Diskussion:Altlast

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Amica 2467 in Abschnitt Überarbeitungsbedarf
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  • Wenn die Altlast eine Verunreinigung ist, die "Mensch und Umwelt" gefährdet, dann ist auch solches Grundwasser einbezogen, das nicht zu Trinkwasserzwecken benötigt wird. Grundwasser wird in Deutschland nach dem WHG um seiner selbst Willen geschützt.
  • Bei der Einstufung als Altlast liegt auch bei Überschreitung der Werte in Nr. 6 nicht automatisch eine Altlast vor, wie in Nr. 7 behauptet. Es gibt punktuelle Überschreitungen, die keine Altlast indizieren.
  • Bei den Sanierungsmaßnahmen wird der Unterschied zwischen der Kapselung als Sanierung und der Kapselung als Sicherung nicht deutlich.

Fingalo 13:47, 10. Okt 2005 (CEST)


  • Das mit der Kapselung hab ich gerade gefixt, ist immer nur eine Sicherung, niemals eine Sanierung.
  • Zur Einstufung als Altlast werd ich mir dem nächst noch mal das BBodSchG vornehmen, wenn ich nicht ganz falsch bin sind nämlich Altablagerungen etc. nur dann Altlasten wenn sie vor Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind. Seid dem gilt das Verursacherprinzip bzw die Vor- und Nachsorgepflicht weshalb nach Inkrafttreten des BBodSchG keine neuen Altlasten mehr entstehen können.(Nur noch Kontaminationen mit einen zugehörigen Verantwortlichen können entstehen)

Aber ich glaube ich werd den ganzen Artikel etwas umkrempeln wenn ich mal Zeit und Lust hab.

J C D 17:36, 9. Mär 2006 (CET)

Überarbeitungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

M. E. ist dieser Artikel dringend überarbeitungsbedürftig im Sinne von komplett neu aufbauen, weil dort mehr falsche Angaben enthalten sind, als richtige. Dazu fehlt mir im Moment leider die Zeit. Die größten "Klöpse" habe ich versucht, zu beseitigen. Allerdings ist dieser Artikel noch lange nicht in einer akzeptablen Qualität, es fehlt noch interdisziplinärer Input in erheblichem Maß. --EFS 15:44, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

EFS, ich stimme Dir absolut zu. Vor allem finde ich die kryptische, wenig praxistaugliche Ausdrucksweise nervig! "Die Entscheidung ... trifft die Behörde, ... nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens." Ist der Zeigefinger wirklich nötig? Mit anderen Worten: lass die Finger davon, Leser, Normalbürger. Das Thema ist ein bißchen sehr definitions- bzw. schreibtischlastig abgehandelt. Wer sieht das noch so? --Amica 2467 (Diskussion) 17:33, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Material dazu[Quelltext bearbeiten]

Vortrag von Hans-Peter Lühr, Bauingenieur an der TU Berlin zur Verabschiedung von V. Franzius 2007 im Umweltbundesamt - Franzius war langjähriger Experte für Altlasten im UBA [1] Cholo Aleman 19:05, 18. Jun. 2010 (CEST)Beantworten