Diskussion:Amt Porz

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Smart0433 in Abschnitt Belege fehlen
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Unterschied zwischen Ämtern und Gemeinden[Quelltext bearbeiten]

Die Gemeinde Heumar wurde 1928 zunächst in Gemeinde Porz umbenannt und dann im Jahr 1929 mit der Gemeinde Wahn fusioniert. Insofern wäre es nicht ganz korrekt, dass die Gemeinden Heumar und Wahn fusionierten. Allerdings besteht wohl ein Unterschied zwischen Ämtern und Gemeinden. Sollte man dies hier - ohne allzu viel sprachlichen Aufwand - nicht noch klären? Vgl. dazu auch den Eintrag Köln-Porz (Stadtbezirk) und die dortige Diskussion; im Eintrag selst heißt es dort nun: "1927 wurden alle Bürgermeistereien in der Rheinprovinz in Ämter umbenannt. 1928 wurde die Gemeinde Heumar in Gemeinde Porz umbenannt, nach einer Verfügung des Kölner Regierungspräsidenten wurden mit Wirkung zum 1. Juli 1929 die beiden Landgemeinden Porz (bis 1928 Heumar) und die Gemeinde Wahn zu einer neuen Landgemeinde mit dem Namen Porz zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurden die Ämter Heumar und Wahn aufgelöst und zu einem neuen Amt Porz vereinigt." --Klaus C. Niebuhr (Diskussion) 00:09, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Und ob es einen Unterschied zwischen Ämtern und Gemeinden gibt. Das sind, bezogen auf die Ämter aus der Zeit zwischen 1927 (Rheinprovinz) und ~ 1970er Jahre (Nordrhein-Westfalen), schlicht und einfach zwei verschiedene Verwaltungsebenen mit jeweils eigenen Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Daneben gibt auch einen, aus meiner Sicht wesentlichen, Unterschied zwischen den alten, im Mittelalter entstandenen Ämtern, die bis ~1800 Bestand hatten, und den neueren Ämtern, die es in einzelnen (Bundes)Ländern auch heute noch gibt.
Konkret Porz: es gab zwei Ämter "Amt Porz" zu unterschiedlichen Zeiten. Das historische bergische "Amt Porz" und das weit spätere preußische (Rheinprovinz) und danach nordrhein-westfälische "Amt Porz". Unabhängig von der Namensgleichheit und dem teilweise gleichem Einzugsgebiet oder Zuständigkeitsbereich war ein historisches "Amt" zugleich ein Gerichtsbezirk (Vorläufer der Amtsgerichte), ein Finanzbezirk (Vorläufer der Finanzämter) und Verwaltungsbezirk. Die späteren, in der Rheinprovinz aus denBürgermeistereien entstandenen Ämter waren nur noch Verwaltungseinheiten bzw. Verwaltungsbezirke, die neben eigenen Zuständigkeiten oder Kompetenzen (z.B. Standesamt = Einwohnermeldeamt) Erfüllungsgehilfen der Gemeinden (ein Erkennungsmerkmal: eigener Gemeindehaushalt über den der Gemeinderat selbst bestimmt) waren.
Es gibt noch ein paar "Amtsartikel", wo die historischen und neueren Ämter vermischt werden und die einer Überarbeitung bedürfen. --Update (Diskussion) 01:31, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Der Text hat viele Ungenauigkeiten. Das beginnt schon in der Einleitung. Denn nach der Gründung des Großherzogtums Berg im Jahr 1806 ging die großherzogliche Verwaltung im Oktober 1807 daran, das Land nach den in Frankreich bekannten Verwaltungsstrukturen zu organisieren. Die alten Strukturen und Ämter – also auch das Amt Porz – wurden aufgelöst. Siehe dazu: Jörg Engelbrecht: Französische Umwälzung im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons, 1794/95–1815, in Bergisch Gladbacher Stadtgeschichte, Stadtarchiv Bergisch Gladbach 2006, S.197 ff. ISBN 3-9804448-6-4. Das muss alles neu überarbeitet werden. --der Pingsjong (Diskussion) 13:49, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Den ganzen Abschnitt "Wandlung zum heutigen Köln-Porz" würde ich so nicht stehen lassen. Das Amt Porz war eine Verwaltungseinheit, die dann mehr oder weniger zufällig Porz im Namen hatte. Genausogut hätte es auch Amt Bensberg heißen können. Besser ist hier die weitere Entwicklung -so wie es ja auch da steht- zum Arrondissement Mülheim und dann zum Kreis Mülheim. Smart0433 (Diskussion) 08:33, 23. Mai 2017 (CEST)Beantworten