Diskussion:Altersrente

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Abschnitt Kritik - Ergänzungsvorschlag
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In welchem Gesetzbuch unter welchem §§ steht etwas vom Übergang von der EU-Rente in die Altersrente unter dem Stichwort "Besitzstand"

Einleitung - Grundsätze[Quelltext bearbeiten]

Lieber Stephan Klage,

natürlich geht es in der Einleitung um Grundsätze. Aber ich stelle mir die Frage, wenn der Bezug einer Altersrente grundsätzlich an zwei Bedingungen genknüpft ist, wieso es dann "grundsätzlich" ist, davon nur eine in der Einleitung zu erwähnen? Und wenn es um Grundsätze geht, ist dann der Verweis auf ein 130 Jahre altes Gesetz wirklich von grundsätzlicher Bedeutung? Dazu wüsste ich gerne Deine Meinung. grüße -- Bojar (Diskussion) 16:09, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Sehe gerade, dass Du die erforderliche Mindestversicherungszeit meintest. Ok. retour.--Stephan Klage (Diskussion) 20:26, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Das zur Zeit gebrauchte Wort Bezug ist etwas ungenau. Voraussetzung für den Rentenbezug ist auch ein Rentenantrag. Man sollte besser von Anspruchsvoraussetzungen sprechen. Die Erfüllung der beiden genannten Voraussetzungen sind nur für die Regelaltersrente ausreichend, für die anderen Altersrenten müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Formulierungsvorschlag: Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen. --Arpinium (Diskussion) 21:42, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten
done! § 34 SGB VI als unbestechliche Vorlage. ;-) Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 23:40, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Super ihr zwei, gefällt mir :) grüße Bojar --Bojar (Diskussion) 19:12, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nur für vor 1964 Geborene[Quelltext bearbeiten]

So wie ich § 238 SGB VI verstehe, gilt diese Altersrente nur für vor 1964 Geborene (wobei die Altersgrenze schrittweise von 60 Jahren auf zuletzt 61 Jahre und 10 Monate steigt). Von einer seitdem geltenden Altersgrenze von 62 Jahren wie im Artikel behauptet steht dort nichts. M.E. sollte der entsprechende Abschnitt hier also korrigiert und zu "Auslaufende Altersrenten" verschoben werden - nur wer bis 1963 geboren wurde, kann (bis 2025) diese Rente neu bekommen. --Roentgenium111 (Diskussion) 17:48, 3. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

61 Jahre und 10 Monate ist wohl korrekt. MfG Harry8 17:51, 3. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Auch für ab 1964 geborene gibt es die Bergrente. In den 200er §§ de SGB VI stehen Übergangsregelungen. Vorne, im §40 steht die Altersgrenze für alle ab 1964 geborenen. Die Altersgrenze wird nur schrittweise um zwei Jahre angehoebn (also §40 ist Recht für alle ab 1964 geborenen, §238 ist Übergangsrecht für alle vor 1964 geborenen. --Bojar (Diskussion) 00:10, 4. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Danke für die hilfreiche Information! Dann stimmt ja doch alles. Ich habe den §40 als Quelle im Abschnitt ergänzt. Apropos: Ist bekannt, für wieviele Personen diese Rente noch relevant ist,nachdem der Steinkohlebergbau dieses Jahr ausläuft? --Roentgenium111 (Diskussion) 23:23, 4. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Kritik an Rentenart[Quelltext bearbeiten]

Moin, insbesondere Stephan Klage da du es gesichtet hast, ich habe die Ergänzung im Abschnitt R.f.b.l.V. zu den vermeintlichen "Kosten" der RfblV erstmal stehen lassen. Würde es aber gerne streichen oder zumindest in einen anzulegenden Abschnitt Kritik verschieben. Die Kostenbehauptungen des ifo Instituts zur Rente für besonders langjährig Versicherte finde ich quer und fachlich schräg. Da es hier um "Kritik" geht und nicht um Darstellung der Fakten und die Berechnungen hier hochgradig unseriös sind, weil sie spekulative Annahmen setzen, wie sich die Leute verhalten hätten, wenn sie nicht in Rente gegangen wären. Insbesondere werden auch Kosten und Beitragsausfälle über mehrere Jahre aufsummiert, dodurch größere Summen generiert werden, ohne jedoch tatsächlich eine sinnvolle Aussage zu haben. Hier reden wir über 6 (meinetwegen aus 12 Mrd. Euro). in den Jahren 2014 bis 2016 hat die GRV aber über 900 Mrd. Euro ausgegeben, da relativiert sich die Aussage erheblich. Was meint Ihr/Du-- Bojar (Diskussion) 07:45, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Mach mal. Du hast gefühlsmäßig recht. Ich habe bei der Aktion vorhin lediglich formal, nicht inhaltlich drüber geschaut. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 07:57, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich schlage vor, den Absatz zu entfernen, der sich unter "Kritik" mit den Berechnungen des Ifo-Instituts zur Rente für langjährig Versicherte beschäftigt. Eine wirkliche sinnvolle, dauerhaft relevante Information ist diesem Textteil nicht zu entnehmen, dafür jede Menge Meinungsmache. --Scripturus (Diskussion) 23:10, 13. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich habe ich mir Zurückhaltung auferlegt, aber was solls... Ich wollte wissen, ob die Altersrente eine Idee Bismarcks oder der SPD war. Fehlanzeige. Die Geschichte ist leider total ausgeblendet.--Googlhupf (Diskussion) 10:22, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Stimmt, das fehlt komplett. --2003:C0:1710:1E00:C0F3:7089:592D:BACD 22:46, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Kleben für die Rente:[Quelltext bearbeiten]

Der Volksmund nannte die Rentenversicherung auch „Klebekiste“, weil für die Rente bei den staatlichen Postämtern Klebemarken im Wert der Wochenbeiträge erworben und vom Arbeitgeber auf eine Quittungskarte geklebt werden mussten. Noch heute sagen viele: „Ich habe doch jahrelang geklebt.“ Dabei wurde bereits 1942 das Lohnabzugsverfahren eingeführt. Allerdings haben noch bis Anfang der 70er Jahre freiwillig Versicherte „geklebt“. 2001:16B8:314A:BA00:9585:DC38:769E:D3E1 09:27, 10. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ja, eine immer wieder nette Anekdote. Hat sie eine besondere Bewandtnis in Sachen Einarbeitung in den Artikel? Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 13:54, 10. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Andere Staaten[Quelltext bearbeiten]

Ich lese gerade, dass jeder in Namibia mit 60 eine Rente von umgerechnet ein paar Euro bekommt. Wie interessant! (nicht signierter Beitrag von 2003:D2:6727:BBB4:808A:9C6F:FF9A:F90 (Diskussion) 22:06, 24. Okt. 2019 (CEST))Beantworten

Abschnitt Kritik - Ergänzungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Im Aufsatz "Systemische Verschmelzung von Rente und Fürsorge – Diffusionsniveau ist deutlich gestiegen"[1] vom 24. Juli 2023 wird dargelegt, dass "Mit dem Zahlbetrag der Altersrente aus 45-jähriger Beitragszahlung zu 75 Prozent des Durchschnittsentgelts plus »Grundrente« .. die Schwelle zur Grundsicherungsberechtigung derzeit nicht überschritten werden (kann)." Weiter: "75 Prozent des SGB-VI Durchschnittsentgelts entsprechen ziemlich genau der Niedriglohnschwelle vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. [4]" (Quelle: »Diffusionsniveau« Ein zusätzlicher Maßstab für die Verteilungsposition der Renten vom 4. Mai 2020 [2]


--Karl 3 (Diskussion) 11:24, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Die Ergänzung ist vielleicht unter dem Lemma Standardrentenniveau besser aufgehoben? Deshalb die Frage nach einer Ergänzung auch dort gestellt. --Karl 3 (Diskussion) 12:31, 30. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich handelt es bereits um eine Altersrentenproblematik und kann dort unter der bereits eröffneten „Kritik“ beigefügt werden. Gleichzeitig zielt der Artikel auf die Problematik des Standardrentenniveaus ab, wo es ebenfalls untergebracht werden kann. Eine Redundanz kann bei doppelter Verarbeitung grundsätzlich natürlich dräuen, aber das ist eine Frage der Verarbeitungsmethode. Ich würde eine verkürzte Version bei Altersrente einstellen. --Stephan Klage (Diskussion) 14:27, 30. Jul. 2023 (CEST)Beantworten