Diskussion:Amt Sinzig-Remagen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Update in Abschnitt Abschnitt "Ortschaften" Klärungsbedarf
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Abschnitt "Ortschaften" Klärungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Der neue Abschnitt "Ortschaften" (Link) soll offensichtlich das landesherrlich (siehe Einleitung) zum Herzogtum Jülich gehörende Gebiet des Amtes Sinzig-Remagen beschreiben. Nach einer zunächst vorläufigen flüchtigen Prüfung hat Breisig (richtig: das sogenannte Breisiger Ländchen) nie landesherrlich zum Herzogtum Jülich gehört (richtig: Stift Essen). Vogteirechte sind nicht landesherrliche Rechte. Die Gliederung in die Dingstühle ist unzureichend beschrieben. Der angegebene Einzelnachweis zeigt die Situation von 1640. Was war früher oder später? Klärungsbedarf! --Update (Diskussion) 00:26, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten

  1. Die schon zuvor referenzierte Quelle schildert die Situation so, wie ich sie versucht habe zusammen zu fassen. Wenn jedoch weitere Quellenbelege beigebracht werden könne - gerne.
  2. Ein klarer Mehrwert ist das die weit über das heutige Gebiet der der Städte Sinzig und Remagen (und auch des heutigen gemeinsamen Mittelzentrums) hinausgehende Gebiet des Amtes. (→ Vermeidung einer naiven Fehlassoziation beim Leser.)
  3. Einzelne Lücken wird die Darstellung haben, wie z.B. des zu Herrschaft Landskron gehörenden Hofes in Sinzig der laut Quelle nicht Teil des Amtes war, aber es sollte ja auch eine Zusammenfassung sein.
Vorschlag: Wenn eine weiter Quelle mit Einschränkungen bekannt wird Breisig mit dem Zusatz (teilweise) versehen und Quelle referenzieren.
H.-Dirk Schmitt 16:55, 7. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Was soll der Vorschlag „wird Breisig mit dem Zusatz (teilweise) versehen“? Was soll das „teilweise“? Was war oder ist an dem obigen Hinweis „das sogenannte Breisiger Ländchen hat nie landesherrlich zum Herzogtum Jülich gehört“ nicht zu verstehen. Spätestens mit dem Hinweis auf das Reichsstift Essen sollte man vielleicht etwas tiefer recherchieren. Bei einem etwaigen Ortsansässigen mit geschichtlichen Grundkenntnissen zur näheren Umgebung sollte die Zugehörigkeit des Breisiger Ländchen zu Essen auch ohne weitere Recherche geläufig sein. Wenn man bei diesem Link nach „Breisiger Ländchen“ sucht, erhält man insgesamt 48 Treffer. Hier zum Beispiel ist das Breisiger Ländchen knapp und knackig beschrieben. Ich wiederhole: Vogteirechte sind nicht landesherrliche Rechte (auch nicht teilweise). Rheineck mit Link auf die Burggrafschaft Rheineck ist dann gleich ein doppelter Fehler. Die Burggrafschaft Rheineck war erstens landesherrlich kein Teil des Herzogtums Jälich und zweiten auch kein Teil des Breisiger Ländchen, auch nicht teilweise. Die Burggrafschaft Rheineck war kurkölnisches Lehen!. Das was im aktuellen Einzelnachweis mit „der halben Vyntz unter Rheineck“ beschrieben ist, ist nicht die Burg Rheinesck sondern das halbe Dorf Rheineck (die links des Vinxtbaches liegenden Häuser des heutigen Bad Breisiger Stadtteils Rheineck).
In der Ortsauflistung haben m.E. die Orte Schalkenbach und Vinxt wegen der gerade einmal 10-jährigen Zugehörigkeit auch nichts zu suchen. Und die „Herrschaft Landskron“ hat ebenfalls landesherrlich nie in Gänze zu Jülich gehört, auch nicht zeitweise. Von 1659 bis 1669 hatte Jülich einen „Anteil“, ansonsten, und auch zu der Zeit, war die Herrschaft Landskron eine unmittelbare Reichsherrschaft].
Das Gericht bzw. die Herrschaft Oberwinter war ein Kondominium, gehörte also nur zur Hälfte dem Herzog von Jülich.
Derzeitige Ortsliste in mehrfacher Hinsicht irreführend --Update (Diskussion) 02:03, 10. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe die im Artikel schon vorher angegebene Quelle ausgewertet. Wenn Du bessere hast, bringe sie bitte ein. Verbessern ist besser …. H.-Dirk Schmitt 02:18, 10. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Nicht besonders gut ausgewertet (siehe oben). ich werd's in den nächsten Tagen neu machen. --Update (Diskussion) 02:28, 10. Nov. 2016 (CET)Beantworten