffverfüllter, sehr schadensanfälliger und im Hinblick auf Energieeinsparung gar nicht funktionierender Leichtbauweise im zeittypischen normentsprechenden "Neubau".

Fraglich ist also, wie man das Thema sachgerecht einkreisen soll. Und selbstverständlich gibt es da die unterschiedlichsten Positionierungen, je nach Interessenslage. Man kann sich ja über alles streiten - ob da eine Mitarbeit fruchtbar und gedeihlich werden kann? --Konrad Fischer 13:49, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Eine kleine Quelle habe ich doch aufgetan, obs was taugt weiß ich nicht, aber wenn ja, dann ist zumindest schonmal ein wichtiger Schritt getan. Habe gestern aus einem Brockhauslexikon (um die 20 Bände) aus dem Jahre 1972 folgende Definition entnommen: Ein Altbau ist ein Gebäude, das vor dem 31.12.1945 bezugsfertig geworden ist. Tja jetzt stellen sich die Fragen ob das noch gültig ist, ob man überhaupt so eine kläre Datumsgrenze ziehen kann und woher die Brockhaus-Redaktion diese Info entnommen hatte.--Mailtosap 23:22, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Definition Altbau in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens nach bezieht sich die "offizielle" Abgrenzung Altbau/Neubau auch in Österreich auf das Baujahr, nicht etwa auf Raumhöhe, Baustil etc. Im österreichischen Mietrechtsgesetz wird soweit ich weiß prinzipiell unterschieden zwischen "vor 1945 erbaut" (=Altbau) und "nach 1945 erbaut" (=Neubau) - unabhängig davon ob es sich um einen "klassischen" (Gründerzeit-)Altbau mit 3,30 m Raumhöhe, Kastenfenstern und Flügeltüren handelt oder nicht. Vielleicht könnte jemand der sich auf diesem Gebiet auskennt die Definition entsprechend korrigieren und mit Belegen versehen? --80.108.4.129 2008-02-08

Diese Definition ist fhttp://de.wikipedia.org/wiki/Altbauür das MRG wichtig. Da fallen ja auch die Wiener Gemeindebauten vor 1945 darunter. Die Bauten von 1920/1930 sind meines Wissens auch schon nieder.
Beim Wohnungskauf stellt man sich unter Altbau eine hohe Wohnung vor. Keine Ahnung wo noch. (Stadtentwicklung/Architektur) --Franz (Fg68at) 19:16, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
"In Österreich bezeichnet man mit Altbau ein Wohnhaus, das auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist" - ich denke es ist genau das Gegenteil: Altbau ist VOR 1945, nicht nach... --Galant 00:03, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ja da war sicher "vor" gemeint. Habs jetzt mal etwas exakter geschrieben, eine wirkliche Definion ist es sicherlich immer noch nicht. Die gibt es vermutlich aber auch garnicht. --3fachesIntegral (Diskussion) 22:33, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

nur Wohngebäude?[Quelltext bearbeiten]

Zumindest umgangssprachlich spricht man auch bei anderen Gebäuden von Altbau, wenn Teile des Bestandsgebäudes älter sind als zum Beispiel ein später errichteter Gebäudeflügel. M.E. greift die Def hier zu kurz. TomAlt 21:06, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Bauordnungsrecht[Quelltext bearbeiten]

Der Neubau nach Bauordnungsrecht ist etwas völlig anderes als der Neubau nach architektonischen Grundsätzen. Hier werden zwei Aspekte miteinander vermengt: Auch der Beton-"Neubau" von 1979 genießt natürlich baurechtlichen Bestandsschutz, wenn er damals bauordnungsmäßig (und bauplanungsmäßig) errichtet wurde. Matthias217.233.16.9 20:50, 18. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Artikel unbrauchbar[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist ja vollends unbrauchbar; hier versammelt sich ja ungeordnet alles mögliche:

Der Begriff "Altbau" wird in unterschiedlichen Zusammenhängen völlig unterschiedlich verwendet.

"Altbau" mit hohen Räumen usw. gleichzusetzen, ist völlig unpassend. Die meisten Fachwerkhäuser haben im Gegenteil sogar ausgesprochen niedrige Räume - sind das keine Altbauten? Der Wohnungsbau der 1920er Jahre hatte überwiegend sehr niedrige Räume. Die sehr hohen Räume sind eigentlich nur typisch für die Zeit von ca 1870 bis 1918.

"Altneubau" ist ein DDR-Begriff für Bauwerke nach 1945, aber noch in "traditioneller" Bauweise (z. B. Stein auf Stein gemauert) errichtet im Unterschied zu den "Neubauten" in Großtafelbauweise. Für die Zeit zwischen den Weltkriegen ist mir der Begriff noch nie begegnet.

"Bestandsschutz": In dieser Hinsicht ist die Unterscheidung "Altbau" - "Neubau" völlig unpassend. An dieser Stelle muß es richtiger "Gebäudebestand" oder "Bestandsbau" vs. "Neubau" heißen, denn Bestandsschutz gibt es natürlich nicht nur für Gebäude vor 1945 oder einem anderen beliebigen Zeitpunkt; siehe hierzu den Artikel "Bestandsschutz". Wenn eine bestimmte Anforderung ab 2010 für von diesem Zeitpunkt an neu errichtete Gebäude gilt, so hat auch ein Haus Baujahr 2009 schon Bestandsschutz, obwohl es sicherlich weit davon entfernt ist, ein Altbau zu sein.

Eigentlich kann an diesem Artikel so gar nichts bleiben, wie es ist.

--Apothekenschlumpf (Diskussion) 21:31, 19. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich hab jetzt mal eine erste Korrektur versucht. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 21:51, 19. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, ob es neben der allgemeinsprachlichen noch eine abweichende juristische Definition für andere Zwecke gibt, aber in § 2 IV der Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes heißt es:

"Es sind anzuwenden die Wertzahlen für 1.Altbauten, wenn die Gebäude bis zum 31. März 1924 bezugsfertig geworden sind, 2.Neubauten, wenn die Gebäude in der Zeit vom 1. April 1924 bis zum 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind, 3.Nachkriegsbauten, wenn die Gebäude nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind. Bei Grundstücken mit Gebäuden oder Gebäudeteilen verschiedener Baujahrgruppen, für die die Wertminderung wegen Alters (§ 86 des Gesetzes) getrennt berechnet worden ist, ist für das ganze Grundstück eine durchschnittliche Wertzahl zu bilden. Dabei ist von dem Verhältnis der auf die verschiedenen Baujahrgruppen entfallenden Gebäudewerte oder Teile des Gebäudewerts auszugehen. Die errechnete Zahl ist auf die durch die Zahl 5 teilbare Zahl abzurunden, die ihr am nächsten kommt."

Demnach wäre ein Altbau ein Bau, der bis zum 31. März 1924 bezugsfertig geworden ist.

Dieses Bewertungsgesetz steht in Zusammenhang mit der Volkszählung 1933. Eine erste Fassung wurde wohl 1934 veröffentlicht, in Kraft trat es dann 1935. Demnach dürften Altbauten zum damaligen Zeitpunkt etwa älter als 10 Jahre gewesen sein - beim 31. März 1924 ist es aber dann geblieben. (Wobei man eventuell nachforschen müßte, welches historische Ereignis (etwa Gesetz) am 31. März 1924 stattgefunden haben könnte.)

Diese Definition spielt zumindest bei Grundsteuer und Einheitswert eine Rolle, während das im Artikel genannte Jahr 1949 nirgends eine Rolle spielt, sondern allenfalls die Währungsreform 1948 für sog. Nachkriegsbauten.

Für Genaueres müßte wohl juristische Kommentarliteratur einerseits und historische Forschungsliteratur andererseits eingesehen werden. --Scribist (Diskussion) 23:23, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten