Diskussion:Altholzverordnung

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Steinkohleteeröle, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle und Pentachlorphenol[Quelltext bearbeiten]

Seid ihr sicher, im Artikel nichts verwechselt zu haben?

PCB ist typisch für Kondensatoren- und Transformatorenöle, aber kein Holzschutzmittel. Auch Steinkohleteeröle sind zwar giftig und enthalten sehr viele PAKs (engl. PAHs), aber eben keine Polychlorierten Biphenyle (PCBs).

Es geht bei der Kontamination von Althölzern in aller Regel um Pentachlorphenol PCP.

( Leider kommerziell, aber inhaltlich soweit richtig: http://www.altholzverordnung.de/ )

-- 139.139.67.69 16:50, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

PAK sind typisch für alte Teeröl-Imprägnierungen (Schwellen, Masten), sie sind einer Kategorie zugeordnet (A IV) und können sogar in Spezialanlagen verschwelt werden. PCB PCP und PCT sind hingegen so gefährlich, dass damit kontaminiertes Holz nicht als Altholz verwertet wird und auch keiner Kategorie zugeordnet ist. Die PCx stammen dabei nicht aus Kondensatoren (obgleich natürlich auch mit Chlordiphenyl aus Kondensatoren kontaminiertes Holz vorkommen kann), sondern von Weichmachern aus Fugenmassen oder Lacken, sowie von Holzschutzmitteln. Leider sind diese in der Altholzverordnung als „PCB-Altholz“ subsummiert, obwohl nicht allein PCB-kontaminiertes Holz gemeint ist. Wie der Haldenwart beim Altholzverwerter das erkennen soll, ist mir allerdings eh schleierhaft, wie auch die ganze Altholzverordnung teilweise reichlich praxisfremd wirkt. So „rutschen“ alte unlackierte Holzdielen einfach mal so in die Kategorie A II - mit all den Lindan-getränkten toten Holzwürmern... --Ulf 17:46, 3. Jan. 2020 (CET)Beantworten