Diskussion:Altstandort

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Hallo zusammen,

der Begriff "Altstandort" ist ein rechtlich normierter Begriff aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 und auf Wikipedia bisher nicht zu finden. Er sollte auf keinen Fall ersatzlos gelöscht werden. Wenn einige Leutchen damit unzufrieden sind, können Sie das ja zum Ausdruck bringen und Ergänzungen vornehmen bzw. Verbesserungsvorschläge machen.

Viele Grüsse

Cleanair 14:32, 7. Sep 2006 (CEST)

Ich kopiere mal einen Teil meiner Stellungnahme aus der Löschdiskussion hierher: Der Artikel weist inzwischen, soweit es um die Erläuterung des Begriffes geht, hohe Qualität auf, die mit der Erläuterung in einem Gesetzeskommentar verglichen werden kann. Dennoch halte ich letztlich diese Art Artikel nicht für den richtigen Weg und möchte das für den Autor erläutern. Wikipedia ist kein Kommentar. Ein solcher wird ja erst dadurch brauchbar, dass er ein Gesetz als Ganzes darstellt und und mit all seinen Begriffen und Regelungen erläutert. In einer Enzyklopädie erwartet man solches aber nicht in derselben Dichte wie in einem Spezialkommentar, vor allem bei einer solchen Spezialmaterie nicht in der Form, dass die Information auf eine größere Zahl von Artikeln verteilt wird. Überdies wird der Leser, der sich damit befassen will, nicht nur an einzelnen Begriffen interessiert sein, sondern vor allem daran, welche Art Regelungen das betreffende Gesetz mit Hilfe der Begriffe trifft. Daher meine Empfehlung, wie schon zu Schädliche Bodenveränderungen: Das ganze in den Artikel Bundes-Bodenschutzgesetz integrieren (dann muss wohl die Begriffserläuterung nicht ganz so ausführlich gebracht werden) und insbesondere ergänzen um Ausführungen dazu, welche Regelung bezüglich Altstandorten im Gesetz getroffen werden. Dann kann man den jetzigen Artikel in eine Weiterleitung auf das Gesetz umwandeln. Damit wäre die Problematik des Bodenschutzrechts in einem Artikel konzentriert dargestellt und der interessierte Leser würde bei Eingabe des einzelnen Begriffes auf den Artikel weitergeleitet. Vielleicht kannst Du Dich dem anschließen und durch Ausbau des Artikels über das Gesetz dem Leser ein besseres Verständnis des gesamten Rechtsgebiets vermitteln. --wau > 12:46, 9. Sep 2006 (CEST)