Diskussion:Amt Steinheim (Westfalen)

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Fürstbistum Paderborn[Quelltext bearbeiten]

Da steht, im Amt Steinheim existierten während der Zeit unter dem Fürstbistum Paderborn vier Pfarreien. Direkt danach werden aber neun Stück aufgezählt, die nicht einmal zusammenhängen. sind es jetzt vier oder neun? --2A02:908:E671:B940:A075:F7F1:2325:B581 20:51, 29. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Was unterschied Steinheim von den anderen Gemeinden in dieser Aufzählung?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel heißt es: "Amtsgliederung und Bevölkerung im 20. Jahrhundert. Das Amt Steinheim gliederte sich in die neun Gemeinden Bergheim, Hagedorn, Kempenfeldrom, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck, Steinheim, Vinsebeck und Vordereichholz (erst 1964 gegründet), von denen Steinheim als Einzige das Stadtrecht besaß und auch Verwaltungssitz war." Frage: Was unterschied die "Stadt" Steinheim funktional von den anderen Gemeinden? Falls es den Unterschied gab: Bis wann galt der? Das ließe sich doch hier einmal sauber herausarbeiten! --94.220.48.169 21:42, 19. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Lesen und Klicken hilft. "Stadtrecht" ist blauverlinkt und bis wann das alles galt steht im Artikel (Gebietsreform 1969/70).--Definitiv (Diskussion) 09:08, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten